C H RO N I K LGH Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. Das Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Druck: Maximilian Duhme GmbH Herausgeber: Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. Fuhlsbüttler Straße 790 · 22337 Hamburg · Telefon (040) 50 05 64-0 · Telefax (040) 59 05 74 E-Mail: [email protected] · www.kleingarten-hh.de Autor: Dr. Hartwig Stein L Inhaltsverzeichnis Seite 1. Die Anfänge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2. Die Lage um 1900. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3. Die „patriotische“ Pachtreform von 1907. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4. Die Schreber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 5. Im Ersten Weltkrieg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 6. Die Novemberrevolution in den Laubenkolonien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 7. Weimarer Republik und Weltwirtschaftskrise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 8. In der NS-Diktatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 9. Zwischen Besatzungszeit und Bundesrepublik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 10. Im Zeichen des „Wirtschafts-“ und „Wohnungswunders“. . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Exkurs: Die Flutkatastrophe im Winter 1962. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 11. In der entwickelten Wohlstandsgesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 12. Am Anfang des 21.Jahrhunderts. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 13. Fachberatung. . . . und100 Jahre plus x. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 14. Anmerkungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 Danksagung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 Seite 3 Seite 4 L 1. Die Anfänge. Wie viele Lebensäußerungen sogenannter „kleiner Leute“ war auch das hambur- gische Kleingartenwesen1 zunächst ein privater Ausdruck spontaner Selbsthilfe, der von der zeitgenössischen Öffentlichkeit bis auf weiteres nicht zur Kenntnis genommen wurde. Ein klassisches Gründungsdatum wie „Sieben-Fünf-Drei – Rom kroch aus dem Ei“ wird man infolgedessen wohl auch in Zukunft vergeblich suchen. An die Stelle des Beginns der Sache selbst rückt so der Beginn ihrer öffentlichen Wahrnehmung. Der Mensch, der die in Hamburg vorhandenen Kleingärten erstmals bewusst zur Reformversuch um 1850 Kennt nis nahm, war der liberal-konservative Buchhalter Franz August Adolf Garvens, der im Jahre 1850 zwei Kleingartenareale beschrieb. Sie lagen auf dem Holländischen Brook in der Altstadt und auf dem Gebiet der damaligen Vorstadt St. Pauli. Seine Eindrücke hat Garvens seinerzeit wie folgt zusammengefasst: „Meiner Wohnung gegenü ber liegt ein Stück Landes, das früher wüste und gänzlich nicht nutzbringend war: gegenwärtig ist es ein grünes und blühendes Gemüsefeld. – Geworden ist es hiezu unter der Hand von Fabrikarbeitern in den Abendstunden der Wochentage und den Früh-Morgenstunden des Sonntags. Es ist eine wahre Lust [...] vom Fenster aus jenen fleißigen Menschen zuzuschauen. – Gehe man Sonntags- Nachmittags z.B. einmal des Weges vom Altona’er Thore bis zur Dampf zucker- raffinerie. Es ist daselbst ein früher unfruchtbares Stück Landes seit einiger Zeit von s.g. kleinen Leuten in einen Gemüsegarten umgewandelt worden. Die Brust hebt sich einem vor Freude, die einzelnen Familien [...] darin lustwandeln zu sehen. Ceres, Pomona und Flora haben hier ihren bescheidenen Sitz aufgeschlagen, nicht weit davon treibt Venus [...] ihr abscheuliches Unwesen.