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Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archäologie [RlA] PDF

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Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archäologie Nach Erich Ebeling (f ) und Bruno Meissner (f) herausgegeben von Ernst Weidner und Wolfram von Soden Graz Münster unter Mitwirkung von R. Borger, P, Calmeyer, D. O. Edzard, A. Falkenstein (f), A- Moortgat, H. Otten, W. Röllig und D. Wiseman Dritter Band Fabel — Gyges und Nachtrag w DE G Walter de Gruyter • Berlin • New York 1957-1971 ISBN 3 11 003705 X © 1971 by Walter de Gruyter & Co., vormals G. J. Göschen’sche Verlagshandlung — J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung — Georg Reimer — Karl J. Trübnet — Veit & Comp., Berlin 30 Alle Rechte des Nachdrucks, der photomechanischen Wiedergabe, der Übersetzung, der Herstellung von Mikrofilmen und Photokopien auch auszugsweise, Vorbehalten. Printed in Germany. Satz und Druck: Walter de Gruyter & Co., Berlin 30 V orbem erkung. Nach langer Unterbrechung nimmt das Reallexikon der Assyriologie nunmehr sein Erscheinen wieder auf. Es steht zu hoffen, daß es mit Hilfe zahlreicher Mitarbeiter gelingen wird, die Lieferungen in regelmäßigen Zeitabstänclen herauszubringen und so das große Werk in absehbarer Zeit zu einem guten Ende zu führen. Während der letzten Jahre hatte Erich Ebeling weitreichende Vorarbeiten für die neuen Bände geleistet. Er hatte auch die Beiträge mit dem Anfangsbuchstaben F und die Hälfte der Beiträge mit dem Anfangsbuchstaben G bereits zum Druck ge­ geben. Der neue provisorische Herausgeber begann seine Tätigkeit, als der Umbruch von F schon vorlag. Er und seine eifrige Mitarbeiterin, Frau Dr. Margarete Falkner, konnten sich damit begnügen, in diesem Teil hier und da, wo es nötig war, verbessernd einzugreifen, sie haben aber sonst an der vorliegenden Gestaltung der Beiträge nichts geändert. * Bruno Meissner war es, der 1922 gemeinsam mit der Verlagsbuchhandlung Walter de Gruyter & Co., Berlin, den Plan, ein Reallexikon der Assyriologie heraus­ zugeben, zur Wirklichkeit werden ließ. Für die Teilnahme an der Herausgabe wurde Erich Ebeling gewonnen. Das Leben und Wirken der beiden Gelehrten, deren Tat­ kraft wir das Reallexikon der Assyriologie verdanken, möge hier noch einmal kurz an unserem Auge vorüberziehen. Bruno Meissner wurde am 25. April 1868 in der kleinen westpreußischen Stadt Graudenz geboren. Nach dem Studium nahm er ein Jahr an den deutschen Aus­ grabungen in Babylon teil, dann war er als Lehrer am Seminar für orientalische Sprachen in Berlin tätig. Im Jahre 1904 wurde er an die Universität Breslau be­ rufen, wo er siebzehn Jahre lang den Lehr­ stuhl für Orientalische Sprachen inne­ hatte. Im Jahre 1921 folgte er einem Rufe an die Universität Berlin als Nachfolger von Friedrich Delitzsch. Seit 1931 vertrat er zugleich in der Preußischen Akademie der Wissenschaften die Assyriologie. Auch nach seiner Emeritierung führte er seine wissenschaftlichen Arbeiten unermüdlich weiter, bis ihm am 13. März 1947, wenige Wochen vor der Vollendung des 79. Lebensjahres, der Tod die Feder aus der Hand nahm. Alle Teilgebiete der Assyriologie, also die Philologie, die Geschichte, die Archäo­ logie, die Religion, die Rechtskunde und sämtliche Realien, hat Meissner mit voll­ endeter