STADT HECHINGEN Zollernalbkreis Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 21.01.2021 Aufgrund des § 4 in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581. ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.10.2020 (GBl. S.910, 911) und des § 1 Abs. 1 S. 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBl. 2001, S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2015 (GBl. 870, 875) hat der Gemeinderat der Stadt Hechingen am 21.01.2021 folgende Satzung beschlossen: Artikel I Satzung § 1 Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Hechingen erfolgen durch Bereitstellen im Internet unter www.hechingen.de/Oeffentliche-Bekanntmachungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Stadt Hechingen, Geschäftsstelle Gemeinderat, Marktplatz 1, 72379 Hechingen, von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden; sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung vom 15. Februar 2007 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hechingen, den 21.01.2021 Philipp Hahn Bürgermeister