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Familienleitbilder im Wandel: Normative Vorgaben und Selbstkonzepte von Eltern und Jugendlichen PDF

236 Pages·1987·6.372 MB·German
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Manfred Hermanns I Barbara Hille Familienleitbilder im Wandel Normative Vorgaben und Selbstkonzepte von Eltern und Jugendlichen Materialien zum Siebten Jugendbericht Band 3 SPRINGER FACHMEDIEN WIESBADEN GMBH Das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) ist ein zentrales sozialwissen schaftliches Forschungsinstitut auf Bundesebene mit den Abteilungen Jugendhilfe/]ugendpolitik, Jugend und Arbeit, Familie/Familien politik, Dokumentation, Sozialberichterstattung, Medien und neue In formationstechnologien sowie Elementarerziehung. Es führt sowohl eigene Forschungsvorhaben als auch Auftragsforschungsprojekte durch. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus Mitteln des Bundes ministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und im Rahmen von Projektförderung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft. Weitere Zuwendungen erhält das D]l von den Bundesländern und Institutionen der Wissenschaftsförderung. Der vorliegende Text entstand als Expertise zum 7. Jugendbericht. Seine Veröffentlichung wurde durch das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) gefördert. Der Sachverständigenkommission zur Erstellung des 7. Jugendberichts, die diese Materialienreihe herausgibt, gehörten folgende Mitglieder an: Prof. Dr. Dr. Siegfried Keil (Vorsitzender der Kommission ab Sept. 1985), Dipl. Psych. Comelia Lohmeier, Dipl..-Volkswirt Heribert Mörs berger (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. Friedrich Specht, Hans Stützle, Prof. Dr. Rita Süssmuth (Vorsitzende der Kommission bis Sept. 1985), Johannes Tessmer. Redaktion: Winfried Krüger, Hans Lösch, Dr. Sabine Sardei-Biermann Alleinauslieferung: Juventa Verlag Weinheim und München © 1987 Springer Fachmedien Wiesbaden Ursprünglich erschienen bei DJI Verlag Deutsches Jugendinstitut e.V., München 1987 Umschlagentwurf: Klaus Meyer I Susanne Erasmi & Stein, München ISBN 978-3-322-92351-6 ISBN 978-3-322-92350-9 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-92350-9 Vorwort Die Sachverständigenkommission zum 7. Jugendbericht der Bundesregierung hatte ihren Berichtsauftrag unter der Themenstellung "Jugendhilfe und Familie - Die Entwicklung familienunterstützender Leistungen der Jugendhilfe und ihre Perspektiven" in nur 15 Monaten zu bewältigen. Da die vorliegenden Daten und Materia lien zur Beantwortung der anstehenden Fragen nicht ausreichten, hat die Kommission insgesamt 28 Expertisen in Auftrag gegeben. Angesichts der Kürze der Berichts zeit und der für den Bericht vorgeschriebenen Darstel lungsdichte konnten allerdings nicht alle Expertisen in der notwendigen Intensität aufgegriffen und ent sprechend ausführlich in den Bericht eingearbeitet werden. U~ so wichtiger erschien der Kommission daher, neben der Veröffentlichung des Berichtes als Bundestagsdruck sache, die eigenständige Drucklegung einer Material sammlung zum 7. Jugendbericht. Sie enthält vor allem diejenigen Expertisen, die eine notwendige Ergänzung zum Bericht darstellen und dem interessierten Leser nicht