Meisterschaft beherrscht. In der Fülle seines Wissens hatte er kaum seines­ gleichen. Es ist völlig unmöglich, hier alle seine in Buchform erschienenen Pu­ blikationen und seine zahlreichen Zeit- schriften-Aufsätze aufzuführen. Seine be­ deutendste wissenschaftliche Leistung legte er 1920/25 in zwei Bänden unter dem Titel Assyrien und Babylonien vor, eine Kulturgeschichte des Zweistromlandes, die nur einMann schreiben konnte, der wirk­ lich in allen Zweigen der Wissenschaft vom Alten Orient zu Hause war. Die letzten bei­ den Jahrzehnte seines Lebens widmete Meissner der Ausarbeitung eines neuen Hssy- rischen Handwörterbuches, das er etwa zur Hälfte fertigstellte und das nun von W. von Soden ergänzt und zu Ende geführt wird. In Breslau und Berlin hat Meissner zahlreiche Schüler für die Assyriologie begeistert und zu tüchtigen Gelehrten ausgebildet. Zu seinem 60. Geburtstage wurde er durch eine umfangreiche Festschrift, zu seinem 70. Geburtstage durch eine Plakette geehrt, die wir hier im Bilde wiedergeben. Erich Ebeling wurde am 21. No­ vember 1886 in Berlin geboren. Das Stu­ dium an der Universität seiner Heimat­ stadt schloß er 1908 mit dem Doktor­ examen ab, das er summa cum laude be­ stand. Im Jahre 1920 habilitierte er sich an der Universität Berlin, wurde dort ao. Professor und später Ordinarius für Orien­ talische Philologie und Religionswissen­ schaft. Am 28. Oktober 1955 starb er im Alter von 68 Jahren, schon lange krank, aber noch mitten aus vollem Schaffen heraus. Für seine großen Verdienste um die Wissenschaft hat ihn die Bayerische Akademie der Wissenschaften durch Er­ nennung zum korrespondierenden Mit­ glied geehrt. Unter den Forschern auf dem Gebiet der antiken Religion Mesopotamiens und ihrer mannigfachen Ausdrucksformen stand Ebeling an führender Stelle, er hat aber daneben auch auf vielen anderen Teilgebieten der Orientkunde grundle­ gende Publikationen veröffentlich t. In den neun Heften der Keilschrifttexte aus Assur religiösen Inhalts, in den Keilschrifttexten aus Assur juristischen Inhalts, in den Literarischen Keilschrifttexten aus Assur und in vielen kleineren Arbeiten legte er eine kaum übersehbare Fülle neuen Materials vor, er hat damit, wie kaum einer seiner Zeitgenossen, für eine gewaltige Erweiterung des Blick­ feldes der Assyriologie gesorgt. Die religiösen Urkunden im weitesten Sinne des Wortes hat Ebeling in einer großen Reihe von Publikationen ausgewertet; genannt seien hier vor allem die 330 Seiten umfassende Übersetzung der babylonisch-assyrischen Texte, die er zu dem Sammel­ werk Altorientalische Texte zum Alten Testament beisteuerte, ferner die Bücher 7 od und Leben nach den VorStellungen der Babylonier, Tie babylonische Label und ihre Be­ deutung für die Literaturgeschichte, Parfi'nnvezepte und kultische Texte aus Assur, Die akkadische Gebetsserie ,,Handerhebung“. Daneben fesselten ihn besonders die Briefe aus alt- und neubabylonischer Zeit, er hat ihnen vier umfangreiche Werke gewidmet. Daß er auch auf historischem Gebiete ausgezeichnet Bescheid wußte, zeigte er in zwei Bändchen der Sammlung Göschen, welche die Geschichte des Vorderen Orients von der ältesten Zeit bi; zum Einbruch des Islams behandelten. Bald nach der Gründung des Reallexikons der Assyriologie wurde Ebeling die treibende Kraft des Ganzen, und er ist es bis zuletzt geblieben. Nie erlahmte seine