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KundInnenzeitung Ausgabe Nr. 21 PDF

46 Pages·2016·3.34 MB·German
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Nr. 21 Jahrgang 2016 Kundenzeitung der ASB Ambulante Pflege GmbH und der ASB Altenwohn- und Pflegeheim GmbH Die nächste Kundenzeitung erscheint im April 2017. Impressum Redaktion und Autoren dieser Ausgabe: Doris Friedrichs, leitende Redakteurin Ihr Team der Presserechtlich verantwortlich: Mail: [email protected]; Stefan Block, Stefanie Peinemann, Jochen Schlüter ASB Ambulante Pflege GmbH ASB Ambulante Pflege GmbH, und der ASB Altenwohn- und vertreten durch Layout: Typographie Kontor Pflegeheim GmbH Stefan Block Die Kundenzeitschrift „Zuhause für Sie da“ Elisabeth-Selbert-Straße 3 erscheint zweimal jährlich. Pflegeversicherung: Ausbildung: Pflegeberatung: 28307 Bremen Eingetragen im Handelsregister Nr. B 19744 beim Amtsgericht Bremen Telefon 0421-4178716 Verbesserte Spanierin lernt Mehr Möglich- Vorsitzender des Aufsichtsrates: Fax 0421-4178747 Jürgen Lehmann Leistungen Altenpflegerin keiten www.asb-ambulante-pflege.de Geschäftsführer: Stefan Block/Volker Wehmann Liebe Leserinnen, liebe Leser, im Leben ist grundsätzlich alles bene“ Reformen in atemberau- auch in Bewegung. Stillstand kann bendem Tempo ab. Respekt! Auch kurzzeitig sehr erholsam sein, aber wenn ich politisch weiter „links“ auf Sicht lähmt dieser Zustand. stehe, begrüße ich diese Reformen Wir beim ASB blicken auf eine sehr und schätze diesen einge- über 125-jährige, sehr lebendige schlagenen politischen Weg. Das Geschichte zurück. Menschen in Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) tiefer Armut und mit Not haben am wurde zum 1. Januar 2016 konse- Entstehen mitgewirkt. Sie haben quent umgesetzt und der seit dem sich in Selbsthilfe für die Notfallbe- Jahr 2009 ausgeforschte neue Pfle- treuung und Gesundheitsförderung gebedürftigkeitsbegriff in der Um- in den desolaten Verhältnissen setzung vorbereitet. Mit dem PSG der Industriearbeit und des groß- II (verabschiedet – Umsetzung in städtischen Wohnens engagiert. 2016 und ab 1. Januar 2017) und Stefan Block Da ging es um Erste Hilfe bei dem PSG III (Kabinettsbeschluss Geschäftsführer der betrieblichen Unfällen oder um veröffentlicht – Verabschiedung ASB Ambulante Pflege die ärztliche Versorgung in armen, voraussichtlich im Dezember 2016) GmbH höchst verdichteten Siedlungen für wurden sehr viele fachlich und Arbeiter. Schnell wurde klar, dass pflegepolitisch geforderte Fragen zum Thema Seuchen aufgeklärt angepackt. Die Pflegeversicherung werden musste, um Gesundheit zu wurde in wesentlichen Punkten erhalten. Die vielen Kinder wurden neu geschrieben. Dabei bleibt die ebenfalls wahrgenommen und Politik den Pflegesystemen und Familien unterstützt. Alles ganz den Menschen gegenüber voller dezentral, im Quartier in Eigeninitia- Respekt. So wird zum Jahreswech- tive einzelner motivierter Menschen sel niemand mit einer Pflegestufe entwickelt. Diese Wurzeln machen schlechter gestellt. Also keine auch heute noch den wesentlichen Angst. Die meisten Pflegeversicher- Charme des ASB aus. Veränderun- ten werden im Übergang 2016 zu gen und neue Anforderungen im 2017 Verbesserungen spüren. Wir sozialen Umfeld werden wahrge- berichten in dieser „Zu Hause für nommen, analysiert und dann wird Sie da!“ über die zentralen darauf durch die ehrenamtlichen Punkte und stehen Ihnen und hauptamtlichen Kräfte reagiert. selbstverständlich bei Egal, ob es sich dabei um die Fragen zur Verfügung. gestiegene Anzahl von Flüchtlingen Ich wünsche Ihnen Inhalt oder die Schulung im Rahmen des eine gute Herbst- freiwilligen sozialen Jahres handelt. und Winterzeit. Es wird auf Bedarfe reagiert, oft- Nutzen Sie unser Leben mit Pflegekindern mals auch sehr frühzeitig agiert … Kulturangebot im mit Behinderung ...............10 im positivsten Sinne. Gerade in der Themen-Café. Pflege und Unterstützung