in anderer Form zugänglich sind. Der Inhalt der Expertisen liegt ausschließlich in der Verantwortung der Autoren. Ihre Aussagen müssen nicht der Kommissionsmeinung entsprechen. Im Juni 1986 Der Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Dr. Siegfried Keil 5 GESAMTINHALTSVERZEICHNIS Hanfred Hermanns Familien- und Erziehungsleitbilder in Öffentlichkeit und Jugendhilfe seit Beginn der sechziger Jahre 7 Barbara Hille Familien- und Erziehungsleitbilder der Familienmit glieder, der Erwachsenen, Jugendlichen, Kinder 173 Manfred Hermanns Familien- und Erziehungsleit bilder in der Öffentlichkeit und Jugendhilfe seit Beginn der sechziger Jahre 8 INHALT EINLEITUNG 10 I EHE- UND LIEBESLEITBILDER 18 1 Der Begriff Ehe 18 2 Das Werden des heutigen Leitbildes der Ehe 21 3 Das Leitbild der Partnerschaft in heutiger Ehe 28 4 Wahl des Ehepartners 31 5 Leitbild der Ehe in der Kirche 34 5.1 Leitbild der Ehe in der katholischen Kirche 34 5.2 Leitbild der Ehe in der evangelischen Kirche 38 6 Leitbild der Ehe in der Gesetzgebung 40 6.1 Leitbild der Ehe im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900 40 6.2 Das individualistische Eheleitbild der national- sozialistischen Ehegesetzgebung 41 6.3 Grundrechtsschutz von Ehe und Familie 42 6.4 Eheleitblider in der Ehe- und Familiengesetz- gebung seit 1960 43 6.5 Das Modell der Ehe in der Ehescheidungsgesetz- gebung 47 6.6 Das individualistische Scheidungsfolgenrecht 52 7 Leitbild, Realität und Rechtsproblematik von Konkubinat und klandestiner Ehe 55 II LEITBILD DER FAMILIE 64 Der Begriff Familie 64 2 Das Filiationsprinzip und seine möglichen Auswirkungen auf ein Matriarchat 66 3 These vom Funktionsverlust der Familie 70 4 Die erzieherische Aufgabe der Familie 76 5 Entwicklung von der Mehrkinder- zur Einkind- familie 85 5.1 Geburtenrückgang, Individualismus und Kosten- Nutzen-Relation 85 9 5.2 Ausmaß des Kinderwunsches 87 5.3 Problem des Schwangerschaftsabbruchs 88 5.4 Kinderzahl und Berufswunsch der Frau 90 5.5 Kinderwunsch in der jungen Generation 94 6 Feindbild Familie 95 III ERZIEHUNGSLEITBILDER SEIT DEN SECHZIGER JAHREN 106 Erziehungsleitbilder als Erziehungsziele 106 2 Erziehungsziele in den sechziger Jahren 107 3 Wertwandel und Wandel der Erziehungsleitbilder 109 4 Das verborgene Weltbild des Sozialisations- begriffs 116 5 Veränderte Eltern-Kind-Beziehungen 120 6 Diskussion um Elternsorge und Kindeswohl 125 6.1 Das professionalisierte Interesse der Berufserzieher 125 6.2 "Recht auf Erziehung" 127 6.3 Jugendhilfe versus elterliche Erziehungs- kompetenz 131 6.4 Zur "Reform" des elterlichen Sorgerechts 132 6.5 Gefährdung des Kindeswohls und Wächteramt des Staates 135 IV FM~ILIEN- UND ERZIEHUNGSLEITBILDER IN ORGANI- SATIONEN UND INSTITUTIONEN DER JUGENDHILFE 137 Quellenlage und Auswertungsproblematik 137 2 Studentenrevolte, Bewegungen und weltanschau liche Modetrends in der Jugendhilfe 140 3 Familie und Jugendhilfe in öffentlichen Dokumenten Anmerkungen 155 Literaturverzeichnis 157 10 EINLEITUNG Die zentralen Begriffe dieser Expertise "Familienleitbil der", "P.rziehungsleitbilder", "Öffentlichkeit" sind kei neswegs eindeutig und klar umrissen. Es gibt zu ihnen keine weithir. anerkannten Definitionen. Das bringt Chancen und Gefahren zugleich, die Chance, das Thema