Energie trotz der großen Last, die von Anfang an auf seinen Schultern ruhte. Er stellte die Stick Wörter zusammen, verhandelte mit den Mitarbeitern und arbeitete selbst die Mehrzahl der Be iträge aus. So wird dieses große Werk, das als unentbehrliches Rüstzeug für alle Orientalisten anerkannt ist, vor allem mit Ebelings Namen ver­ knüpft bleiben. Ernst Weidner. Abkürzungen. (Das im Reallexikon der Assyriologie, Band I, S. V—XI gegebene Abkürzungsverzeichnis hat weiterhin Gültigkeit. Hier sind die Abkürzungen verzeichnet, die neu hinzugekommen sind.) AAA = Annals of Archaeology and Anthropology. AASOR = Annual of the American Schools of Oriental Research. AG - K. L. Tallqvist, Akkadische Götterepitheta. AJ = The Antiquaries Journal. AMT — R. C. Thompson, Assyrian Medical Texts, London 1923. AnOr = Analecta Orientalin. Antiqu. = Antiquity. AR — J. Köhler und A. Ungnad, Assyrische Rechtsurkunden,. Leipzig 1913. ARM = Archives Royales de Mari. ArO(r) = Archiv Orient älni. ASAW = Abhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften. AT = Altes Testament. BASOR = Bulletin of the American Schools of Oriental Research. BIN — Babylonian Inscriptions in the Collection of James B. Nies. BiOr = Bibliolheca Orientalis. BM = British Museum. BMS = L. W. King, Babylonian Magic and Sorcery, London 1896. BRM — Babylonian Records in the Library of J. Pierpont Morgan. CCT = Cuneiform Texts from Cappadocian Tablets in the Briii: h Museum. CR = Comptes Rendus des Seances de PAcademie des Inscriptions et Belles-Lettres. DAB — R. C. Thompson, Dictionary of Assyrian Botany, London 1949. DAWW — Denkschriften der Akademie der Wissenschaften in Wien. Fara = A. Deimel, Die Inschriften von Fara, Leipzig 1922 — 24. FuF == Forschungen und Fortschritte. HAB = F. Sommer und A. Falkenstein, Die hethitisch-akkadische Bilingue des Hattusili I. (Labarna II.), München 1936. Hinke = W. J. Hinke, A new Boundary Stone of Nebuchadrezzar I, Philadelphia 1907. HSS = Harvard Semitic Serie.-,. ILN = Illustrated London News. JCS — Journal of Cuneiform Studies. JKP' — Jahrbuch für kleinasiatische Forschung. JNES = Journal of Near Eastern Studies. JRAS = Journal of the Royal Asiatic Society. JRGS = Journal of the Royal Geographical Society. JTVI = Journal of the Transact ions of the Victoria Institute. KAO = Im Kampf um den Alten Orient, lirsg. von A. Jeremias und FI. Winckler. LKA — E. Ebeling, Li.erarrche Keil chrifttexte aus Assur, Berlin 1953. LKTU = A. Falkenstein, Literarische Keilschrifttexte aus Uruk, Berlin 1931. LTB(A) — Die lexikalischen Tafelserien ... in den Berliner Museen, Berlin 1933. M(D)P = Memoires de la Delegation en Perse. Memoir — Old Testament and Semi.ic Studies in Memory of W. R. Harper, Chicago 1908. ML _ Musee du Louvre. MSL = B. Landsberger, Materialien zum sumerischen Lexikon, Rom 1937ff. NBD = E. W. Moore, Neo-Babylonian Documents in the TJniversity of Michigan Collection, Ann Arbor 1939. NBRU = M. San Nicolö und A. Ungnad, Neubabylonische Rechts- und Verwaltungsurkunden, Leipzig 1935- NBRVT = O. Krückmann, Neubabylonische Rechts- und Verwaltungstexte, Leipzig 1933. NBTJ = E. Ebeling, Neubabylonische Briefe aus Urulc, Berlin 1930—34. Newell — H. H, von der Osten, Ancient Oriental Seals in the Collection of E. T. Newell, Chicago 1934- Nik. = M. W. Nikolski, Dokumenti chozjajstvennoj otcestosti drevnej Chaldei, Moskau 1915. NKREA = P. Koschaker, Neue keilschriltliche Rechtsurkunden aus der El-Amarna-Zeit, ASAW, phil.