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Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 PDF

334 Pages·2016·38.3 MB·German
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Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 Bearbeitung: Kreis Düren Amt für Kreisentwicklung und -straßen, Stabstelle Mobilität Büro für Verkehrs- und Stadtplanung BVS Rödel & Pachan, Kamp-Lintfort Kai Pachan Telefon: 02804 / 88 20 Telefax: 02804 / 88 20 E-Mail: [email protected] www.bvs-verkehrsplanung.de KCW GmbH Marc-Oliver Wille Bernburger Straße 27 10963 Berlin Telefon: 030 / 4081 768-60 Telefax: 030 / 4081 768-61 E-mail: [email protected] www.kcw-online.de Redaktionsschluss: 3.2.2016 Beschlossen vom Kreistag am 21.4.2016 - 1 - NVP Düren 2016 - 2020 final Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 Gliederung 1 Vorbemerkung ............................................................................................................... 5 1.1 Rechtsrahmen ........................................................................................................................... 6 1.2 Gesetzlicher Auftrag ................................................................................................................... 8 1.3 Aufstellungsverfahren ................................................................................................................. 9 1.4 ÖPNV-Organisation in Nordrhein-Westfalen ................................................................................ 11 1.5 Einbindung der Aufgabenträger in den AVV ................................................................................ 12 1.6 Abgrenzung des Nahverkehrsraums ........................................................................................... 14 2 Rahmenvorgaben ......................................................................................................... 15 2.1 Landespolitische Vorgaben ........................................................................................................ 15 2.2 Landes- und Regionalplanung ................................................................................................... 16 2.3 Nahverkehrsplan des SPNV ....................................................................................................... 21 3 Anforderungsprofil und Qualitätsstandards im ÖSPV .................................................. 22 3.1 Leitbild und Ziele...................................................................................................................... 22 3.2 Anforderungsprofil des Aufgabenträgers ..................................................................................... 24 3.3 Erschließungsqualität ................................................................................................................ 25 3.4 Betriebszeiten .......................................................................................................................... 26 3.5 Verbindungsqualität ................................................................................................................. 27 3.6 Verknüpfung der Verkehrssysteme ............................................................................................. 29 3.7 Produktpalette ......................................................................................................................... 30 3.8 Sonderthema Barrierefreiheit .................................................................................................... 46 3.9 Fahrzeuge ............................................................................................................................... 49 3.10 Ortsfeste Infrastruktur .............................................................................................................. 53 3.11 Haltestellen ............................................................................................................................. 53 3.12 Tarif und Vertrieb..................................................................................................................... 56 3.13 Service .................................................................................................................................... 58 3.14 Kommunikation / Information ................................................................................................... 59 3.15 Personal .................................................................................................................................. 61 3.16 Sicherheit ................................................................................................................................ 62 3.17 Sauberkeit ............................................................................................................................... 62 3.18 Betriebssteuerung .................................................................................................................... 