STUDIA SAMARITANA Herausgegeben von Rudolf Macuch Band II W DE G Walter de Gruyter · Berlin · New York Berlin 1974 Heinz Pohl K I T AB A L - M I R AT DAS B U CH D ER E R B S C H A FT des Samaritaners ABÜ I S H ÄQ I B R A H IM Kritische Edition mit Übersetzung und Kommentar w DE G Walter de Gruyter · Berlin · New York Berlin 1974 © ISBN 311 0024950 Library of Congress Catalog Card Number: 74*80633 Copyright 1974 by Walter de Gruyter & Co., vormals G. J. Göschen'sche Verlagshandlung · J. Guttentag, Verlagsbuch- handlung · Georg Reimer · Kail J. Trübner · Veit & Comp. — Printed in Germany — Alle Rechte der Übersetzung, des Nachdrucks, der photomechanischen Wiedergabe und der Anfertigung yon Mikrofilmen — auch auszugsweise — vorbehalten. Druck: Werner HUdebrand OHG, Berlin 65 Bindearbeiten: Wübben & Co., Berlin 42 V O R W O RT Das vorliegende samaritanische Werk gehört zu denen, über die bis heute nichts bekannt ist. Die schlechte handschriftliche Textüberlieferung hat es den interessierten Forschern nicht erlaubt, sich ein - sei es auch nur vages-Bild vom Inhalt dieses Werkes zu machen und darüber zu berichten, wie dies bei vielen samaritanisehen Werken seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts geschehen ist. Selbst die Samaritañer scheinen dieses berk vergessen zu haben, denn es schöpft aus Quellen, mit denen sie nicht mehr vertraut sind, und stellt Rechtsnormen auf, von denen sie nicht alle akzeptieren können und wohl schon zu seiner Entstehungszeit nicht mehr akzeptieren konnten. Dieses Werk nimmt eine Sonderstellung innerhalb der exegetischen Literatur der Samaritaner ein, denn es fußt auf der Exegese karäischer Gelehrter und beruft sich auf deren Lehrmeinungen. Die intime Vertrautheit mit der karäischen Exegese und auch der Mangel an vergleichbarer samaritanischer Literatur auf dem Ge- biet des Erbrechts können wohl kaum eine hinreichende Erklärung dafür sein, daß der Verfasser dieses Werkes, ABÜ ISflÄQ IBRÄHlM, das samaritanische Erbrecht nach den Ergebnissen karäischer Exegese darstellt. Getragen von puristischem Rechtsdenken hat er vielmehr das Ziel verfolgt, das materielle Erbrecht der Sama- ritaner wieder auf rein jüdische Rechtsquellen zurückzuführen. Hierbei bot sich ihm die Gemeinsamkeit mit karäischen Gelehrten, die - wie er - gegen das Eindringen muslimischer Rechtsgrund- sätze angingen, von selbst an. Und so legt er auch den Schwer- punkt seiner Darstellung auf eine Frage, bei der muslimischer Einfluß auf das Erbrecht am deutlichsten hervortrat, nämlich auf die Frage der Erbberechtigung weiblicher Erben. Seinem Vorhaben war wohl schon zu seiner Lebzeit - dem 12. Jahr- hundert unserer Zeitrechnung - wenig Erfolg beschieden, denn bei den Samaritanern - wie auch bei den Karäern, die beide auf die Abwehr der mündlichen Tradition des orthodoxen Judentums fixiert waren - hatten muslimische Rechtsgrundsätze dort an Be- deutung für das materielle Recht gewonnen, wo die Tora keine eindeutige Norm bereithielt, zumal eine kodifizierte und mit allgemeiner Autorität ausgestattete mündliche Tradition, die dieser Entwicklung hätte Einhalt gebieten können, nicht vor- handen war. Das Werk konnte deshalb auch nicht den vom Autor erhofften Einfluß auf das Erbrecht erlangen und mußte somit auch schnell zu einem wenig beachteten Bestandteil der samaritanisehen Li- teratur werden; zwar ist das Werk bis in die Gegenwart tradiert worden - davon zeugen die Handschriften jüngsten Datums -, doch hat nie eine lebendige samaritanisehe Tradition hinter diesem Werk gestanden. Dennoch behält es seinen Wert als ein einzig- artiges Zeugnis für die enge geistige Verbindung zwischen Sama- ritanern und Karäern. Die Anregung zur Bearbeitung des vorliegenden Werkes verdanke ich Herrn Prof. Dr. Rudolf MACUCH, Berlin. Er hatte eine Hand- schrift des Werkes auf einer Forschungsreise im Jahre 1965 von den Samaritanern erworben und mir ihre Herausgabe empfohlen. Aber erst nachdem ich zwei weitere Handschriften in Jerusalem und Manchester aufgefunden hatte, konnte ich den Text erschlies- sen und edieren. Seit 1969 habe ich die Veröffentlichung hinausgezögert, weil der Text mit allzu vielen Konjekturen belastet war und die Hoffnung bestand, daß weitere, wesentlich bessere Handschriften existierten. Nach dem Auffinden eines besseren Basistextes und weiterer Handschriften habe ich die Textedition in die vorlie- gende Gestalt umgearbeitet und den kritischen Apparat entspre- VI chend erweitert. Die umfangreichen technischen Arbeiten, die mit der eigenhändigen Erstellung eines druckreifen Manuskripts verbunden sind, mußten dabei erneut bewältigt werden. Mein besonderer Dank gilt Herrn Prof. Dr. Rudolf MACUCH, Berlin, der diese Arbeit nicht nur angeregt, ihren Fortgang mit leb- haftem Interesse verfolgt und durch wirksame Unterstützung ge- fördert hat, sondern sie schließlich auch in die von ihm ge- gründete Reihe STUDIA SAMARITANA aufgenommen hat. Mein Dank gebührt auch Herrn Prof. Dr. Fritz STEPPAT, Berlin, für einige Verbesserungsvorschläge und Anregungen zur Textge- staltung, und meinem Kollegen, Herrn Dr. Zuhair SHUNNAR, mit dem ich mich seit Jahren in enger fachlicher Kooperation verbunden weiß. Bei der Orientalischen Abteilung der Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz, Berlin, und bei der Jüdischen National- und Universitätsbibliothek, Jerusalem, bedanke ich mich für die Er- laubnis zur Textwiedergabe, und den Bibliotheksverwaltungen des Britischen Museums, London, der John Rylands Library, Manchester, des Jewish Theological Seminary, New York, sowie der Bibliothèque Nationale, Paris, bin ich für die Bereitstellung von Mikrofilmen und Erteilung von Auskünften zu Dank verpflichtet. Berlin, im Juli 1973 Heinz Pohl VII INHALTSVERZEICHNIS Besondere Abkürzungen XV Transkriptionen XV A. E i n l e i t u ng I. Vorbemerkungen zur Edition 3 II. Die Handschriften der Edition 13 1. Die Handschrift A 14 2. Die Handschrift Β 15 3. Die Handschrift C 17 4. Die Handschrift D 19 5. Die Handschrift E 19 6. Die Handschrift F 20 7. Die Handschrift G 21 III. Der Autor 23 IV. Das Werk 28 B . D as B u ch d er E r b s c h a ft (Übersetzung) Erstes Kapitel (5:1-10:8) 47 I. Die Kategorien der Eigentümer (6:5-8:2) 47 1. Der Geschäftsfähige (6:11-6:12) 48 2. Der nicht Geschäftsfähige (6:13-8:6) 48 a. Das Kleinkind und der Geistes- gestörte (6:15-7:4) 48 b. Der nasciturus (7:5-7:10) 49 3. Der Tote (7:11-8:2) 49 4. Der leblose Gegenstand (8:3-8:6) 49 II. Die Kritik an der Einteilung der Eigentümer in vier Kategorien (8:6-10:8) 49 1. Der Unterschied zwischen dem Gegenstand und der Nachkommenschaft (8:6-8:9) 49 2. Der Tote ist nicht Eigentümer (8:10-9:11) 50 3. Der Unterschied zwischen dem Toten und dem leblosen Gegenstand (9:11-9:14) 51 4. Die Nachkommenschaft wird Eigentümer (9:15-10:8). 51 Zweites Kapitel: Über die Begleichung der Schulden des Verstorbenen (10:10-46:12) 52 I. Der Schuldner hinterläßt Erbschaft und seine Schuld ist erwiesen (11:2-24:5) 52 1. Die Erbschaft übersteigt die Schuld (11:11-11:16) 52 2. Die Erbschaft ist der Schuld gleich (12:1-12:12). 53 3. Die Erbschaft ist geringer als die Schuld; es gibt nur einen Gläubiger (12:13-12:15) 53 4. Die Erbschaft ist geringer als die Schuld; es gibt mehrere Gläubiger (13:1-24:5) 54 a. Die Befriedigung der Gläubiger bei Gattungsschuld (13:1-19:6) 54 aa. Die Brautgabe wird nicht bevorzugt (13:5-13:6) 54 bb. Die ältere Forderung wird nicht bevorzugt (13:7-14:16) 54 cc. Die Teilung nach Quoten (15:1-15:3) 55 dd. Exkurs über das Pfand (15:4-18:8) 56 ee. Die Widerlegung der Ansicht, daß die ältere Forderung bevorzugt werden müsse, am Beispiel des Zielkaufs (18:9-19:5) 59 b. Die Befriedigung der Gläubiger bei Speziesschuld (19:7-24:5) 59 aa. Die Aussonderung der Spezies- sache (19:11-23:7) 60 bb. Die vermischte oder verarbeitete Speziessache (23:8-24:5) 63 II. Der Schuldner hinterläßt Erbschaft und seine Schuld ist nicht erwiesen (24:6-31:2) 64 1. Das Bestehen der Schuld wird vermutet (24:11-24:15) 64 2. Das Bestehen der Schuld wird bezweifelt (25:1-31:2) 64 a. Der Anspruch ohne Beweis (25:5-28:14) 64 b. Schulden, die möglicherweise beglichen wurden (29:1-31:2) 67 X