-hist. KL, 39. Bd., - Nr. V. OIC = Oriental Institute Communications. OIP --= Oriental Institute Publications. Or = Orientalia. Parfümrezepte = E. Ebeling, Parfümrezepte und kultische Texte aus Assur, Rom 1950. PBS = University of Pennsylvania. The Museum. Publications of the Babylonian Section. 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UET = Ur Excavations. Texts. UVB = Ausgrabungen in Uruk, Vorberichte. VACh = Ch. Virolleaud, L'Astrologie chaldeenne, Paris 1903 —1912. WO = Die Welt des Orients. WUM = Welt und Mensch im Alten Orient. Fabel. Die ältesten Beispiele der F. jetzt Kramer, Bibliccd Parallels from finden sich unter den in Nippur ent­ Sumerian Lit. S. 25]). Wie bei den an­ deckten sumerischen Texten aus altbaby­ deren Gedichten verteilen sich die übrigen lonischer Zeit (etwa Epoche der Dyn. v. Stücke der Fuchsfabel auf mittel- und neu­ Isin). Die Form dieser Dichtungen ist das assyrische Zeit. Zur ersten gehören KAR sog. Streitgespräch (Tenzone). Die Themen VIII Nr. 323 und VAT 13836 (s. Ebeling sind Sommer und Winter, Vieh und Korn, MAOG II 3 S. I7ff. und Ders. JCS IV Schäfer und Bauer, Picke und Pflug, S. 215 ff.), zur zweiten KAR I Nr. 48, Baum und Rohr, Vogel und Fisch [eine Frg. 3 + CT XV pl. 33; CT XV pl. 31 f.; allerdings unvollständige F. mit diesen K. 8567 [CT XV pl. 38] par. KAR I Nr. 48, Akteuren, nicht in Tenzonen-Form, Zim­ Frg. 3, 1. Kol.; Rassam 2 (s. Ebeling mern SK II Nr. 204 = Witzei Or NS MAOG II 3 S. 20ff. und JCS IV S. 2igff.; XVII 1, S. 1 ff.], Silber und Bronze. Die Meier a.a.0.).Der mesopotamische Fuchs Texte beginnen mit einer mythologischen zeigt sich in diesem Gedicht als das Urbild Einleitung. Jeder der genannten Partner unseres Reineke Fuchs. Mit dem Wolf hat versucht dann die eigenen Vorzüge hervor­ er ein Bündnis, das gegen den Diener des zuheben und die des anderen herabzu­ Schäfers, den Hund, gerichtet ist. Seiner setzen. Der Streit wird durch eine Gott­ Verbrechen wegen wird er bei dem Richter heit geschlichtet, s. Kramer BASOR Samas verklagt und weiß sich in beweg­ Nr. 122, April 1951, S. 30L, dort weitere lichen Tönen zu verteidigen. Das Stück Lit. Dieselbe Fabelart ist auch in mittel- VAT 13836 (s. oben) erzählt, wie der Fuchs und neuassyrischer Zeit nachweisbar. Aus und der Wolf sich gegenseitig verpetzen, erstgenannter Periode stammt die Fabel ein Motiv, das ja auch in unserer Geschichte vom Streit der Dattelpalme mit der von Reineke Fuchs vorkommt. Tamariske (in zwei Exemplaren vorliegend Die Fabel in Form der Tenzone hat sich KAR III Nr. 145 und VIII 324, s. Ebe- von Babylon in die Nachbarländer ver­ ling MAOG II 3 S. 6ff.). Dazu kommt breitet, nach Persien (mittelpersisches Ge­ aus neuassyrischer Zeit das Streitgespräch dicht von der Dattelpalme und der Ziege), zwischen Pferd und Ochse (s. CT XV Israel (Dornstrauch und die anderen pl. 34; 35; 37; 36 und dazu Ebeling Bäume, s. Rieht. 