“2 Diesem produktiven Idyll familiärer Freizeitgestaltung kontrastierte Garvens zwei Schreckensvorstellungen, die er mit Hilfe des Kleingartens bannen wollte: die politische Furcht vor einem Wiederaufflammen der niedergeschlagenen Revolution von 1848/49 und den moralischen Abscheu vor den käuflichen Freuden des Vergnügungsviertels St. Pauli. Durch diese Doppelstrategie sollte das entstehende Industrieproletariat entpolitisiert und zugleich arbeitspädagogisch und moralisch verbürgerlicht werden. Flankiert wurde dieses Konzept durch Reformvorschläge wie die „Verbesserung der schon bestehenden Wohnungen“, den Neubau „billige[r], gesunde[r] und bequeme[r] Wohnungen für die unbemittelten und ärmeren Classen“, die „Verminderung der Zahl der Destillationen, Schenkkeller [und] Schankwirtschaften“, die „Nutzbar- machung brachliegender Ländereien“, das „Heimischmachen bisher nicht genug bekannter Gemüsearten“ und die „Acclimatisation fremdländischer Nutztiere“. Seite 5 L Adressat dieses Reformpakets war die Patriotische Gesellschaft von 17653, eine politisch neutrale, aber patriarchalische Vereinigung aufgeklärter Akademiker und Kaufleute, die sich unabhängig von Beruf, Stand oder Konfession dem öffentlichen Wohl verpflichtet fühlten. Obwohl die Gesellschaft die Vorschläge wohlwollend aufnahm und namentlich seine gartenbaulichen Elemente positiv begutachtete4, wurde Garvens’ Initiative 1854 zu den Akten gelegt. Welche Gründe für die lange Verzögerung und den ablehnenden Bescheid maßgeblich waren, lässt sich heute genauso wenig feststellen wie das Schicksal der von ihm beschriebenen Klein- gärten. Obwohl Garvens’ Engagement Episode blieb, ist seine Initiative – weit über ihren Nachrichtenwert hinaus – aus mehreren Gründen bemerkenswert. Erstens, weil sie belegt, dass das Auftreten von Kleingärtnern in Hamburg viel früher einsetzte als das Aufkommen entsprechender Organisationsbestrebungen. Zweitens, weil sie deutlich macht, dass das Kleingartenwesen bereits in seinen Anfängen als aus- gesprochenes Politikum wahrgenommen wurde. Drittens, weil seine Ideen eine denkwürdige Vorwegnahme der gut ein halbes Jahrhundert später entstandenen „patriotischen“ Familiengärten darstellte, mit denen die Patriotische Gesellschaft im Jahre 1907 eine reichsweit beachtete Reform des Hamburger Kleingartenwesens einleitete, die erst im Gefolge der Novemberrevolution von 1918 wieder in Frage gestellt werden sollte. 2. Die Lage um 1900. Industrialisierung In den rund 50 Jahren zwischen der Revolution von 1848/49 und der Jahrh un - und Urbanisierung dertw ende überschritt die aus Hamburg und den preußischen Städten Altona, Wandsb ek und Harburg-Wilhelmsburg bestehende Vier-Städte-Region im Strom- spaltungsgebiet der Elbe die Grenze zur Millionenmetropole und bildete nach Groß-Berlin den zweitgrößten industriellen und kommerziellen Ballungsraum des 1871 gegründeten Deutschen Reiches. Die durch ländliche Nah- und Fernw ande- rung hervorgerufene Bevölkerungsexplosion führte dazu, dass sich der Baubestand der Städte – bei gleichbleibendem Stadtgebiet – zugleich erheblich vergrößerte und verdichtete. Die von Haus aus besonders kompakte, vom ehemaligen Festungs- charakter bestimmte Wohnbebauung Hamburgs mit ihren herkömmlichen Gänge- vierteln, Terrassen und Wohnhöfen verwandelte sich im Gefolge dieses Prozesses zu einem Konglomerat willkürlich hochgezogener Mietskasernen, deren Wachstum im Zeichen liberaler Bau- und Bodenfreiheit fast ausschließlich von Grundrenten, Kapitalzinsen und Mietpreisen bestimmt wurde. Fehlender Freiraum Wo dieser vermeintliche Fortschritt hintrat, wuchs buchstäblich kein Gras mehr. Die 1895 erstmals ermittelte Freiraumausstattung Hamburger Wohnungen5 bot infolgedessen ein deprimierendes Bild: Gartenbenutzung als Wohnstandard war Seite 6 L zum „Merkmal einer ausgesprochenen Villa-Bauweise oder aber des Übergangs- raumes in das ländliche Umland geworden.“6 Der Anteil des Stadtgrüns an der städtischen Gesamtfläche betrug 1899/1900 denn auch nur 1,8%, die durchschnitt- liche Grünquote pro Kopf im Jahre 1904 nicht mehr als 2 qm7. Die in diesen Momentaufnahmen zu Tage tretende Destabilisierung des städtischen Arbeits- und Lebensgefüges hatten die Hamburger Unterschichten zu diesem Zeitpunkt allerdings längst erkannt und ansatzweise gebannt. Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts war nämlich nicht nur eine Zeit scheinbar übermächtiger, von Industrialisierung, Proletarisierung und Urbanisierung gebildeter Umwälzungen, sondern zugleich eine Zeit vermeintlich ohnmächtiger Gegenströmungen, die die entfesselten Kulturgewalten der kapitalistischen Moderne moderieren, reformieren oder revolutionär überwinden wollten. Zu diesem kritischen, überaus heterogenen Potenzial gehörten auch die Kleingärtner, die in diesen Jahrzehnten auf städtischen Freiflächen aller Art Schritt für Schritt an Boden gewannen und trotz fortlaufender Kündigungen immer erneut Fuß fassten. Lauben an der Hamburger Billstraße in Rothenburgsort um 1900 Fotos: Staatsarchiv Hamburg In Hamburg fanden sich um die Jahrhundertwende daher nicht nur in allen Vororten, Laubenleben um1900 sondern auch auf unbebauten Landflächen der Stadt selbst, wie am Isebekkanal, am Schäferkamp, am Berliner Tor oder an der Bürgerweide, zum Teil beträchtliche Kleingartengebiete. „Es handelt sich hier um ganz kleine Flächen von bis 5 a Größe [...], auf denen sich mittlere und kleine Beamte, Gewerbetreibende und Arbeiter, welche vielleicht die Liebe zur Gartenarbeit aus ihrer ländlichen Heimat mitgebracht haben, ihre Kartoffeln und ihr Gemüse bauen [...]. Die Laubenhalter errichten sich auf ihrem Stückchen Land eine kleine Hütte als Ruheplatz und als sonntäglichen Aufenthalt der Familie [...]. Einige halten sich Kaninchen oder sogar Hühner [...], ja selbst Schweine oder Ziegen [...]. Entweder man pachtet das Land direkt oder durch Vermittlung eines Generalpächters. An Pacht wird für solche Parzellen je nach Lage 2-4 Mk. für die ‚Landrute’ bezahlt. Der Generalpächter [...] zahlt etwas weniger, da er noch Verluste für anzulegende Wege hat und das Risiko trägt. Es wird übrigens Seite 7 L auch darüber geklagt, dass einige Generalpächter die günstige Lage des von ihnen gepachteten Landes ausnutzen und den Laubenbesitzern bis zu 8 Mk. für die Landrute abnehmen. [...] Aber auch der Laubenkolonist kommt, wenn er nicht überteuert wird, gut auf seine Kosten, falls er seine eigene Arbeit nicht berechnet und die Hütte als Luxusanlage zu seinem Vergnügen ansieht.“8 Die Rechtsstellung Diese relativ positive Bilanz lässt sich bei näherer Betrachtung freilich nicht aufrecht der Pächter erhalten. Das lag zunächst am seinerzeit herrschenden Vertragsrecht. Grundlage aller Pachtverträge vor dem Ersten Weltkrieg war § 903 BGB, der die Verfügung über den privaten Grund und Boden weitgehend in die Hände des Eigentümers legte. Die Bestimmungen des ersten (bekannt gewordenen) Hamburger Pachtvertrags vom 25.6.19039 verteilten Rechte und Pflichten denn auch auf höchst ungleiche Weise. Die Pachtdauer betrug ein Jahr, konnte aber jederzeit gekündigt werden. Der Pachtpreis war im Voraus zu zahlen und erhielt damit den Charakter eines zinslosen Kleinkredits mit einjähriger Laufzeit. Wer seine Parzelle nicht ordnungsgemäß kulti- vierte, Bestandteile des Pachtlandes entfernte oder Flächen ohne Erlaubnis unter- vermietete, verlor mit dem Nutzungsrecht zugleich den noch nicht verbrauchten Rest der Vorauszahlung. Nur bei vorzeitiger Kündigung erhielt der Kolonist eine anteilige Rückzahlung. Eine Aufwandsentschädigung für die von ihm geleisteten Wertverbesserungen erfolgte nicht. Die Rechte des Pächters bestanden demgegenüber im Grunde nur darin, solche Pachtverträge gar nicht erst einzugehen. Diese Freiheit litt freilich unter dem obwal- tenden Sachzwang, die unzureichenden Wohn- und Frei(zeit)räume aus eigener Initiative zu ergänzen, um ein Mindestmaß an Lebensqualität zu gewährleisten. Der Markt für Kleingartenparzellen war daher ein klassischer Vermietermarkt, der außer in Stadtrandlagen starke Nachfrageüberhänge aufwies und überall dazu tendierte, die Preisbildung zum Preisdiktat zu machen. Dieser Kostendruck wurde durch den Umstand verschärft, dass das extreme Bevölkerungswachstum in hohem