weit und offen anzugehen, die Gefahr, das Thema schwer begrenzen zu können. DE,r Begriff "Leitbilder" kann als "Ziele" verstanden wer den, als ein E~gebnis, das mit Familie oder Erzie~ung er reicht werden soll. Familie und Erziehung wü~den dann aber als Mittel instrumentalisiert. Familie und Erziehung kön nen selbst erstrebenswerte Ziele sein, ihren Wert in sich selbst haben, der keiner weiteren Rechtfertigung bedar:f, der nicht als Funktion für ein unbestimmtes größeres Gan zes gedacht werden darf. Familie und Erziehung wären dann sP.lbst Leitvorstellungen für einen Lebensentwurf unrl für Zukunftsplanung. Dies könnte jedoch rtuch wieder zu unbestimmt sein. Viel leicht erscheinen Familie und Erziehung den Menschen nicht generell erstrebenswert, sondern nur bestimmte Formen von Familie und Erziehung. Eine traditionelle chines~sche Groß familie mit 80 Familienmitgliedern von verschiede~en Ver wandten, meist Brüdern mit ihren Frauen und Kindern er scheint nicht als wünschenswert, ja kommt den meisten euro päischen Zeitgenossen gar nicht in den Sinn, weil sie in unserem Kulturkreis nicht vorkommt. Familienleitbild schließt also auch eine Vorstellung über die Form, die Struktur, die Art des Zusammenlebens in der Familie ein. Eine derartige Vorstellung ist nie eine rein 11 individuelle, sondern irn::-.er ver:::ittelt über das, was an dere wü~sc~en und denken. In diese Desiderate ~nd Denk modelle gehen geschichtlich gewordenE' Lebenseinstellungen und Rechtsfiquren ebenso ein wie neue. mi~unter.alterna­ tive Konzepte oder Entwürfe. Aber selbst die Alterna~i­ ven, so beunruhigend sie mitunter sein mögen, b1·ec.1en nicht völlig aus der Geschichte und der bisherigen Kult•Jr aus, we."ln sie !l ich auch an ihr reiben :.mc entzünden, d<:!s halb gibt es auch in \'lesteuropa keinen ::eue~tw•.1rf, der die chinesische Großfamilie oder eine arabische Harems familie bei uns Pinführen wollte. Dazu fetlen die ge schichtliche.~ Voraussetzungen1>. Die Bedeutung dieser "Selb'Srverständlichkeit" gilt es sich be·.·1ußt zu r..ac!".en. Sie gibt H~nweise auf das Ausmaß mögli=her ins~itutionel­ ler Veränderu."gen. Alternativont:würfe si::d zwar häufig übertriebene und verzerrte, kurzschlüssige, aber dennoch verständliche Konsequenzen unserer Lebenseinstellungen, hinter denen gewachsene Bilder vom Menscten, seinP.s Han delns und Erlebens stehen. Diese Wurzeln für die Leitbil der gilt es mit zu berGcksichtigen. \'le.~n es also nicht möglich ist, aus der Geschichte aus zusteigen, seibst wenn mar. das wollte, s~ndern der Her.sch illll'ler Glied von gewachse:1en und richtig befundenm Lebe..~s­ philosophien ist, dar~ stellt sich auch die Frage, welche überlieferten Lebenseinstellungen, \·1eltanschauungen, Ide~­ logien sicit heute in der Öffentlichkeit durchgesetzt ha ben und dominieren. Mit dem Begriff "Öffentlichko:!it" verbindet sich jedoch wiederum keine Klarheit. Ist öffentlich das, was allge mein, eventuell allgemeL~ verbindlich ist? Ist das Rechts verbindliche gleichzeitig das örfentliche? Inwieweit können sich Familien- und Erzieh·jngsleitbilder auf einen consensus omnium berufen? Oder entspringen sie sogar einem volonte generale? Das Konzept von volonte generale lauft darauf

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