HHeecchhiinnggeenn ddiiee ZZoolllleerrnnssttaaddtt RRaattggeebbeerr ffüürr ddeenn TTrraauueerrffaallll kkoommppeetteennttee FFaacchhbbeerraattuunngg iinn aalllleenn BBeessttaattttuunnggssffrraaggeenn seit 1965 . . Bestattungen Grabtechnik Vorsorgeberatung Beerdigungen auf allen Friedhöfen Erd-, Feuer- und Seebestattungen sowie alternative Bestattungsmöglichkeiten Überführungen im In- und Ausland Gewissenhafte Organisation und Vorbereitung der Bestattung, sowie Erledigung aller anfallenden Formalitäten und Abmeldungen Umfangreiches Angebot an Särgen, Sargausstattungen, Sterbekleidung und Urnen von der einfachen bis zur gehobenen Ausführung Trauer- und Blumendekorationen, Organisation von individueller musikalischer Umrahmung, Erstellung von Trauerdrucken, Sterbe- bildern und Aufgabe von Anzeigen Grabauflösungen Individuelle und persönliche Beratung zur Bestattungsvorsorge, finanzielle Absicherung durch Sterbegeldversicherungen oder Einlage auf ein Treuhandkonto mit Mitglied in der Landesinnung Bankbürgschaftsbescheinigung Bestattungsgewerbe Baden-Württbg. 20 67 Jederzeit erreichbar unter (0 74 71) . . An der B27 Holger-Crafoord-Straße 2 72379 Hechingen . [email protected] www.bestattungen-seifert.de VORWORT Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! An den eigenen Tod oder den eines Angehörigen denken viele Menschen nicht gern. Oft schieben wir solche Gedanken vor uns her! Deshalb stehen wir einem plötzlichen Todesfall in der Familie und den damit verbundenen Erfordernissen in der Regel ratlos gegen- über. Der nächste Angehörige, der den Tod des Ehegatten, eines Elternteils oder eines nahen Verwandten miterleben muss, weiß zwar, dass er wegen einer Todesbescheinigung den nächsten Arzt zu informieren und ein Bestattungsinstitut mit der Beerdigung zu beauftragen hat. Was aber weiter zu tun ist, wohin man sich wenden muss, um die notwendigsten Formalitäten zu erledigen, dazu ist man in der ersten Trauerphase oft nicht fähig. Die Hinweise in dem Ihnen vorliegenden Ratgeber für den Trauerfall der Stadt Hechingen sollen deshalb Bürgerinnen und Bürgern helfen, ihre Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln und bei einem Todesfall in der Familie den nächsten Angehörigen quasi eine „Prüfliste” an die Hand geben, damit nichts vergessen wird. Friedhöfe sind in erster Linie Orte der Trauer und Besinnung, aber auch Orte des Lebens und der Begegnung. Die reich bebilderte Broschüre enthält allerlei Wissenswertes zu den Friedhöfen in Hechingen und den Stadtteilen, so dass ich Sie ermuntern möchte, in einer stillen Stunde das Heft in die Hand zu nehmen, um sich zu informieren. Ihr Jürgen Weber Bürgermeister 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Vorwort 3 Branchenverzeichnis 3 Impressum 4 Auch das Sterben gehört zum Leben 5 Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten 6 Was ist zu tun im Todesfall? 8 Nachlassregelung 11 Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 12 Blumenschmuck und Grabbetreuung 14 Friedhöfe in Hechingen und den Stadtteilen 2 BRANCHENVERZEICHNIS Liebe Leserinnen, liebe Leser! Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, alphabetisch geord- net. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Ver- teilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Branche Seite Bekleidung 11 Bestattungsinstitut U2 Blumengeschäfte 12, 13, U4 Gärtnerei 13 Gaststätten 11 Grabmale 6, 7 Grabpflege 13 Hotel 11 Notar 8 Palliativpflege 4 Pflegedienste 4 Rechtsanwälte 8, 9 Steuerberater 5 Trauerkleidung 11 U = Umschlagseite IMPRESSUM Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urhe- WEKA info verlag gmbh berrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind –auch Lechstraße 2 Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Ände- auszugsweise– nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich D-86415 Mering rungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Aufla- welcher Art, ob Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger Telefon +49(0)8233/384-0 ge dieser Broschüre nimmt die Verwaltung oder das zuständige Amt oder Online nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Telefax +49(0)8233/384-103 entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des 72379031/1.Auflage/2008 [email protected]•www.weka-info.de 3 Sozialwerk Hechingen und Umgebung e.V. Weilheimer Straße 19 · 72379 Hechingen Telefon (0 74 71) 9 24-3 60 · Fax (0 74 71) 9 24-3 61 Handy (01 71) 3 10 40 02 E-Mail [email protected] www.Sozialstation-Hechingen.de Ambulanter Pflegedienst für Zuhause AUCH DAS STERBEN GEHÖRT ZUM LEBEN Betreuung und Begleitung schwerkranker Menschen ■regelmäßige Kommunikation mit dem behandeln- im Raum Hechingen. den Arzt ■Begleitung und Durchführung der Was bedeutet Palliativpflege: Schmerztherapie Palliativpflege heißt: Nicht alleine sein mit Krankheit und Sterben. Wir können Ihnen Abschied und Ster- ■Symptomkontrolle und Krisenbewältigung ben nicht abnehmen, aber wir helfen Ihnen, die Last zu tragen. Unsere Begleitung und Betreuung gilt ■Sterbebegleitung nicht nur für Patienten selbst, sondern auch den Menschen, die ihnen nahe stehen. Ansprechpartner: Fachlich hoch qualifiziertes Pflegepersonal hilft Ihnen, Schmerzen zu lindern und einen guten Mobile dienste Sozialwerk Hechingen und Umgang mit den Beschwerden zu finden. Umgebung e.V. Weilheimer Straße 19, 72379 Hechingen Auch in Notsituationen haben Sie Ansprechpartner. Telefon: 0 74 71 / 92 43 60 Telefax: 0 74 71 / 92 43 61 E-Mail: [email protected] Was umfasst die Palliativpflege: ■die Organisation der Hilfsmittel (Pflegebett, Die Pallitativpflege und Betreuung wird vorwiegend Rollstuhl, Nachtstuhl, Sauerstoff und Vieles mehr) durch Spenden finanziert. ■die Durchführung der Pflege und sämtlicher Sie können mit Ihrer Spende die Pflegemaßnahmen Schwerstkrankenpflege im Raum Hechingen unter- stützen. ■die medizinische Versorgung (Infusionsbehandlung, Portversorgung, Sondenernährung, Schmerztherapie) Unser Spendenkonto lautet: ■die Kontaktaufnahme mit der örtlichen Seelsorge Mobile dienste Sozialwerk Hechingen und und der Hospiz Umgebung e.V. Konto-Nummer: 790 233 300 ■Rufbereitschaft rund um die Uhr Bankleitzahl: 653 512 60 Sparkasse Zollernalb ■Entlastung pflegender Angehöriger durch eine Verwendungszweck: Palliativ Care flexible Einsatzplanung (Spenden sind steuerlich absetzbar) 4 H · K · M ARDENBERG IRSCHBAUM ERZ WIRTSCHAFTSPRÜFER · STEUERBERATER DIPLOM-VOLKSWIRT Steuerliche Beratung HANS G. HARDENBERG Erbschaftsteuer WIRTSCHAFTSPRÜFER· STEUERBERATER Einkommensteuer DIPLOM-FINANZWIRT(FH) Testamentsvollstreckung WERNER KIRSCHBAUM Gestaltungsberatung WIRTSCHAFTSPRÜFER· STEUERBERATER Nachfolgeplanung DIPLOM-FINANZWIRT(FH) Unternehmensbewertung BERND MERZ STEUERBERATER 72379 HECHINGEN· FRAUENGARTENSTR. 2-4 (cid:2)07471 9330-0 · 07471 9330-30 HTTP://WWW.HKM-WP-STB.DE· E-MAIL: [email protected] FORMALITÄTEN UND SONSTIGE MAßNAHMEN ■den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der ■den Tod eines Rentenempfängers beim Wohnung eingetreten ist Postrentendienst melden ■die Todesbescheinigung vom Arzt ausstellen ■bei der Rentenversicherungsstelle lassen, wenn der Sterbefall in der Wohnung einge- Vorschusszahlung beantragen treten ist ■Rentenanspruch geltend machen ■ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung ■Beamtenversorgung und Zusatzversicherung beauftragen (welches auf Wunsch auch fast alle beantragen mit einem Sterbefall verbundenen Behördengänge erledigt) ■den Sterbefall beim Arbeitgeber melden ■die Sterbeurkunden beim Standesamt des ■an Trauerkleidung denken Sterbeortes ausstellen lassen ■Angehörige und Freunde benachrichtigen ■Bestattungsform festlegen (Erd- oder Feuerbestattung, Wahl- oder Reihengrab) ■Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar einschalten) ■Sarg auswählen ■Wohnung kündigen, Übergabe regeln ■Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung ■Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen ■Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Orgelspiel, ■Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden Dekoration, Sarggebinde, usw.) ■Post umbestellen ■Terminabsprache mit Druckerei wegen ■Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern Anzeige/Gedenkbildchen ■Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen ■Zeitungsanzeige (Familienanzeige, Nachruf) ver- fassen und bestellen ■Vereinsmitgliedschaften kündigen ■Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusam- ■Abstellen von Gas und Wasser menstellen ■Heizungsanlage regulieren ■den Pfarrer oder Trauerredner über die verstor- ■bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar ein- bene Person informieren schalten ■für Leichenschmaus Gaststätte, Restaurant oder Café reservieren ■mit Versicherungen bzw. Sterbekasse abrechnen 5 WAS IST ZU TUN IM TODESFALL? 