älterer Wir sind für Sie Versorgungslücke nach Menschen ist aktuell unheimlich da … wir sind Krankenhausaufenthalt viel in Bewegung. Gesundheitsmi- in Bewegung! geschlossen ....................16 nister Hermann Gröhe und sein Kundenbefragung: Ministerium sind außerordentlich Ihr aktiv. Sie arbeiten „liegengeblie- Stefan Block viel Lob für den ASB .........24 ASB Pflege Bremen · Nr. 21 Jahrgang 2016 Die neue Pflegeversicherung Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab Januar 2017/Künftig fünf Pflegegrade/ Pflegebedarf anhand von sechs grundlegenden Modulen Die Politik ist rege in Bewegung neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und unser aktuell zuständiger Mi- eingeführt. Die Vorbereitungen nister Hermann Gröhe ist seit lan- darauf laufen auf Hochtouren. Die ger Zeit voller Tatendrang. In den bisherigen drei Pflegestufen zuzüg- letzten Jahren wurden zahlreiche lich der Zwischenstufen durch die wichtige Baustellen im Pflegerecht Anerkennung der „eingeschränkten bearbeitet und neu ausgerichtet. Alltagskompetenz“ und der „Härte- Das ist nach längerem Stillstand fallregelung“ werden konsequent beeindruckend und richtig. Eine automatisch in die neuen fünf zentrale Kritik an der Pflegeversi- Pflegegrade überführt. Bei allen cherung war seit 1995 der stark ab dem 1. Januar 2017 gestellten somatische Pflegebedürftigkeits- neuen Anträgen zur Einstufung in begriff. Der Zeitbedarf für die 21 einen Pflegegrad wird dann der ab im § 14 SGB XI genannten Ver- Januar geltende neue Pflegebe- richtungen des täglichen Lebens dürftigkeitsbegriff als Grundlage definierte bisher den Pflegebedarf. genutzt. Der Pflegebedarf wird Dabei waren psychische Bedürf- dann anhand von Punkten in sechs nisse kaum erfassbar. Seit 2008 grundlegenden Modulen erfasst wurden Hilfsbrücken zur Erfassung (siehe §§ 14 und 15 SGB XI): der „eingeschränkten Alltagskom- petenz“ und dezente Leistungen 1. Mobilität für die Betroffenen in die Pflege- 2. kognitive und kommunikative versicherung eingefügt. Seit dem Fähigkeiten Jahr 2006 wurde massiv an einem 3. Verhaltensweisen und neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff psychische Problemlagen geforscht. Im Jahr 2009 legte eine 4. Selbstversorgung hochkarätige Expertengruppe den 5. Bewältigung von und selbst- Abschlussbericht dazu vor. Die ständiger Umgang mit krank- neue Pflegebedürftigkeitsdefinition heits- oder therapiebedingten war umsetzbar und wurde von allen Anforderungen und Belastungen Parteien und der pflegerischen 6. Gestaltung des Alltagslebens Fachwelt begrüßt. Doch die Umset- und sozialer Kontakte zung wurde erst einmal „ausgeses- sen“, da niemand die Verantwor- Diese Bereiche werden auch wei- tung für einen solch gravierenden terhin nach einem Antrag bei der Veränderungsprozess übernehmen Pflegeversicherung vom Medizini- wollte. Gesundheitsminister Gröhe schen Dienst der Krankenkassen und seine höchst effektive Exper- (MDK) begutachtet und im An- tengruppe hat es nun angepackt, schluss daran von der zuständigen und mit dem ersten, zweiten und Pflegekasse beschieden. Die dazu dritten Pflegestärkungsgesetz ist benötigte neue Pflegebegutach- der Stein ins Rollen gekommen. tungsrichtlinie liegt bereits vor und Zum 1. Januar 2017 wird nun der ist beispielsweise auf der Home- 2 ASB Pflege Bremen · Nr. 21 Jahrgang 2016 page des Medizinischen Dienstes Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument im Überblick – Sechs Lebensbereiche („Module“) werden betrachtet und gewichtet des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen abrufbar (www.mds-ev.de ; Richtlinien/ 15 % 10 % Publikationen). Gestaltung des Alltagslebens Mobilität Die sechs für die Einstufung rele- und sozialer Kontakte vanten Module werden im neuen 15 % Kognitive und kommunikative Begutachtungssystem betrachtet Fähigkeiten und unterschiedlich gewichtet. So ------- Verhaltensweisen und machen beispielsweise die bewer- psychische Problemlagen 20 % teten Einschränkungen im Bereich Bewältigung von und der Selbstversorgung (Körperpfle- selbstständiger Umgang mit krankheits- oder ge, Ernährung etc.) 40 Prozent des therapiebedingten Anforderungen und späteren Gesamtergebnisses aus: Belastungen Quelle: MDS (Hrsg.) 2016: Das neue Begutachtungsinstrument 40 % der sozialen Pflegeversicherung. Die Selbständigkeit Selbstversorgung als Maß der Pflegebedürftigkeit. Seite 5 (Körperpflege, Ernährung etc.) Die so festgelegten Gesamtpunkte der Begutachtung werden dann auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben einem Pflegegrad zugeordnet: e nkt 0 – unter 12,5 12,5 – unter 27 27 – unter 47,5 47,5 – unter 70 70 – unter 90 90 – 100 u P Kein Geringe Erhebliche Schwere Schwerste Schwerste ng Pflegegrad Beeinträchtigung der Beeinträchtigung der Beeinträchtigung der Beeinträchtigung der Beeinträchtigung der bu Selbstständigkeit oder Selbstständigkeit oder Selbstständigkeit oder Selbstständigkeit oder Selbstständigkeit oder ei der Fähigkeiten der Fähigkeiten der Fähigkeiten der Fähigkeiten der Fähigkeiten hr mit besonderen c s Anforderungen an e B die pflegerische Versorgung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Was ist nun in diesem Jahr noch dem 1. Januar 2017 zur Verfügung zu wissen und zu tun, um sich und muss die Pflegebedürftigen auf diese große Umstellung vor- darüber informieren. Die Umrech- zubereiten? Der Gesetzgeber hat nung erfolgt bei Pflegebedürftigen für alle bis zum 31. Dezember ohne festgestellte eingeschränkte 2016 bereits bestehenden Leis- Alltagskompetenz nach §45a SGB tungsansprüche einen absoluten XI durchgehend um einen Sprung, Bestandsschutz im Gesetz fixiert. also wird die Pflegestufe 1 auto- Niemand darf nach der Umstellung matisch zum Pflegegrad 2 und die zum 1. Januar 2017 schlechter Pflegestufe 2 zum Pflegegrad 3. Ist gestellt werden! Personen, die eine „eingeschränkte Alltagskom- bereits Leistungen der Pflegeversi- petenz“ nach § 45a SGB XI festge- cherung beziehen, müssen keinen stellt, kommt es zum sogenannten neuen Antrag auf Pflegeleistungen Doppelsprung, also von der Pfle- oder auf Neubegutachtung stellen. gestufe 1 mit „eingeschränkter Die Pflegekasse stellt die neuen Alltagskompetenz“ zum Pflegeleistungen automatisch ab Pflegegrad 3 etc. ASB Pflege Bremen · Nr. 21 Jahrgang 2016 3 Ohne Pflegestufe + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 2 Pflegestufe 1 Pflegestufe 1 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 3 Pflegestufe 2 Pflegestufe 2 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 4 Pflegestufe 3 Pflegestufe 3 + eingeschränkte Alltagskompetenz Pflegegrad 5 Härtefall So erhalten ab dem 1. Januar 2017 alle Bürgerinnen und Bürger mit einer festgestellten „eingeschränkten Alltagskompetenz“ erheblich verbesserte Leistungen. Auch für den Großteil der Pflegebedürftigen ohne anerkannte „eingeschränkte Alltagskompetenz“ erhöhen sich die Leistungen, hier exemplarisch für die Leistungen der ambulanten Versorgung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistungen) beziehungsweise bei selbst organisierter Pflege (Pflegegeld). Pflegesachleistungen Pflegegeld (§ 36 SGB XI; Anspruch ab dem 1. Januar 2017 pro Monat) (§ 37 SGB XI; Anspruch ab dem 1. Januar 2017 pro Monat) Pflegestufen Pflegegrad alt neu Pflegestufen Pflegegrad alt neu 0* 2 231 E 689 E 0* 2 123 E 316 E 1 2 468 E 689 E 1 2 244 E 316 E 1* 3 689 E 1.298 E 1* 3 316 E 545 E 2 3 1.144 E 1.298 E 2 3 458 E 545 E 2* 4 1.298 E 1.612 E 2* 4 545 E 728 E 3 4 1.612 E 1.612 E 3 4 728 E 728 E 3* 5 1.612 E 1.995 E 3* 5 728 E 901 E Härtefall/ 5 1.995 E 1.995 E Härtefall/ 5 728 E 901 E Härtefall* Härtefall* *mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45a SGB XI *mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach §45a SGB XI Fazit: Haben Sie keine Angst vor der Veränderung. Niemand wird schlechter gestellt. Die Umrechnung zum 1. Januar 2017 wird für sehr viele ambulant versorgte Menschen eine deutliche Verbesserung der Leistungen bringen. Stellen Sie noch in diesem Jahr bei Bedarf einen Antrag auf Pflegestufenerhöhung beziehungsweise Anerkennung einer „eingeschränkten Alltagskompetenz“. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Stefan Block/Stefanie Peinemann 4 Gültig ab 01.01.2017 – ausgewählte Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick Leistungen der Pflegeversicherung Pflegegeld Pflegesachleistungen Tages-/Nachtpflege Entlastungsbetrag Pflegegrad (§37) (§36) (§41) (§45b) 1 – – – 125 E* 2 316 E 689 E 689 E 125 E 3 545 E 1.298 E 1.298 E 125 E 4 728 E 1.612 E 1.612 E 125 E 5 901 E 1.995 E 1.995 E 125 E * darf bei Pflegegrad 1 auch für Leistungen der Grundpflege sowie Tages-/Nachtpflege genutzt werden Pflegegeld Erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ihre Versorgung und Pflegeselbst organisieren. Pflegesachleistung bei professioneller Pflege Erhalten Pflegebedürftige, die einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Professionelle Pflege plus Pflegegeld Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, können einen Teil der Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbringen lassen und einen Teil selbst organisieren. Die Geldleistung wird dann um den Prozentsatz gekürzt, mit dem die Sachleistung in Anspruch genommen wurde. Tagespflege Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 kann eine Tagespflege in Anspruch ge- nommen werden. Die Tagespflege bietet in der Regel von Montag bis Freitag, gelegentlich aber auch am Wochenende oder nachts Betreuung an. Entlastungsbetrag Erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5, die in ihrer Häuslichkeit leben zur Entlastung der pflegenden Angehörigen sowie für Betreuungs-/ und weitere Entlastungsleistungen. Der Betrag ist zweckgebunden und darf nicht für Leistungen der Grundpflege genutzt werden. Ausnahme: Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch zur Erstattung von Kosten für grundpflegerische Leistungen und für Leistungen der Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Leistung Pflegegrade 2 bis 5 Pflegegrad 1 Ersatzpflege für höchstens 42 Kalendertage und/oder 1.612 € pro Kalenderjahr Verhinderungspflege (es können zusätzlich bis zu 50% der Kurzzeitpflege genutzt werden). kein Anspruch (§ 39) Voraussetzung: sechs Monate Vorauspflege durch Pflegeperson; Technische Pflegehilfsmittel: vorrangig leihweise; Pflegehilfsmittel Verbrauchmittel bis 40 € monatlich (subsidiär); (§ 40) Wohnumfeldverbesserung bis max. 4.000 € pro Maßnahme Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen in einer stationären Einrichtung kein Anspruch, aber: Kurzzeitpflege für maximal 56 Tage: 1.612 € im Kalenderjahr Entlastungsbetrag n. § 45b (§ 42) (es können zusätzlich bis zu 100 % der Verhinderungspflege genutzt werden) nutzbar (125 €/Monat) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen, kein Anspruch, aber: Vollstationäre wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Be- Entlastungsbetrag n. § 45b Pflege sonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. nutzbar (125 €/Monat) Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Pflegehilfsmittel werden von den Pflegekassen leihweise überlassen, wenn dadurch die Pflege erleichtert werden kann oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen gelindert werden können. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Beispiele: elektrisch verstellbare Pflegebetten, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung, Toilettenstuhl Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes Die Pflegekassen gewähren im Einzelfall Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 4.000 E je Maßnahme. Beispiele: Ersetzen der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche mit Klappsitz, Verbreitern der Türen, Anbringen von Rampen oder Liften, Haltegriffe anbringen Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z.B. Bettschutzeinlagen, Inkontinenzartikel, Einmal-Handschuhe) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40 Euro nicht übersteigen. Hausnotruf Der Hausnotruf ermöglicht Pflegebedürftigen die Verbindung zu einer Hausnotrufzentrale, die im Bedarfsfall schnelle Hilfe organisiert. Die Pflegekassen übernehmen bei Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen und auf Antrag bei Einstufung in einen Pflegegrad die monatliche Grundgebühr sowie die Kosten für die Bereitstellung des Hausnotrufgerätes. Pflegekurse Schulungskurse und Schulungen für pflegende Angehörige bei den Pflegedürftigen zu Hause werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten. Zur unverbindlichen Information / alle Angaben ohne Gewähr 5 Nicht immer wurde Recht gesprochen Spannende Führung durch das Landgericht im Rahmen des ASB-Themen-Cafés So ohne weiteres kommt offenbar beiter des Hauses schreitet voran, niemand ins Landgericht. „Diesmal 30 Mitglieder und Freunde des geht es durch den Personalein- Arbeiter-Samariter-Bundes folgen gang“, sagt Norbert Larisch. „Der ihm. Der Besuch des Bremer Land- Eingang ist elektronisch gesichert. gerichtes im Rahmen des ASB-The- Es geht hier manchmal etwas men-Cafés ist begehrt. Mehr Teil- turbulent zu. Da muss man sich nehmer als eigentlich vorgesehen, abschotten.“ Der einstige Mitar- haben sich angemeldet. Und sie werden nicht enttäuscht. Norbert Larisch war 20 Jahre im altehrwür- digen Gebäude tätig und bis Ende der 80er Jahre Geschäftsführer der Staatsanwaltschaft. Jetzt führt er Besucher ehrenamtlich durchs Haus, über das er viel Spannendes und Informatives – und so man- che Anekdote – zu berichten weiß. „Früher waren hier alle Gerichte untergebracht und darüber hinaus noch das Katasteramt“, erklärt der 77-Jährige. „Aber die Stadt ist größer, und die Menschen sind prozessfreudiger geworden. Heute sind hier nur noch das Landgericht und die Zimmer für die Staats- anwaltschaft beheimatet.“ Dann blickt er zurück, erzählt von den Anfängen des Gebäudes, das zwischen 1892 und 1895 nach 6 Vorgabe der Architekten Ludwig Klingenberg und Hugo Weber aus Oldenburg gebaut wurde. Dem voran ging eine Ausschreibung, auf die 34 Bewerbungen eingereicht wurden. Klingenberg und Weber hätten nur den zweiten Preis gemacht, so Larisch, aber die Verantwortlichen hätten letztlich ihren Entwurf für den am besten geeigneten für ein Gerichtsgebäu- de gehalten. Errichtet worden sei es im sogenannten historischen Baustil. Dem Empfinden mancher Zeitgenossen, es handele sich um eine Einschüchterungs-Architektur, widerspricht der Experte. „Ein sehr modernes Gebäude für die da- malige Zeit“, betont Larisch. „Mit Turbodampfheizung und Wasserklo- sett, das war damals etwas Beson- deres.“ Für das stille Örtchen habe bar war, ist es heute nicht mehr.“ es sogar eine Erklärung gegeben, Früher seien Richter Rechtsge- wie lange man an der Kette ziehen lehrte gewesen wie Senatoren, sollte, eben bis es ein Geräusch Bürgermeister und Verwaltungsbe- gab. Auch eine Telefonanlage sei amte, die Recht sprachen. Grö- schon installiert gewesen. Unab- ßere Prozesse hätten im Rathaus hängig davon beherbergt das Haus stattgefunden. Die Güldenkammer viele religiöse Symbole, darunter und die Justitia dort erinnerten die Darstellung des Neuen wie des noch daran. „Eine Staatsanwalt- Alten Testaments. Vom Eingangs- schaft gab es nicht“, so Larisch bereich aus führt Norbert Larisch weiter. „Der Richter war gleichzeitig die Besucher über eine imposante der Ankläger und manchmal auch Steintreppe in einen Saal für Zivil- prozesse. Die einfachen Sachen würden am Amtsgericht verhan- delt, die mit höherem Prozesswert landeten am Landgericht, erläutert der Fachmann. Der historische klei- ne Saal sei weitestgehend noch so, wie vor 120 Jahren gebaut mit Holzvertäfelungen aus Eiche und der Original-Malerei. An den Holzbalken befinden sich verschie- dene gottesfürchtige Sprüche in niederdeutscher Sprache, in einem zweiten gestaltungsgleichen Saal in Hochdeutsch. Das Rechtswe- sen begründe sich auf christlich- abendländische Ethik. „Dieses Rechtsempfinden hat sich im Laufe der Jahrzehnte aber geändert“, gibt Larisch zu bedenken. „Vieles, was in unserer Region früher straf- 7 Beeindruckende Architektur im Treppenhaus des Landgerichts. Fotos: Doris Friedrichs der Folterer.“ Todesstrafen seien keiner mitmachen. Außerdem wird vorwiegend außerhalb der Stadt am Anfang jedes Jahres festgelegt, vollzogen worden. Bei kleineren für welchen Prozess sie zuständig Delikten kamen die Delinquenten sind, um Manipulationen zu ver- an den Pranger auf dem Markt- meiden“, erklärt Larisch. „Richter, platz, um den Menschen vorge- die auf Lebenszeit gewählt werden, führt zu werden. Die Gefangenen in können auch nicht versetzt wer- Oslebshausen seien jeden Morgen den, es sei denn sie möchten.“ erst einmal verdroschen worden, Weiter geht es in den Sitzungssaal verweist Larisch auf eine weitere 231 der Strafkammer – und später menschenunwürdige Behandlung. noch in den einzigen Schwurge- Die linksliberale Gesinnung durch richtssaal, den größten Saal im die Märzrevolution 1848 und der gesamten Gebäude. „Hier wird nachfolgende Norddeutsche Bund gerade gegen Nils Stolberg ver- hätten die Gewaltenteilung, die handelt. Die Anwälte haben noch Trennung von Legislative, Exekutive ihre Mäntel liegen lassen“, deutet und Judikative, bewirkt. Neu sei Larisch aufs Gestühl. „Bis auf die auch die Beteiligung von Schöffen Lampen und die moderne Technik gewesen. Beweismittel seien im ist auch hier noch alles so, wie es Zuge dessen eindeutig definiert früher einmal war.“ Im Saal schlägt und die Folter abgeschafft wor- der ehemalige Geschäftsführer ein den. Gesetze wurden im Reich dunkles Kapitel deutscher Vergan- vereinheitlicht und waren nicht genheit auf. „In diesem Saal hat mehr Ländersache. „Richter sind während der Nazi-Zeit das Sonder- heute unabhängig. Theoretisch gericht Bremen getagt. Die linien- könnten sie auch nachts um zwei treuen Richter und Staatsanwälte Uhr Gericht halten, nur da würde mussten vor jedem Verfahren nach 8 Hamburg zum Gericht, um sich an- zuhören, was Sache war. Danach war der Delinquent schon vorver- urteilt.“ Insgesamt 536 Verfahren seien am Bremer Sondergericht durchgeführt, 54 Todesurteile ge- sprochen worden. Jugendliche und Erwachsene wurden nach gleichem Recht verurteilt. Gegen die Urtei- le habe es keine Möglichkeit der Berufung gegeben. „Bremen war eines der ersten Länder, die diese Urteile aufgehoben und Wiederauf- nahmeverfahren eingeleitet hat“, erzählt Larisch. „Die Richter des Schwurgerichts wurden zunächst in Internierungshaft genommen, spä- ter aber durch die Entnazifizierung schnell wieder freigesprochen. Und einige haben sogar Karriere ge- macht wie Dr. Erich Zander, der in den 50er Jahren Senator für Justiz, Norbert Larisch, 20 Jahre als Verfassung und kirchliche Angele- Geschäftsführer der Staatsanwalt genheiten war.“ am Landgericht tätig, führte die Doris Friedrichs Besucher durch das Gebäude. Ihr kompetenter Partner für Pflege- und Medizinprodukte hier in Bremen! Wundversorgung enterale und parenterale Ernährung HOME Stomaversorgung Inkontinenz CARE Kontinenz Pflegehilfsmittel Diabetikerbedarf n ÄRZTE Praxisbedarf e s t e Sprechstundenbedarf T BEDARF Reinigung und Desinfektion inkl. n s ! u Hygieneplanerstellung e S i Wir rechnen direkt mit den Kassen ab, sind Partner aller Krankenkassen, Alten- und Pflegeheime sowie Pflegedienste und liefern herstellerunabhängig alle Produkte des pflegerischen und medizinischen Bedarfs. Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Rufnummer: 0421-79 19 65 Faxnummer: 0421-79 19 684 E-Mail: [email protected] mediLog GmbH • Am Mohrenshof 9 28277 Bremen MED_FH AZ_A5quer_11112014.indd 1 11.11.14 07:16 9

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