Maße durch ländliche Zuwanderer aus den deutschen Staaten östlich der Elbe geprägt war, die die Vorzüge des Kleinlandbaus zumeist schon in ihrer alten Heimat kennen gelernt hatten10. In der Tat war der Kleingarten für diese Neubürger nicht nur ein Ergänzungsraum zur Mietskaserne, sondern zugleich ein vertrauter, halb ländlicher Akklimatisationsraum, der manche der zu Beginn auftretenden Integrationsprobleme milderte oder beseitigte. Für viele ehemalige Landbewohner wurde die Laubenkolonie auf diese Weise zu einem Stück selbst organisierter Großstadtbewältigung, das im Prinzip dieselben Schutzfunktionen erfüllte wie das Wohnghetto für ethnische und religiöse Minderheiten. Neben dem chronischen Nachfrageüberhang bot der fehlende Kündigungsschutz ein weiteres unfehlbares Mittel, die Kolonisten gezielt zu schröpfen. Einmal etabliert, Seite 8 L lebte der Kleingärtner unter dem fortwährenden Druck frist- und entschädigungs- loser Vertreibung. Im Zweifelsfall musste er sich von Heute auf Morgen entscheiden, ob er seine Parzelle aufgab oder trotz der verschlechterten Vertragsbedingungen blieb, um seinen mit viel Liebe und Fleiß errichteten Landsitz zu retten. Vollends prekär wurde die Lage der Kleingärtner allerdings auf Grund der Tatsache, Das Kartell der dass die Masse der Hamburger Parzellen seinerzeit nicht direkt, sondern durch eine Generalpächter (unbekannte) Anzahl mehr oder minder großer Zwischenpächter vergeben wurde. Diese kommerziellen Generalpächter, zumeist Bauherren, gewerbliche Spekulanten und große Terraingesellschaften, hatten den Markt für Bau-, Bauerwartungsland und Freiflächen unter sich aufgeteilt, um ihn im Stil eines oligopolistischen Preiskartells auszubeuten. Welche Gewinne die „Generale“ auf diese Weise „erwirtschaftet“ haben, lässt sich heute nicht mehr ermitteln. Die Unterpächter sollen aber im Durchschnitt mindestens das Doppelte oder das Dreifache bezahlt haben11. Die Tätigkeit der Generalpächter geriet denn auch sofort zum Politikum, als es der Der Reformvorschlag SPD 1904 gelang, trotz des in Hamburg herrschenden Klassenwahlrechts dreizehn der SPD Bürgerschaftsmandate zu gewinnen. Die neue Fraktion, deren Kern dem rechten Parteiflügel zuzuordnen war, entwickelte von Beginn an einen pragmatischen, an der kommunalen Praxis ausgerichteten Arbeitsstil und setzte dabei auf eine Reform- politik der kleinen Schritte. Ihre Kritik an den Generalpächtern beschränkte sich daher auf das fragwürdige Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer Vermittlung, die in der Regel nur die Vorfinanzierung der von den Eigentümern angebotenen Flächen, die Vermessung und Verpachtung beinhaltete. In Anbetracht dieser, mit minimalem Aufwand erzielten Gewinnspannen, die bei rücksichtsloser Anwendung der Pachtbedingungen nach Bedarf gesteigert werden konnten, stellte die Partei im folgenden Jahr die Forderung auf, die parasitären „Generale“ auszuschalten und wenigstens den verfügbaren Staatsgrund in Zukunft direkt durch die Domänenverwaltung (Liegenschaft) verpachten zu lassen. Obwohl der Antrag abgelehnt wurde, weil die Bürgerschaft sich weigerte, den Haushalt mit den Kosten zu belasten, ließ sich die SPD nicht entmutigen und stellte ihren Vorschlag im nächsten Jahr erneut zur Debatte. Da die Partei in der Zwischenzeit neue und offenbar überzeugendere Belege gesammelt hatte, fand ihre Initiative in der damaligen „Fraktion der Linken“ einen wegweisenden Verbündeten. Die linksliberale Gruppierung teilte allerdings nur die sozialdemokratische Diagnose, nicht die mit ihr verbundene Therapie. Die von ihr ins Spiel gebrachte Alternative setzte nämlich – im Unterschied zur SPD – auf eine nicht-staatliche Lösung, die Kostenneutralität und Verbraucherfreundlichkeit kombinierte: Das alte, privat- kapitalistische Pachtkartell sollte abgeschafft und durch ein neues, gemeinnütziges Monopol in der Trägerschaft der Patriotischen Gesellschaft ersetzt werden. Seite 9
Description: