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Hinweise zur Abfassung von Seminararbeiten PDF

12 Pages·2007·0.08 MB·German
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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Klassische Altertumskunde Hinweise zur Abfassung von Seminararbeiten Ein Vademecum für Studenten der Lateinischen Philologie von Alexander Cyron Kiel 2007 2 Inhaltsverzeichnis 1. Arbeitsschritte S. 3 1.1. Bibliographieren S. 3 1.2. Studium der Primärtexte und der Forschungsliteratur S. 3 1.2.1. Studium der Primärtexte S. 3 1.2.2. Lektüre und Exzerpierung der Forschungsliteratur S. 3 1.3. Gliederung S. 4 1.4. Formulierung S. 4 1.5. Korrektur S. 5 2. Äußere Form S. 5 2.1. Generalia S. 5 2.2. Nummerierung der einzelnen Abschnitte S. 6 2.3. Zitate S. 6 2.4. Anmerkungen S. 7 2.5. Das Literaturverzeichnis (vgl. Anhang 2) S. 8 Anhänge S. 11 3 1. Arbeitsschritte 1.1. Bibliographieren Das bibliographische Standardwerk für alle Bereiche der antiken Literatur ist die Année philologique. Zumindest deren neuere Jahrgänge sind vollständig in Hinsicht auf das Thema auszuwerten. Für manche Autoren und Themengebiete existieren zudem Spezialbibliographien. In vielen Fällen wird man für die Seminararbeit außerdem auf bibliographische Hinweise (oder Listen) des Seminarleiters zurückgreifen können. 1.2. Studium der Primärtexte und der Forschungsliteratur 1.2.1. Studium der Primärtexte Während der Lektüre des lateinischen Textes sollte man mindestens einen neueren Standardkommentar benutzen. Mit dessen Hilfe (und der Hilfe guter Lexika wie des GEORGES oder des Oxford Latin Dictionary) sind auch textkritisch schwierige Stellen, entlegene Wörter und Junkturen sowie die innere Struktur des Textes zu klären. Der lateinische Text ist v.a. auf die Fragestellung des Themas hin zu lesen oder, sofern eine solche Fragestellung nicht vorgegeben ist, auf Unklarheiten hin, aus denen sich dann wissenschaftliche Fragestellungen ableiten lassen. 1.2.2. Lektüre und Exzerpierung der Forschungsliteratur An die Lektüre der Forschungsliteratur sollte man ebenfalls im Hinblick auf die Fragestellung des Themas oder die Fragestellungen herangehen, die sich aus der genauen Lektüre der Primärtexte ergeben haben. Das Exzerpieren, das stets zugleich mit der ersten Lektüre stattfindet, sollte bereits im Hinblick auf solche Fragestellungen und auch im Hinblick auf die Thesen der übrigen Sekundärliteratur geschehen. Exzerpte, die am besten am PC angefertigt werden, sollten so knapp wie möglich sein und genaue Quellenangaben inklusive der Seitenzahlen enthalten. Gute Exzerpte sind nur möglich, wenn man sich klar macht, was die These eines Beitrags ist und inwieweit diese von eigenen Thesen oder Thesen anderer Forschungsliteratur abweicht. 4 1.3. Gliederung Die grobe Gliederung der Fragestellung nach Kapiteln sollte vor Beginn der Ausformulierung schriftlich fixiert sein. In jedem Fall sollte die Gliederung eine Dreiteilung aus Einleitung, Hauptteil und Schluss aufweisen. Die Einleitung legt die Fragestellung, Methodik und den Forschungsstand dar. Der Hauptteil, der die intensive Auseinandersetzung mit Stellen aus den Primärtexten und Thesen der Forschungsliteratur enthält, sollte weniger darstellend- referierend als vielmehr argumentierend sein. Der Schlussteil enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten inhaltlichen Punkte und Thesen. 1.4. Formulierung Mit der Ausformulierung einzelner Kapitel des Hauptteils sollte man so bald wie möglich zu beginnen. Dazu ist es meist nicht nötig, zuvor schon die gesamte Forschungsliteratur studiert zu haben. Die Arbeitsphasen 1.2-1.4 können also ohne weiteres synchron ablaufen. Bei der Formulierung sollte ein Stil angestrebt werden, der jederzeit sachlich, knapp und eindeutig ist. Umgangssprache und Formulierungen mit „ich“, „mein“ etc. sollten nicht verwendet werden. Die Gedankenführung sollte durch Wortwahl und Syntax befördert, nicht behindert werden. Komplizierter Satzbau ist also ebenso zu meiden wie poetische Ambitionen bei der Formulierung der Überschriften und des Schlusses. Philologische termini technici sind bei der Wortwahl zu bevorzugen, ungebräuchliche Fremdwörter und Metaphern jedoch unangebracht. Die Aufeinanderfolge der Sätze sollte stets nicht nur inhaltlich, sondern (z.B. durch die Verwendung von Konjunktionen und Interpunktionen) auch sprachlich logisch erscheinen. Quellenangaben, längere Zitate sowie ausführlichere Auseinandersetzungen mit der Forschungsliteratur und Ausblicke auf verwandte Fragestellungen finden, sofern sie für die Klarheit der Argumentation nicht unerlässlich sind, ihren Platz in Anmerkungen. Bei der Formulierung von Thesen sollte leicht erkennbar sein, von wem diese stammen. Wörtliche Zitate sind möglichst knapp zu halten (nicht mehr als zwei Zeilen) und gegebenenfalls durch Paraphrase zu ersetzen. Weder die bloße Zahl der Seiten noch die bloße Masse verwendeter Forschungsliteratur ist eine Tugend. In Bezug auf die Länge beträgt der Richtwert im Proseminar I 10, im Proseminar II 15-20 und im Hauptseminar 20-25 Seiten. Bei der Verwendung von Forschungsliteratur sollte man bedenken, dass eigene und fremde 5 Thesen in Dialog miteinander treten sollten. Der Verweis auf sie ist also meist nur dann nötig, wenn man den Widerspruch oder die Übereinstimmung mit ihr betonen will oder Ergebnisse ihrer Untersuchungen als Voraussetzungen für eigene Schlussfolgerungen benötigt. 1.5. Korrektur Das Korrekturlesen, das am besten im Abstand einiger Tage zur Formulierung stattfindet, dient nicht nur dazu, orthographische Fehler zu beseitigen, sondern auch dazu, eigene Übersetzungen und Stellenangaben in Anmerkungen zu überprüfen, Formalia wie Abkürzungen antiker Autoren zu vereinheitlichen und Kürzungen vorzunehmen, wo immer dies ohne Gefährdung des argumentativen Zusammenhangs möglich ist. Korrektur bedeutet überdies, die Verständlichkeit der eigenen Argumentation für Leser zu überprüfen, die nicht in das eigene Thema eingearbeitet sind: Ein(e) befreundete(r) Kommilitone/in kann dies z.B. sicher besser als man selbst. 2. Äußere Form 2.1. Generalia Die Schriftart des Haupttextes ist Times New Roman in einer Größe von 12 Punkt (bzw. 10 Punkt bei Anmerkungen). Gefordert sind Blocksatz und ein Zeilenabstand von 1,5. Die Seitenzählung beginnt mit dem Titelblatt, ab Seite 2 erscheinen die Seitenzahlen gedruckt oben rechts oder in der Mitte des Blattes. Eine Seminararbeit besteht aus den folgenden Teilen: (1) Titelblatt (ohne Abbildungen; s. Anhang 1). (2) Inhaltsverzeichnis. (3) Haupttext mit Anmerkungen, der in Kapitel bzw. Abschnitte gegliedert ist. (4) Ggf. Anhänge. (5) Bibliographie (s. Anhang 2). 6 2.2. Nummerierung der einzelnen Abschnitte Die Nummerierung erfolgt in arabischen Zahlen, die zur Bezeichnung von Unterabschnitten durch Punkte voneinander getrennt sind. So bezeichnet die Angabe „1.1.1.“ oder „1.1.1“ den ersten Unterabschnitt innerhalb des ersten Abschnitts des ersten Kapitels. Überschriften von Kapiteln und Abschnitten werden linksbündig gesetzt. 2.3. Zitate Die Groß- und Kleinschreibung zu Beginn, die Interpunktion am Ende eines Zitats sowie die Flexionsform eines einzelnen zitierten Wortes werden ohne Kennzeichnung dem syntaktischen Zusammenhang, in dem zitiert wird, angepasst. Durch Kursivierung oder Unterstreichung können Teile eines Zitats hervorgehoben werden, wobei man in eckigen Klammern hinzufügt „[eigene Hervorhebung/Hervorhebung von mir]“. Einschübe innerhalb eines Zitats erfolgen in eckigen Klammern; sie können dazu dienen, den Zusammenhang des zitierten Textes zu klären oder mit der Bemerkung „[sic]“ auf Fehler bzw. Auffälligkeiten hinzuweisen. Auslassungen innerhalb eines Zitats werden (auch am Satzende) durch drei Punkte bezeichnet, denen ein Spatium vorausgeht und folgt. Werden ein oder mehrere Verse oder auch einer oder mehrere Absätze in Prosa ausgelassen, wird dies durch eine punktierte Zeile angezeigt. Längere Zitate innerhalb des laufenden Textes werden durch Leerzeilen abgesetzt und in kleinere Type gesetzt. Die Quellenangabe bei solchen längeren Zitaten kann entweder in einer Fußnote oder in einer runden Klammer am Ende des Zitats erfolgen. Wird bei einem Verszitat nicht ohnehin jeder Vers in eine eigene Zeile gesetzt, so werden die einzelnen Verse durch einen Schrägstrich (/) getrennt. Beispiel: Anna soror, […] quis novos [sic] hic nostris successit sedibus hospes, …………………………………………………….. credo equidem […] genus esse deorum. (Verg. Aen. 4,9-12) 7 2.4. Anmerkungen Anmerkungen erfolgen in Form von Fußnoten. Eine Anmerkung ist als vollständiger Satz zu betrachten, d.h. sie wird mit einem Großbuchstaben begonnen und durch einen Punkt abgeschlossen. Jede Anmerkung sollte aus sich heraus verständlich sein, verweist jedoch auf einen Titel nur in Kurzform. Auf einen Titel, der in der unmittelbar vorausgehenden Fußnote ebenfalls genannt wird, wird lediglich mit „ibid.“ verwiesen. Die ausführliche Titelangabe ist nur im bibliographischen Anhang erforderlich. Innerhalb einer Anmerkung erfolgt die Quellenangabe moderner Autoren in drei Komponenten: (1) Verfasser (ohne Vornamen, optional in Kapitälchen). (2) Erscheinungsjahr (normalerweise in Klammern gesetzt; steht die Quellenangabe selbst in Klammern, wird es durch Komma vom Verfassernamen getrennt). (3) Seitenzahl (bzw. Kapitelangabe durch „Kap.“ oder Spaltenangabe durch „Sp.“). Bei Seitenangaben wird auf eine der angegebenen Seite folgende mit „f.“ verwiesen. Die Angabe „ff.“ zum Verweis auf mehrere folgende Seiten ist wegen ihrer Ungenauigkeit zu vermeiden, es sollten dann klare Seitenangaben erfolgen. Beispiele: VON ALBRECHT (1969). GOTOFF (1979) 76-84. LUISI (1986b) bes. 190-195. Oder: LUISI 1986b, bes. 190-195. Oder: LUISI, 1986b, bes. 190-195. Antike lateinische Autoren werden in Quellenangaben nach dem neueren Indexband (von 1990) des Thesaurus linguae Latinae abgekürzt. Bei antiken griechischen Autoren kürzt man die Autoren nach dem Standard des Neuen Pauly ab. Beispiele: Verg. Aen. 8,133-135. Oder: Verg. Aen. VIII 133-135. 8 Diog. Laert. 3,56. Bücher können auch in römischen Zahlen angegeben werden, zwischen Buch- und Versangabe steht in diesem Fall kein Komma. 2.5. Das Literaturverzeichnis (vgl. Anhang 2) Sofern sich die knappen Quellenangaben des Hauptteils auf Forschungsliteratur oder Textausgaben antiker Autoren, die nicht dem Standard des ThlL-Indexbandes entsprechen, beziehen, werden sie in der Bibliographie am Ende der Arbeit aufgelöst. Dieser Anhang gliedert sich in die Rubriken „Textausgaben und Kommentare“ und „Forschungsliteratur“. Die Rubrik „Forschungsliteratur“ führt im Falle einer Seminararbeit nur diejenigen Titel auf, die tatsächlich im Text zitiert werden. Sie ist alphabetisch nach Verfassernamen geordnet, bei demselben Verfasser nach Erscheinungsjahren; mehrere Publikationen desselben Verfassers innerhalb desselben Jahres werden durch die Anfügung von Kleinbuchstaben an die Jahreszahl (z.B. „1994b“) unterschieden. Die einzelnen Angaben werden von den folgenden durch ein Komma, im Falle des Verfassers / Herausgebers durch Doppelpunkt oder Komma getrennt. Generell ist im bibliographischen Anhang auf Einheitlichkeit zu achten, so wird z.B. der (erste) Vorname eines Autors entweder generell ausgeschrieben oder generell abgekürzt. Für Monographien und Sammelbände sowie Textausgaben und Kommentare sind folgende Angaben erforderlich: - Name des Verfassers bzw. Herausgebers (optional in Kapitälchen, mit nachgestellten abgekürzten oder ausgeschriebenen Vornamen; bei Herausgebern folgt in Klammern die Angabe „Hg.“) - Titel (in fremdsprachigen Titeln werden abgesehen vom ersten Wort grundsätzlich nur Eigennamen oder von Eigennamen abgeleitete Wörter großgeschrieben. Zwischen Titel und Untertitel wird ein Punkt gesetzt, also kein Komma, Bindestrich o.ä.) - Erscheinungsort (bei mehreren Erscheinungsorten genügt es, den erstgenannten anzugeben und auf die anderen mit „u.a.“ zu verweisen) - Erscheinungsjahr (dabei Angabe der Auflage durch dem Erscheinungsjahr vorangehende hochgestellte Ziffern; es wird immer die letzte veränderte Auflage 9 angegeben; zusätzlich kann in Klammern auf das Erscheinungsjahr der Erstauflage oder – mit der Abkürzung „Ndr.“ – auf Nachdrucke verwiesen werden) Beispiele: REIS, P. (Hg.): M. Tulli Ciceronis scripta quae manserunt omnia Fasc. 19: Oratio pro Archia poeta, Leipzig 21949. Oder: REIS, Peter (Hg.), M. Tulli Ciceronis scripta quae manserunt omnia Fasc. 19: Oratio pro Archia poeta, Leipzig 21949 (11932). GOTOFF, Harold C.: Cicero’s elegant style. An analysis of the Pro Archia, Urbana u.a. 1979. Für Zeitschriftenaufsätze gilt: - Name des Verfassers - Titel des Aufsatzes (optional in Anführungszeichen) - Titel der Zeitschrift (abgekürzt nach dem Standard der Année philologique) - Band und Jahrgang sowie Seitenzahl Beispiele: VON ALBRECHT, Michael: „Das Prooemium von Ciceros Rede Pro Archia poeta und das Problem der Zweckmäßigkeit der argumentatio extra causam“, Gymnasium 76, 1969, 419- 429. EISENBERGER, H., „Die Funktion des zweiten Hauptteils von Ciceros Rede für den Dichter Archias“, WS 13, 1979, 88-98. Für Aufsätze in Sammelbänden gilt: - Name des Verfassers - Titel des Aufsatzes (optional in Anführungszeichen) - Name des Herausgebers (an das Vorige mit „in:“ angeschlossen; bei mehreren Herausgebern genügt es, den erstgenannten anzugeben und auf die anderen mit „u.a.“ zu verweisen) - Titel des Sammelbandes - Erscheinungsort und Erscheinungsjahr 10 Beispiel: LUISI, Aldo: „Pro Archia. Retroscena politico di un processo“, in: Marta SORDI (Hg.): Processi e politica nel mondo antico, Mailand 1986, 189-206. Für Lexikonartikel gilt: - Name des Verfassers - Titel des Artikels (optional in Anführungszeichen oder mit vorangestellter Abkürzung „s.v.“ für sub voce bzw. „Art.“ für Artikel) - Titel des Lexikons (folgende Abkürzungen sind üblich: HWR = Historisches Wörterbuch der Rhetorik; NP = Neuer Pauly; RAC = Reallexikon für Antike und Christentum; RE = Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft; ThlL = Thesaurus linguae Latinae) - Bandangabe, Seiten- bzw. Spaltenzahlen (letztere optional mit der vorangestellten Angabe „Sp.“) Beispiele: GUDEMAN, Alfred: „divinus“, ThlL 5,1, 1623, 34-71. LEONHARDT, Jürgen: „Cicero“, NP 2, 1191-1202. Die Autorenkürzel lassen sich in der RE mit dem Registerband von H. Gärtner und A. Wünsch, München 1980, auflösen, im NP findet sich zu Beginn jedes Bandes ein Autorenverzeichnis. Bei der RE ist ferner zu beachten, dass ihre einzelnen Bände in Halbbände unterteilt sind und dass sie insgesamt aus zwei verschiedenen Reihen plus einer Reihe von Supplementbänden besteht: Das bedeutet, dass zur genauen Bezeichnung des Bandes neben der Angabe des Halbbandes (z.B. „9,2“ für den 18. Halbband) noch die Angabe „A“ oder „B“ (für Reihe 1 bzw. 2) bzw. „Suppl.“ (für Supplementband) hinzuzufügen ist. Hinter dieser genauen Bandbezeichnung wird zur leichteren Orientierung in Klammern das Erscheinungsjahr hinzugesetzt, da der Erscheinungszeitraum der RE im Vergleich zu anderen Lexika außergewöhnlich lang war. Beispiele: KJELLBERG, A.J.: „Iphigeneia“, RE 9,2 A (1916), Sp. 2588-2622: DUCHESNE-GUILLEMIN, J.: Weltschöpfung, RE Suppl. 9 (1962), 1433-1589.

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1990) des Thesaurus linguae Latinae abgekürzt. Bei antiken Erscheinungsjahr (dabei Angabe der Auflage durch dem Erscheinungsjahr.
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