63 3.19 Pünktlichkeit ............................................................................................................................ 64 3.20 Qualitätssicherung ................................................................................................................... 65 3.21 Qualitätscontrolling .................................................................................................................. 70 4 Bestandsaufnahme und Bewertung ............................................................................. 72 4.1 Raum- und Siedlungsstruktur .................................................................................................... 72 4.2 Demografische Entwicklung ...................................................................................................... 81 4.3 Verkehrsaufkommen (Analyse Pendlerdaten) .............................................................................. 85 4.4 Potenziale aus der Haushaltsbefragung .................................................................................... 101 4.5 ÖPNV-Bedienungsstruktur und -umfang ................................................................................... 103 4.6 Verkehrsinfrastruktur .............................................................................................................. 116 4.7 Tarif und Vertrieb................................................................................................................... 119 4.8 Kommunikation und Service .................................................................................................... 129 4.9 Barrierefreiheit ....................................................................................................................... 133 5 Zielkonzept für den Kreis Düren ................................................................................ 136 5.1 Zielkonzept 2018 für den Schienenverkehr ............................................................................... 138 5.2 Zielkonzept 2018 für den Busverkehr ....................................................................................... 141 5.3 Schnellbusnetz im Kreis Düren ................................................................................................ 152 5.4 Verknüpfung Bus/Bahn und Bus/Bus ........................................................................................ 166 5.5 Angebot für multimodale Mobilität (Mobilstationen) ................................................................... 169 5.6 Zielkonzept Verkehrsinfrastruktur ............................................................................................ 172 5.7 Zielkonzept Tarif und Vertrieb ................................................................................................. 173 5.8 Zielkonzept Kommunikation und Service ................................................................................... 175 5.9 Zielkonzept Barrierefreiheit ..................................................................................................... 180 5.10 Gestaltung des Mobilitätmarktes der Zukunft ............................................................................ 184 - 2 - NVP Düren 2016 - 2020 final Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 6 Zielkonzept – Analysen und Maßnahmen pro Gemeinde ........................................... 187 6.1 Aldenhoven ........................................................................................................................... 193 6.2 Düren ................................................................................................................................... 202 6.3 Heimbach .............................................................................................................................. 217 6.4 Hürtgenwald .......................................................................................................................... 225 6.5 Inden ................................................................................................................................... 233 6.6 Jülich .................................................................................................................................... 241 6.7 Kreuzau ................................................................................................................................ 253 6.8 Langerwehe .......................................................................................................................... 261 6.9 Linnich .................................................................................................................................. 270 6.10 Merzenich ............................................................................................................................. 279 6.11 Nideggen .............................................................................................................................. 288 6.12 Niederzier.............................................................................................................................. 296 6.13 Nörvenich ............................................................................................................................. 304 6.14 Titz ....................................................................................................................................... 312 6.15 Vettweiß ............................................................................................................................... 320 7 Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV und Investitionsplanung .................... 328 8 Vergabe von Busverkehren als Gesamtleistung ........................................................ 330 8.1 Rechtlicher Hintergrund der Vergabe / Linienbündelung ............................................................. 330 8.2 Gründe für Integration des Verkehrsnetzes im Kreis Düren ......................................................... 331 9 Ausblick...................................................................................................................... 333 - 3 - NVP Düren 2016 - 2020 final Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 Abkürzungsverzeichnis ALT - Anruf-Linientaxi ASEAG - Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG AST - Anruf-Sammeltaxi AVV - Aachener Verkehrsverbund bed. - Bedarfsorientiert BGG - Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen BVerwG - Bundesverwaltungsgericht DB - Deutsche Bahn AG DELFI - Durchgängige elektronische Fahrplaninformation DFI - Dynamische Fahrgastinformation DKB - Dürener Kreisbahn GmbH EFM - Elektronisches Fahrgeldmanagement EMR - Euregio Maas-Rhein EG - Europäische Gemeinschaft EuGH - Europäischer Gerichtshof EW - Einwohner FP - Fahrtenpaar FZJ - Forschungszentrum Jülich GmbH GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GPS - Global Positioning System HVZ - Hauptverkehrszeit ICE/EC/IC - InterCityExpress / EuroCity / InterCity IGVP - Integrierte Gesamtverkehrsplanung ITCS - Intermodal Transport Control System, s.a. RBL ITF - Integraler Taktfahrplan Nordrhein-Westfalen IT.NRW - Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen KBS - Kursbuchstrecke LEP-NW - Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (MURL 1995) LFD - Landesweite Fahrplaninformation und Datenmanagement LPlG NRW - Landesplanungsgesetz NRW LSA - Lichtsignalanlage MIV - Motorisierter Individualverkehr NRW - Nordrhein-Westfalen NVP - Nahverkehrsplan NVR - Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland NVZ - Normalverkehrszeit NWL - Nahverkehr Westfalen-Lippe ÖPNV - Öffentlicher Personennahverkehr (umfasst ÖSPV und SPNV) ÖPNVG NRW - Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW ÖSPV - Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr PBefG - Personenbeförderungsgesetz QR-Code - Quick Response Code RB - RegionalBahn RBL - Rechnergestütztes Betriebsleitsystem RE - RegionalExpress RVE - DB Rheinlandbus Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH ROG - Raumordnungsgesetz RRX - Rhein-Ruhr-Express RTB - Rurtalbahn SB - Schnellbus SPNV - Schienenpersonennahverkehr SVZ - Schwachverkehrszeit VDV - Verband Deutscher Verkehrsunternehmen TAETER - TAETER Aachen, Transdev Rheinland GmbH VO - Verordnung VRR - Verkehrsverbund Rhein-Ruhr VRS - Verkehrsverbund Rhein-Sieg west - WestVerkehr GmbH - 4 - NVP Düren 2016 - 2020 final Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 1 Vorbemerkung Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ausgenommen davon ist der Schienenpersonennahverkehr (SPNV), für den die Zuständigkeit bei den drei Zweckverbänden VRR, NVR und NWL liegt. Der Kreis Düren nimmt die Aufgabenträgerschaft für den kommunalen straßengebundenen Verkehr (Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr, ÖSPV) wahr. Sie umfasst die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖSPV. Die Aufgabenträger sind verpflichtet, einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und fortzuschreiben. Die gesetzliche Vorgabe, die Nahverkehrspläne alle fünf Jahre fortzuschreiben, ist mit der letzten No- vellierung des ÖPNVG NRW entfallen. Die Nahverkehrspläne sind nunmehr bei Bedarf fortzuschreiben. Auf Grund der strukturellen und verkehrlichen Entwicklungen im Kreis Düren wie auch im Hinblick auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen legt der Kreis Düren hiermit nicht nur eine Fort- schreibung seines bestehenden Nahverkehrsplanes vor, sondern er hat auf Basis neuer Grundlagen wie etwa einer Haushaltsbefragung einen vollständig überarbeiteten Nahverkehrsplan erstellt, der im Übrigen so weit möglich mit den anderen NVP im Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) har- monisiert wurde. Der Nahverkehrsplan versetzt den Aufgabenträger in enger Zusammenarbeit mit den angehörigen Kommunen1 in die Lage, mit Zielsetzungen und Rahmenvorgaben den Umfang des Angebotes, die Qualität und die Ausgestaltung des Nahverkehrs in ihrem Bedienungsgebiet eigenverantwortlich fort- zuentwickeln. Auf Grund der engen Verzahnung der Angebote hat der Kreis Düren seinen NVP in Ab- stimmung mit den anderen Aufgabenträgern im AVV (Kreis Heinsberg, StädteRegion Aachen), aber auch mit den benachbarten Aufgabenträgern Kreis Euskirchen und Rhein-Erft-Kreis erarbeitet. Die Neuerstellung des Nahverkehrsplans im Kreis Düren hat insbesondere das Ziel, die Angebote nach- frageorientiert weiter zu entwickeln, gleichzeitig aber auch eine angemessene Grundversorgung si- cherzustellen. Durch eine differenzierte Ausgestaltung und Verknüpfung der Angebote soll das Ge- samtnetz der öffentlichen Verkehrsleistungen im Gebiet des AVV gestärkt und damit attraktiver für die Bürger gestaltet werden. Die zukünftige Angebotsstruktur wird durch ein Zielnetz 2018 definiert, welches auch gleichzeitig die Basis für die Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen im Kreis Düren darstellt. Kern des Zielnetzes ist ein neues Netz aus Schnellbuslinien, das die Gemeinden im Kreis miteinander verbindet und neue Nach- fragepotenziale erschließen soll. Damit sollen mittelfristig die Erkenntnisse aus der durchgeführten Haushaltsbefragung zum Nutzen der Bürger umgesetzt und eine noch bessere Alternative zum Motori- sierten Individualverkehr (MIV) geschaffen werden. Der Nahverkehrsplan umfasst einen planerischen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren (2016 bis 2020). Herzstück des NVP ist das vorgenannte Zielnetz 2018, dessen Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 angestrebt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind punktuelle Einzelmaßnahmen im Rahmen der aktuellen vertraglichen Regelungen mit den Verkehrsunternehmen und im engen Zusam- menwirken mit dem Aufgabenträger und den Städten und Gemeinden erforderlich. Die Konkretisierung der Fahrplanmaßnahmen erfolgt jährlich im Rahmen der üblichen Abstimmungsprozesse im AVV. Für den Planungshorizont 2019/2020 erfolgt ein Ausblick auf mögliche weitere Entwicklungen. Als Mitglied im Zweckverband Aachener Verkehrsverbund finanziert der Kreis Düren die ÖSPV-Leistun- gen in seinem Zuständigkeitsgebiet im Rahmen der Zweckverbandsumlage. Die angehörigen Kommu- nen wirken bei der Ausgestaltung des ÖSPV mit. 1 Begriff Kommune vereinfacht für Städte und Gemeinden gesetzt - 5 - NVP Düren 2016 - 2020 final Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 1.1 Rechtsrahmen Der Rechtsrahmen für den ÖPNV wird im Wesentlichen durch  die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über Öffentliche Verkehrsdienste auf Schiene und Straße (EU-VO 1370/2007),  das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Stand 01.01.2013 und  das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) gebildet. Darüber hinaus sind weitere gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel  das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) zu beachten. Europarecht: EU-VO 1370/2007 Die Verordnung EU-VO 1370/2007 (sog. Marktöffnungsverordnung) ist am 23.10.2007 beschlossen, am 03.12.2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am 03.12.2009 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 aufgehoben. Das damit neu beschriebene Verga- berecht umfasst die folgenden Eckpunkte:  Finanzielle Ausgleichsleistungen durch den Aufgabenträger können ausschließlich auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleitungsauftrags gewährt werden. Hierbei sind verschiede- ne Handlungsformen zulässig (Verträge, Gesetze, Verwaltungsregelungen, Bedingungen für die Betrauung interner Betreiber).  In öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sind die zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Ver- pflichtungen klar zu definieren und die Parameter, anhand derer die Ausgleichsleistungen be- rechnet werden, in objektiver und transparenter Weise festzulegen.  Öffentliche Verkehrsdienste können selbst erbracht oder ohne vorhergehende Ausschreibung einem im Besitz des Aufgabenträgers befindlichen Betreiber übertragen werden (In-House- Vergabe), sofern der Auftraggeber über diesen eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen. In diesem Fall gilt für die Betreiber ein Beteiligungsverbot an Ausschreibungen in anderen Regionen. Zudem gilt das Verbot der Überkompensation.  Öffentliche Dienstleistungsaufträge unter einem geschätzten jährlichen Wert von 1 Mio. € oder unter einer jährlichen Verkehrsleistung von 300.000 km sowie Dienstleistungsaufträge im Ei- senbahnverkehr (ohne U-Bahnen und Straßenbahnen) können direkt vergeben werden. Wer- den öffentliche Dienstleistungsaufträge an kleine oder mittlere Unternehmen mit nicht mehr als 23 Fahrzeugen vergeben, können die Schwellenwerte verdoppelt werden.  Die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge soll für Busverkehrsdienste höchstens 10 Jahre, für Schienenverkehrsdienste höchstens 15 Jahre betragen (bei Direktvergabe im Eisen- bahnverkehr höchstens 10 Jahre). Falls die Betreiber jedoch erhebliche Investitionen für die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen tätigen müssen, kann die Laufzeit der Dienstleis- tungsaufträge um die Hälfte verlängert werden. Die neuen Vergabebestimmungen gelten ab dem 03.12.2019. Während des Übergangszeitraumes von 10 Jahren sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die neue Verordnung bereits schrittweise anzuwen- den. Bundesrecht: PBefG Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist ein Bundesgesetz und regelt die entgeltliche oder ge- schäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsbussen und mit Kraft- fahrzeugen. Es wurde zum 1. Januar 2013 novelliert und stellt die Umsetzung der EU-VO 1370/2007 in den nationalen Rechtsrahmen dar. - 6 - NVP Düren 2016 - 2020 final Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 Für die Aufstellung des Nahverkehrsplans (NVP) ist § 8 von besonderer Bedeutung. Danach sind die ÖPNV-Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung für die Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Sie definieren dazu in einem Nah- verkehrsplan die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltquali- tät sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen. Der NVP hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Bei der Aufstellung des NVP sind die vorhandenen Unternehmen frühzei- tig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Landesrecht: ÖPNVG NRW Zur rechtlichen Ausgestaltung der EU- und bundesrechtlichen Rahmenbedingungen haben die Bundes- länder spezifizierte Regionalisierungs- bzw. ÖPNV-Gesetze erlassen. In Nordrhein-Westfalen wurde auf der Basis des Regionalisierungsgesetzes aus dem Jahr 1995 das Gesetz über den öffentlichen Perso- nennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) wiederholt fortgeschrieben, letztmals am 15. Dezember 2012. Wesentlicher Inhalt aller fortgeschriebenen ÖPNVG NRW ist, dass die Planung, Orga- nisation und Ausgestaltung des ÖPNV eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte ist. Diese bilden zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) drei Zweckverbän- de bzw. eine AÖR und übertragen Entscheidungen über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV dorthin. Im Falle des Kreises Düren ist der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) der zuständige Aufgabenträger für den SPNV, an dem der Zweckverband AVV beteiligt ist. Gemäß ÖPNVG NRW haben die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan ist im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufzustellen. Darüber hinaus sind vorhandene Verkehrsunternehmen bei der Aufstellung zu beteiligen. Der Nahverkehrsplan ist mit den benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten abzustimmen. Behindertengleichstellungsgesetz Am 1. Mai 2002 wurde das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) verabschiedet. Die- ses schreibt die möglichst weit reichende Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Men- schen mit Mobilitätseinschränkung bei der Ausgestaltung öffentlicher Infrastruktur fest. Von besonde- rem Interesse ist die Herstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Anlagen. Als übergeordnete Regelung hat das BGG unmittelbaren Einfluss auf die in diversen Förderrichtlinien festgelegten Anforderungen beim Neu- oder Umbau von Anlagen des ÖPNV. Insbesondere müssen geförderte Neubaumaßnahmen den Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechen. Dies gilt für alle Fördervorhaben, sowohl Infrastrukturausbauvorhaben wie der Bau von Haltestellen als auch die Bezu- schussung von Fahrzeugen und Anlagen. Besonders zu erwähnen ist das im BGG verankerte Verbandsklagerecht. Bei der Neuplanung sind Be- hindertenverbände einzubeziehen. In den Nahverkehrsplänen sollen Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen zur Herstellung behindertengerechter Standards getroffen werden. - 7 - NVP Düren 2016 - 2020 final Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 1.2 Gesetzlicher Auftrag Das ÖPNVG NRW (§ 3) verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖSPV. Die Aufgabenträger sind zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der Nahverkehrsplan soll  für den Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die quali- tative und quantitative Ausgestaltung des SPNV/ÖSPV in seinem Verantwortungsbereich schaffen,  ein zwischen den Aufgabenträgern abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung des ÖPNV sichern, das den bestehenden und noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflech- tungen genügt und  von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur Erteilung von Lini- engenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) enthalten. Der gesetzliche Auftrag zur Aufstellung des NVP (§ 8 ÖPNVG NRW) ist nachfolgend wiedergegeben. § 8 Nahverkehrsplan (1) Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkreti- sieren. Bei der Aufstellung sind vorhandene Verkehrsstrukturen und die Ziele der Raumordnung und Landes- planung sowie das SPNV-Netz nach § 7 Abs. 4 zu beachten; die Belange des Umweltschutzes, der Barriere- freiheit im Sinne des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes und des Städtebaus sowie die Vorgaben des ÖPNV-Bedarfsplans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans sind zu berücksichtigen. (2) Die Nahverkehrsplanungen der Zweckverbände, insbesondere für den SPNV, sind bei der sonstigen Nahver- kehrsplanung zu beachten. (3) In den Nahverkehrsplänen sind auf der Grundlage der vorhandenen und geplanten Siedlungs- und Verkehrs- strukturen sowie einer Prognose der zu erwartenden Verkehrsentwicklung Ziele und Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot und seine Finanzierung sowie die Investitionsplanung festzulegen. Der Rahmen für das betriebliche Leistungsangebot hat die für die Abstimmung der Verkehrsleistung des ÖPNV notwendigen Mindestanforderungen für Betriebszeiten, Zugfolgen und Anschlussbeziehungen an wichtigen Verknüpfungspunkten und den Qualifikationsstandard des eingesetzten Personals darzustellen sowie die Aus- rüstungsstandards der im ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge vorzugeben. Bei den Aussagen zur Investitionspla- nung ist der voraussichtliche Finanzbedarf anzugeben. Die Nahverkehrspläne haben darüber hinaus die Struktur und Fortentwicklung der gemeinschaftlichen Beförderungsentgelte und -bedingungen zu enthalten. § 7 ÖPNV-Infrastrukturplanung, SPNV-Netz in besonderem Landesinteresse (4) Das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium legt im Einvernehmen mit den Zweckverbänden und dem Verkehrsausschuss des Landtags ein im besonderen Landesinteresse liegendes SPNV-Netz fest, das bei Be- darf einvernehmlich fortzuschreiben ist. Dieses SPNV-Netz umfasst für die Erschließung aller Landesteile be- deutsame SPNV-Verbindungen mit Taktfolge, Haltestellen und Bedienungsqualität. (...) - 8 - NVP Düren 2016 - 2020 final Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020 1.3 Aufstellungsverfahren Der Kreis Düren hat am 10. Dezember 2013 eine Neuaufstellung des Nahverkehrsplans für seinen Zuständigkeitsbereich beschlossen. Nahezu parallel werden auch die Nahverkehrspläne der benachbar- ten Aufgabenträger im Aachener Verkehrsverbund (AVV) fortgeschrieben. Zum Aufstellungsverfahren führt das ÖPNVG NRW Folgendes aus: § 9 Aufstellungsverfahren (1) Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit den betroffenen Gebietskörperschaften aufgestellt. Soweit kreisangehörige Städte und Gemeinden Aufgabenträger gemäß § 3, Absatz 1, Satz 1, sind oder nach § 4 Aufgaben wahrnehmen, ist ihr Einvernehmen zu den ihr Aufgabengebiet betreffenden Inhalten des Plans er- forderlich. Über die Einleitung des Aufstellungsverfahrens ist die Bezirksplanungsbehörde unverzüglich zu un- terrichten. (2) Die vorhandenen Unternehmen (§ 8, Absatz 3, Satz 2, PBefG) wirken bei der Aufstellung mit. Dritte können hinzugezogen werden. (3) Benachbarte Kreise und kreisfreie Städte haben sich bei der Aufstellung ihrer Nahverkehrspläne abzustim- men. Dies gilt entsprechend für Zweckverbände. (4) Über den Nahverkehrsplan entscheidet die Vertretungskörperschaft der in § 8, Absatz 1 genannten Aufga- benträger. Der Beschluss ist der nach § 16 Abs. 3 zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Plan ist in geeigneter Weise bekanntzumachen und zur Einsichtnahme bereitzuhalten. (5) Der Nahverkehrsplan ist bei Bedarf fortzuschreiben. Die Absätze 1 bis 4 gelten hierfür entsprechend. Die aktuelle und die künftige Planung und Organisation des ÖSPV im Gebiet des AVV macht eine sorg- fältige Abstimmung der Nahverkehrspläne erforderlich. Unter den Aufgabenträgern im AVV wird eine einheitliche Strukturierung der Nahverkehrspläne und ein einheitlicher Katalog definierter Qualitätskri- terien und Bedienungsstandards angestrebt. Die Einheitlichkeit der Nahverkehrspläne in der Region dient der Planungssicherheit aller Beteiligten. Angebotsplanung und Finanzierungsplanung haben übergreifend im Einklang zu stehen. Auf Grundlage dieser Kooperation ergeben sich für die Aufstellung der NVP im AVV folgende Arbeitsschritte:  Einleitung des Aufstellungsverfahrens  Definition der Ziele und Rahmenvorgaben  Bestandsaufnahme  Bewertung des IST-Zustandes (Analyse)  Entwicklung einer Angebotskonzeption 2018  Mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung  Beschlussfassung und Bekanntmachung. Im Hinblick auf die geplante Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen im Gebiet des AVV zum Fahrplanwech- sel im Dezember 2017 kommt den Vorschriften des Nahverkehrsplans insbesondere bezogen auf die Bedienungs- und Qualitätsvorgaben eine besondere Bedeutung zu. Die Angebotsstruktur wird insbe- sondere durch das sogenannte Zielnetz 2018 definiert. Den Entscheidungsweg für die Aufstellung der Nahverkehrspläne im AVV gibt die Abbildung 1 wieder. - 9 - NVP Düren 2016 - 2020 final

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Nahverkehrsplan Kreis Düren 2016 - 2020. - 3 -. NVP Düren 2016 - 2020 final. 6. Zielkonzept – Analysen und Maßnahmen pro Gemeinde .
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