1. Totenschein 4. Versicherungen Der Haus- bzw. der Notarzt muss einen Totenschein aus- Unverzüglich sind die Krankenkasse, gegebenenfalls der stellen. Sollte der Tod im Krankenhaus bzw. im Pfle- Arbeitgeber oder die Rentenversicherung des Verstor- geheim oder aufgrund eines Unfalls eintreten, erfolgt benen zu informieren. Wenn Sie in der gesetzlichen dies automatisch. War der Verstorbene bereit, ein Krankenkasse als Angehöriger mitversichert waren, Organ zu spenden, wäre das nächste Krankenhaus zu so müssen Sie beachten, dass die Mitgliedschaft des verständigen. Verstorbenen durch Tod endet und Sie als mitversicher- ter Angehöriger längstens für einen Monat nach dem 2. Auswahl eines Bestattungsinstituts Tod Leistungen erhalten. Für den Zeitraum danach müs- Alsbald nach einem Todesfall sollte ein Bestattungsinsti- sen Sie eine eigene Krankenversicherung abschließen. tut ausgewählt und beauftragt werden. Hier sind Spe- Wenden Sie sich also sofort an die Krankenkasse. zialisten am Werk, die Ihnen alle nachfolgenden Punkte Ziff. 3 bis 4 abnehmen. Das Bestattungsinstitut kümmert 5. Mitgliedschaften sich um Fragen der Aufbahrung, Leichenwäsche, Lei- War der Verstorbene Mitglied in einem Verein, einer chenkleidung, Einsargung, Auswahl der Grabstätte und Partei oder in einem Berufsverband, so ist auch dorthin des Grabmals, Anmeldung der Bestattung beim Fried- der Tod mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer Fort- hofsamt, Ablauf und Gestaltung der Trauerfeier. Auch setzung der Mitgliedschaft interessiert ist, was in der alle zunächst anfallenden Formalitäten wie Beschaffung Regel sinnvoll erscheint, um bestehende Kontakte auf- einer Sterbeurkunde, die Aufgabe einer Traueranzeige recht zu erhalten, sollte dies ebenfalls mitgeteilt wer- in den Tageszeitungen und die Meldung an Versiche- den. War der Verstorbene aktives Mitglied, sollte die rungen wird vom Institut vorgenommen. Wenn der Vereins- bzw. Verbandsleitung rechtzeitig vom Tode Verstorbene bereits einen Vertrag mit einem Beerdi- ihres Mitglieds informiert werden, da üblicherweise gungsinstitut besaß, sind die meisten dieser Fragen eine Abordnung an der Bestattung teilnehmen möchte bereits geklärt. Sind Ihnen Wünsche des Verstorbenen und – bei insbesonders verdienstvoller Tätigkeit – eine zu seiner Beisetzung bekannt, sollten diese selbstver- Trauerrede gehalten wird. ständlich berücksichtigt werden. Zuständig für alle mit der Bestattung zusammen- 6. Sonstige Erledigungen hängenden Friedhofsangelegenheiten ist die Banken, Sparkassen oder Postscheckamt, bei denen der Friedhofsverwaltung der Stadt Hechingen, Verstorbene ein Konto hatte, sind ebenfalls zu verstän- Telefon 0 74 71 / 9 40-1 63. digen. Sofern keine Kontovollmacht durch einen Ange- hörigen bestand, sind Zahlungsanweisungen nur dann Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen möglich, wenn der Betreffende einen Erbschein des Bestattungsarten (Reihen- oder Wahlgräber, Urnengrä- zuständigen Notariats vorlegt. In der Praxis jedoch be- ber) sowie Gestaltung von Grabmälern und Grabein- gleichen die meisten Banken die anfallenden Beerdi- fassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe der vonder gungskosten zu Lasten des Kontos des Verstorbenen, Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann sofern die Auslagen durch Originalrechnungen nachge- auf Wunsch Auskunft gegeben werden. wiesen werden. Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder Kündi- 3. Anzeige an das Standesamt gungsmitteilungen an den Wohnungsvermieter, sowie Dem Standesamt am Ort des Todesfalles ist der Tod an- für den Bezug von Strom, Gas, Wasser oder sonstige zuzeigen. Das Standesamt stellt auch die Sterbeurkun- Verpflichtungen des Verstorbenen (Zeitungsabonne- den aus, die Sie zur Vorlage bei Banken, Versicherungen ment, Buch- oder Zeitschriftenclub usw.), erforderlich etc. benötigen. sind. Wilhelm & Burkhard Pfeifer GbR Natursteinsägewerk Steinmetzbetrieb · Marmorsimse · Treppenbau · Grabdenkmale · Jura Marmor · Natursteinmauerwerke Hölderlinstraße 18 · 72411 Bodelshausen Telefon 0 74 71/7 13 15 · Telefax 0 74 71/7 27 80 www.naturstein-pfeifer.de · [email protected] 6 Steinmetz- u. Bildhauermeister Grabsteingeschäft Richthofenstr. 2 (Ecke Tübinger Str.) 72336 Balingen Tel.: 0 74 33 - 2 13 87 · Fax: 2 04 84 72458 Albstadt-Ebingen Riedstr. 25 · Tel.: 0 74 31 - 76 37 60 »DAS SICHTBARE IST VERGANGEN. WAS BLEIBT, IST LIEBE UND ERINNERUNG.« In jedem Stein ist ein Stück Menschenschicksal bewahrt. Als Fachbetrieb mit über 100 Jahren Erfahrung helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Grabmal und fertigen es auch individuell nach Ihren Wünschen. 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Die Ver- nichtung eines gefundenen Testaments ist strafbar Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten, Namen gemäß dem Strafgesetzbuch. Derjenige, der ein und Anschriften von zu benachrichtigenden Ver- Testament vernichtet, setzt sich zugleich der Erbun- wandten und Bekannten sowie andere wichtige In- würdigkeit gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch aus. formationen an leicht auffindbaren Stellen in der Die Vernichtung eines Testaments kann somit erheb- Wohnung zu hinterlegen. liche Konsequenzen haben. Ein notariell beurkundetes Testament ist insbesonde- Hatte der Verstorbene ein Testament bereits in die re in den Fällen ratsam, in denen der Verstorbene amtliche Verwahrung gegeben, so werden die Grundbesitz oder nicht nur geringfügiges Vermögen gesetzlichen oder die im Testament aufgeführten hinterlässt. Damit ist sichergestellt, dass der Nachlass Erben automatisch benachrichtigt. auch demjenigen zukommt, den der Erblasser zu Lebzeiten begünstigen wollte. Ist ein Testament Jeder Notar in Deutschland, der ein Testament oder nicht vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge. einen Erbvertrag beurkundet hat, muss diese Urkun- Danach gilt grundsätzlich, dass der Verstorbene von de in die amtliche Verwahrung geben. Das Standes- seinem Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur amt des Geburtsortes der betreffenden Person erhält Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im gesetz- wiederum die Mitteilung, dass eine solche Urkunde lichen Güterstand lebten (Zugewinngemeinschaft). in Verwahrung genommen worden ist. Bevor aber hier vielleicht die falschen Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der Gang zu einem Da auch das Standesamt des Geburtsortes durch das Notar. Wird im Nachlass ein handgeschriebenes Standesamt des Todesorts vom Tod informiert wird, Testament mit Datum und Unterschrift des Erblassers ist somit sichergestellt, dass das Nachlassgericht von gefunden, ist dies umgehend von den Angehörigen Testamenten oder Erbverträgen, die bei einem deut- dem zuständigen Notariat auszuhändigen. schen Notar errichtet worden sind, Kenntnis erlangt. 1. Testament 2. Testamentseröffnung Jeder Verstorbene hat einen vom Gesetz bestimmten Das Nachlassgericht eröffnet alle vorliegenden Erben. Wenn diese gesetzliche Erbfolge für Sie un- Testamente in einem Termin. Es kann vorkommen, günstig sein sollte und Sie erwarten, dass der Ver- dass nicht alle Beteiligten hierzu geladen werden. storbene zu Ihren Gunsten in einem Testament Das Nachlassgericht wird aber alle im Testament etwas geregelt hat, dann müssen Sie umgehend genannten Personen, sowie die in Frage kommen- dafür Sorge tragen, dass dieses Testament sicherge- den gesetzlichen Erben, über die diese jeweils Anwalts- und Notarskanzlei KILGER & KILGER Erbrecht – Testament – Vermögensnachfolge Thomas Kilger Rechtsanwalt und Notar Kirchplatz 12 – 72379 Hechingen Telefon 07471 5151 – Fax: 07471 15820 [email protected] – www.rakilger.de 8