9, 8 ff. und II Könige a.a. O. S. 27ff.) und zwischen agalu und 14, 9), zu den Aramäern (Dornstrauch einem unbekannten Tiere (CT XV pl. 37, und Granatapfelbaum im Achiqar-Roman, s. Ebeling a. a. O. S-37ff.). Besondere Be­ Ebeling a. a. O. S. 14f.), Armenien (Streit handlung verdient dieTenzone vom Fuchs, der Bäume um die Herrschaft, s. Ebe­ seinen Kumpanen und dem Hunde. Sie ling a. a. O. S. 16), Ägypten (Sykomore ist gewiß auch sumerischen Ursprungs, und unbekannter Baum, s. Erman Litera­ jedoch sind von dem sumerischen Werke tur Ägyptens S. 311, dazu Ebeling a.a. O. nur Andeutungen und ein größeres Bruch­ S. 16) und ist schließlich auch von dem stück aus einem zweisprachigen späteren griechischen Dichter Kallimachos in seiner Texte erhalten (s. Weidner OLZ XVII Dichtung vom Lorbeer und Oelbaum auf­ Sp. 305ff.; Meier AfO XI S. 363, Tf. 2, genommen worden (s. Diels Internat. dazu Ebeling JCS IV S. 22off. [vgl. aber Wochenschrift für Kunst und Wissenschaft IV Sp. 993ff-) ■ In einer Sammlung von Fackel als Symbol. Der Gott Gibil, t Witzen und Bonmots aus dem J. 716 v.Chr. dessen Name inMetathesis vielfachBIL-GI S (KAR IV Nr. 174 und Weidner AfO geschrieben wurde, da es sich um einen XVI S. 80) sind Fabeln in kürzester Form bannenden, magisch wirkenden Gott han- (. (2—3 Zeilen) wiedergegeben. Unter ihnen delt, heißt „flammendes" (BIL = Feuer) S verdient diejenige von der Mücke und dem „Rohr" (Gl), also genau „Fackel". Sein Er- s Elefanten eine Hervorhebung, weil sie bei kennungszeichen war also anfangs die F. d Babrios (Nr. 84 Schneidewin) in grie­ selbst. Später, als die Lampe an Stelle (: chischer Sprache wieder vorkommt (s. der F. getreten war, hat man dem Feuer- I Ebeling MAOG II 3 S. 49h). Gegen die träger Gibil die Lampe als Erkennungs- e Bezeichnung „Tenzone“ für Fabel s. Zeichen übertragen. Er ist in dem Kudurru h Landsberger JNES VIII, S. 295!. des Nazi-Maruttas (Kol. IV, Z. 18—19) u Weber Die Literatur der Babylonier und ausdrücklich als sipru = Instrument des s' Assyrer, S. 303!!; Johnston Beast Fables, Gottes Nusku bezeichnet worden, also als d AJSL 1912 S.3iff.; Ebeling ,Die babylonische Lampenträger des Feuers (des Nusku), ti Fabel und ihre Bedeutung für die Literaturge­ s. Flamme. Die Übersetzung „Bote“ e: schichte, MAOG IX 3; Ders. JCS IV, S. 2i5ff.; Greßmann Israels Spruchweisheit-, Meissner wäre auch möglich und hätte denselben w BuA II, S. 427 ff.; Di eis s. oben; Meissner Die Sinn. v babylonisch-assyrische Literatur, S. 82f. (auf BIL-GI = GI-BIL: Deimel Pantheon, Nr. Si Grund von Ebeling, s. oben); Jeremias 598; F. Jean Religion sum. 1931, S. 128I; d Handbuch der Altorientalischen Geisteskultur2, Howardy Clavis Nr. 90, 276: GI-BIL =■ w S. 441 ff. (zum kosmisch-mythologischen Hin­ qanü suruptu = „flammendes Rohr“, a.a.O. „ tersinn einer Art von Fabeln); Nougayrol Nr. 277: GI-BIL-LÄ = gizillu = „Fackel“, £ MHanges Syriens . . . Dussaud, S. 73 ff. 279; GI-BIL-LÄ = tiparu = „Fackel“; E. d Für bildliche Darstellung von Fabelstoffen Unger Keilschrift-Symbolik, 1940, Nr. 48 = g vgl. Jeremias a.a.O., S. 440; M. v. Oppen­ Gl = „Rohr“; Nr. 157 = BIL = „Feuer“. V) heim Der Teil Halaf, S. i59ff. (Tierkapellen); Ungnad AfO, Beih. 1, S. 134(1 Kudurru des Nazi-Maruttas LSS, II, 2, „ S. 15 (Frank); Scheil MP II, S. 90, Anm. 8; “ Ebeling. Delitzsch HW, S. 683. S Tallqvist AG, S. 313, Girru = Gibil, Bilgi a Fabeltiere s. Dämonenbilder und a.a.O., S. 229. Eckhard Unger. (1 Mischwesen. Fahne s. Standarte. Fackel, sum. g i z i 11 a, akk. qanü suruptu, n tiparu. Die F. wurde aus Rohrbündeln Fähre, Fährmann, Furt. Die große s; (s. sum. Namen), die'vielleicht in leicht- Menge der Flußläufe in der babylonischen -? brennende Substanzen (Asphalt u. dgl., s. Landschaft bedingte ein häufiges Hin- und F Erdpech) getaucht wurden, hergerichtet. Herübergehen über mehr oder weniger S Sie diente neben der Lampe (s. d.) der tiefes Wasser. Man konnte dies schwim­ Beleuchtung der Wohnung, bei der Feuer­ mend oder mit Benutzung von auf- is post (s. d.) zur Zeichengebung. Im Kultus geblasenen Hammelschläuchen tun. Prak- T sorgte sie kathartisch für Sühnung der tischer war natürlich dafür das Boot. Die n beteiligten Personen neben Räucherbecken Briefe aus Mari zeigen uns mehrfach, daß d (passim in Beschwörungsritualen) und ver­ die Bereitstellung von Booten für die Fluß- scheuchte oder vernichtete die Dämonen passierung eine Verkehrsnotwendigkeit sc und Hexen in effigie (s. z. B. Maqlü I war und daß bei Fehlen solcher Fahrzeuge (\ Z. 135ff. oder IV R 49, Z. 47). Beachte peinliche Schwierigkeiten entstanden (vgl. die interessante Fackelprozession in Uruk ARM XV S. 291, dort Stellen unter ba- Si (s. Thureau-D angin in Rituels accadiens teau). V S. n8ff.), die wohl auch kathartischen Nicht jede Stelle am Flusse war, etwa iil Zweck hatte. Für die Fackel als Omen­ durch Strudel, hohes Ufer u. dgl., für den z. träger vgl. Ungnad AO X 3 S. 18, 31, Übergang günstig. Man erwählte daher N als Symbol des Feuergottes (bildlich dar­ dafür solche, die durch die Praxis sich als sc gestellt) vgl. folgendes Stichwort. besonders geeignet erwiesen hatten (akk. s. nibiru). Beispielsweise seien genannt: die Ebeling. >il, Übergangsstelle von Mankisu (s. OIP 43 Fahrlässigkeit. Die Unterscheidung Gl S. 130, Anm. 58; Jean RA XXXV S. ixo; zwischen einer vorsätzlichen und fahr­ en ARM II Nr. 25, Z. 9) oder Tirqa/Sirqn lässigen Handlung ist bereits in der älteren m- (ARM III Nr. 57, Z. 14). An solchen Zeit ersichtlich; ausdrücklich und direkt er) Stellen sammelten sich gelegentlich Wohn- wird sie erst im Codex Hammurapi ir- siedelungen an, denen nach dem Charakter (=CH)—und zwar im Verkehrsrecht eben­ F. des Ortes auch der Name gegeben wurde so wie im Strafrecht — durchgeführt. Aus Ile (z. B. Nibiru Sa Assur, s. d., Nebirtu, s. d.). den Gesetzesfragmenten von Esnunna er- Daß man an besonders wichtigen Orten (=CB) sind nur solche Fälle zu verzeichnen, gs- einen ständigen Fährverkehr eingerichtet in denen dieF. aus dem schädlichen Erfolge ■ru hat, kann nicht mit Sicherheit gesagt deduziert werden kann. So z. B. haftet für [9) werden. Dafür spricht die Uberfahrt­ die durch Tiere zugefügten Schäden ihr les Steuer (mikis nebiri) und weiter der Name Eigentümer, wenn er über die gefährliche als des Fährmanns der Unterwelt Humut- Eigenschaft der Tiere amtlich benach­ u), tabal „Hole eiligst weg“, womit wohl nur richtigt wurde und trotzdem — offenbar e“ ein stets dienstbereiter Schiffer benannt aus eigener F.— keine Vorsichtsmaßnahme en werden kann, der auf den Ruf „Hol über“ getroffen hat (§§ 54—57 CB); ähnliche von dem jenseitigen Ufer veranlaßt wird, Haftung trifft auch den in gleicher Weise Sfr. seine Fähre in Bewegung zu setzen. Auch nachlässigen Eigentümer einer schadhaften T; die Bezeichnungen für ein Fährschiff Mauer (§58 CB); nach §36 CB haftet ~ muttabritu, muStabritu mit der sumerischen auch der Verwahrer für die übernommenen ;1u Entsprechung PES.PES, die bedeutet, Sachen mit Ausnahme der unabwendbaren E. daß man solche Schiffe besonders breit Eingriffe eines Dritten bzw. im Falle der = gebaut hat (vgl. Salonen Wasserfahrzeuge Vernichtung der verwahrten Sache infolge ry in Babylonien S. 23) und die Uferboote, des Hauseinsturzes des Verwahrers, wobei g.’ Schaef fer Cuneiform Texts of RasShamra auch seine Sachen zugrunde gegangen sind S. 39, lassen schließen, daß solche Schiffe (§ 37 CB). Nach den in Nippur gefundenen ilgi am Fährplatz zur Benutzung liegen blieben Gesetzesfragmenten des Königs Lipit-Istar (vgl. dazu Maqlu VII Z. 8f., wo es heißt: von Isin (= CL) haftet der Eigentümer „es ruht das Fährschiff, ruht der Hafen, eines Grundstückes für den Einstieg in das ruhen die Schiffsleute [= Fährleute] alle- Nachbarhaus, den er durch vernach­ ße samt“). Für weite Fahrten flußauf und lässigte Sicherheitsmaßnahmen herbei­ en -ab waren solche Schiffe kaum geeignet, geführt hat (Art. 11 CL); ebenso kann die nd Für andere Namen des Fährschiffes vgl. Haftung des Mieters eines Rindes auch ;er Salonen a. a. O. für fahrlässige Verletzung des Rindes m- Ein literarisch berühmter Fährmann geltend gemacht werden (Art. 34ff. CL). xf- ist Ur-sanabi, der im Gilgames-Epos den Auch im Fragment der sog. sumerischen ik- Titelhelden nach der Insel des Uta- Gesetze aus Üruk kann in der gemäß §1 )ie napistim hinüberbringt über die Wasser angeordneten Strafe für die Verletzung aß des Todes. einer schwangeren Frau, durch welche ihr iß- Im Zauber spielt das Abbild eines Fähr­ eine Fehlgeburt verursacht wurde, eine eit Schiffes, in dem die Hexe sitzt, eine Rolle Sanktion eventuell für die fahrlässige ige (vgl. Maqlu VIII Z. 35ff.). Handlung erblickt werden, während die gl. Gewiß gab es auch manche seichten nächste Bestimmung denselben Straferfolg a- Stellen, wo man, wenigstens bei niedrigem mit doppelter Buße bestraft, falls der Wasserstande, den Fluß trocknen Fußes Schaden nachweisbar vorsätzlich zugefügt wa überschreiten konnte, sog. Furten (s. wurde. Ferner wird hier (vgl. §§ 26, 27) en z.B. NÖtscher Or 51—54 S. 139 Z. 136f.). noch die Haftung des Eigentümers eines 1er Notizen über solche Orte sind jedoch, an- Viehhofes bestimmt: dieselbe betrifft die­ als scheinend, nicht erhalten. Für Brücken jenigen Verluste, bei denen der Hirte seine :k. s. d. Für Nibiru — Marduk s. d. Unschuld nicht nachweisen kann; das Ein­ Ebeling. dringen eines Löwen wird als ein den Eigen- tümer betreffender Schaden angeführt, wo­ Die Schadenersatzhaftung auf Grund gegen der Verlust des Viehes die Schaden­ der F. nähert sich in gewissen Fällen der ersatzpflicht des Hirten zur Folge hat. Haftung für den Erfolg. So haftet z. B. Im CH wird bereits ausdrücklich zwi­ der Arzt, der Tierarzt, der Baumeister schen der vorsätzlichen und der fahr­ und der Schiffer (§§ 218—220; 225; lässigen Strafhandlung unterschieden, wo­ 229—233; 235); das Gesetz macht alle bei die Differenz zwischen dem Gebiet des diese Personen für den Sachschaden, die Strafrechtes und des Verkehrsrechtes im körperlichen Verletzungen oder Lebens­ heutigen Sinne nicht durchgeführt wird. verluste haftbar, ohne ausdrücklich anzu­ Für den CH ist wohl charakteristisch, daß führen, ob der Schaden z. B. durch Mangel der Gesetzgeber sich selbst als einen Herr­ an Kenntnis oder F. verursacht wurde. scher bezeichnet, bei welchem die Schuld in Es scheint jedoch, daß der Gesetzgeber der Ausübung seiner Gewalt von vorn­ auch in diesen Fällen eine verschuldete, herein ausgeschlossen ist (a-na salmat widerrechtliche Handlung zur Bedingung ^ qaqqadim . . . ü-ul e-gu „den Schwarz­ für eine Schadenersatzhaftung machen köpfigen . . . gegenüber war ich nicht wollte. ® nachlässig“). In einigen Bestimmungen Nicht ohne Interesse sind mehrere ^ des CH wird ausdrücklich unter Sanktion Formen von dem Worte egü in den alt- ^ gestellt, wenn sich jemand bei der Aus­ babylonischen- Briefen zu verfolgen, wie ^ übung der Vertrags Verpflichtungen nach­ z. B. ana Intim lä tegi „gegen das Haus sei ^ lässig (egü) benimmt: so trägt die Folgen nicht nachlässig“; pihatka. . . . lä tegi „in ^ der eigenen F. der Handelsgehilfe (samal- deiner Pflicht sollst du nicht lässig sein". . lüm), wenn er versäumt hat, eine Quittung Die Warnung vor einer F. kommt sehr oft ^ über das seinem Auftraggeber ausbezahlte in den altbabylonischen sowie auch neu- ^ Geld von diesem zu verlangen (§ 105 CH); babylonischen Briefen auch unter anderen für die F. ist auch der Verwahrer ver­ Wendungen vor, wie z. B. ana eqlim ... j antwortlich, welcher aus diesem Grund nidi ahirn lä taraSSi „dem Felde . . . sollst ^ . . 9fl die ihm zur Aufbewahrung gegebenen du nicht Nachlässigkeit zeigen"; nadi ahi ^ Sachen abhanden kommen ließ (§ 125 CH); lä tarassü (neubabyl.) „Nachlässig dürft ^ ferner haftet der Schiffer, welcher ein ihr nicht werden“ oder litka . . . ana ^ Schiff gemietet hat, für die fahrlässige muhhi lä tanamdi „du sollst dich darin jj Versenkung oder Vernichtung des Schiffes nicht nachlässig zeigen“ u. a. g (§ 236 CH); schließlich haftet als nach­ In den hethitischen Gesetzen war die p lässig der Hirte, welcher die Entstehung Unterscheidung zwischen der vorsätz­ einer Viehkrankheit in der Hürde ver­ lichen und fahrlässigen Handlung be- »■ schuldet hat (§ 267 CH). Außerdem spricht kannt. Die letztere wird durch die Wen- ß der CH ausdrücklich noch über den durch düng „wenn (nur) seine (= des Täters) jj, F. (megütum) verursachten Schaden, und Hand frevelt" ausgedrückt (vgl. Art. 3 ff. s. zwar im Falle des § 245 CH, nach welchem des sog. hethit. Kodex); eine ähnliche ja derjenige haftbar wird, der ein Rind ge­ Unterscheidung finden wir in den mosai- ar mietet und dann durch Nachlässigkeit sehen Gesetzen (z. B. Ex 21, 13). be oder Schlagen (d. h. absichtlich) dessen G. R. Driver-J. C. Miles The Babyloniern sal Tod verursacht hat. Ein andermal wird Laws 1952. I. M. Djakonov Zakony Vavi- de die F. durch die Redewendung „die Hände lonii, Assirii i chettskovo carstva. Vüstnik jsj. in den Schoß legen“ bzw. „sich auf seine drevnej istorii 1952. D. Daube Negligenee in p Seite werfen“ (aham nadü) ausgedrückt, the Early Talmudic Law of Contract (Peshitah), c Festschrift F. Schulz 1951. A. Falkenstein- (di wie es in den §§ 53 und 55 CH vorkommt; M. San Nicolb Das Gesetzbuch Lipit-Istars die hier werden die Sicherheitsmaßnahmen vonlsin, OrientaliaXIX, 1950. M.SanNicolö pa bei der Befestigung eines Felddeiches Rechtsgeschichtliches zum Gesetzbuch des Bila- w sowie bei der Öffnung eines Bewässerungs­ lama von Esnunna, Orientalia XVIII, 1949. E. Ebeling Altbabylonische Briefe der Louvre- Al grabens bestimmt, um die Nachbargrund- Sammlung aus Larsa, MAOG XV, 1942. Max Süi stücke vor evtl. Schaden zu schützen. Mühl Untersuchungen zur altorientalischen yg

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