Das neue Werberecht für Ärzte Springer-Verlag Berlin HeidelbergGmbH Beate Bahner Das neue Werberecht für Ärzte Auch Ärzte dürfen werben Zweite,aktualisierte und überarbeitete Auflage t Springer Beate Bahner Rechtsanwältin Postfach 120113 69065 Heidelberg Deutschland E-mail: [email protected] Internet: www.beatebahner.de ISBN978-3-662-06482-5 ISBN978-3-662-06481-8(eBook) DOI10.1007/978-3-662-06481-8 BibliografischeInformationDerDeutschen Bibliothek DieDeutsche Bibliothekverzeichnet diesePublikationinder DeutschenNationalbibliogra fie;detaillierte bibliografische Datensind imInternet über <http://dnb.ddb.de>abrufbar. DiesesWerkisturheberrechtlichgeschützt. Diedadurch begründetenRechte,insbesonde re die der übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen,der Funksendung,der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigungaufande ren Wegenund derSpeicherunginDatenverarbeitungsanlagen,bleiben,auchbeinur aus zugsweiser Verwertung, vorbehalten.Eine Vervielfältigung dieses Werkesoder vonTeilen dieses Werkes ist auch im Einzelfallnur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen desUrheberrechtsgesetzesder BundesrepublikDeutschlandvom9.September 1965inder jeweilsgeltenden Fassungzulässig.Sieistgrundsätzlichvergütungspflichtig.Zuwiderhand lungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. http://www.springer.de ©Springer-VerlagBerlinHeidelberg2001,2004 UrsprünglicherschienenbeiSpringer-VerlagBerlinHeidelberg2004. DieWiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw.in die sem Werkberechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachtenwären und daher vonjedermannbenutztwerden dürften. Einbandgestaltung:de'blik,Berlin Fotoder Autorin aufEinbandrückseite:Friederike Hentschel,Heidelberg, VG-Bildkunst Nr. 12327792 SPIN11375111 64/3111-5 4 3 2 1 - Gedruckt aufsäurefreiem Papier Vorwort zur 2. Auflage DerinderErstauflagebeschriebeneundprognostizierteWandeldesärztlichenWer berechtshat sich- entgegenkonservativerRufe- zwischenzeitlichendgültigvoll zogen.Maßgeblich hierfürwar das Bundesverfassungsgericht,welchesauch nach Erscheinen der Erstauflage weitere ärztliche Werbeverbote für verfassungswidrig erklärthatte.DieserEntwicklungkonntesichderDeutscheÄrztetagnichtmehrver schließen- erhatdievielfältigenärztlichenWerbeverboteaufgehobenunddasärzt liche Werberechtgrundlegend reformiert. Verblieben ist eine werberechtliche Ge neralklausel,diekünftigvonRechtsprechungundLiteraturunterBerücksichtigung derarztrechtlichenBesonderheitenauszulegensein wird. Nachdem der Weg zur umfassenden Informationswerbung für die Ärzte hiermit "gebahnt" wurde, rücken heute die rechtlichen Grenzen des Werberechts in den Vordergrund. Nichtnur dieUnlauterkelts-KriteriendesWettbewerbsrechtsund die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes sind zur Vermeidung berufswid rigerWerbung zu beachten; Ärzte tragen den Patientengegenübereine besondere Verantwortung,die sichauch inseriöserInformationwiderspiegelnmuss. Die zweite Auflage dokumentiert diese neue Rechtslage und enthält die werbe rechtlicheRechtsprechungbiseinschließlichJuli2003.Neu aufgenommenwurden maßgeblicheUrteile zumHeilmittelwerbegesetzsowieweitereFallgruppenberufs widriger Werbung. Behandelt wird ferner die Problematik der Tätigkeitsschwer punkteund dieWerbung fürSchönheitsmedizin.DieanstehendeReformdesWett bewerbsrechtsfandebenfallsBerücksichtigung.SchließlichenthältdieNeuauflage erstmaligeinumfassendesRechtsprechungsverzeichnis. KonzeptundDarstellungderErstauflagewurdenimwesentlichenbeibehalten.Die durchweg positive Reaktion aufdie Erstauflage belegt die gute Lesbarkeit sowie den praktischen und theoretischen Wert, welches das Buch für Ärzte und Juristen gleichermaßenentfaltet.EinesorgfältigeindividuelleRechtsprüfungderkonkreten ärztlichenWerbemaßnahmekann esfreilich nicht ersetzen. Konstruktive Kritikoder Anregungder Leserinnenund Leser ist ebenso willkom menwiedieÜbersendungwerberechtlicherEntscheidungendurchinteressierteGe richte, AnwälteoderÄrzte.SokannauchdienächsteAuflageweitestgehendaktuell und umfassendsein. Vanessa Schorkdanke ich sehr für ihre wertvolle und engagierteMitarbeit. Herrn RechtsanwaltG W.Krebs danke ich fürseine außergewöhnlicheKollegialität. Heidelberg,August2003 Beate Bahner, Rechtsanwältin VI Vorwort Vorwort Wieoftsuchenwir nach der"richtigen"Ärztin,nach dem"richtigen"Arzt. Die mühsame Suche verdeutlicht den Mangel an Information und Aufklärung in nerhalbderPatientenschaftundistauchaufdasWerbeverbotfürÄrzteundärztliche Leistungenzurückzuführen.Damiteinher geht die SorgevielerÄrzte,allein durch ihr Auftreten unerlaubt für sich zu werben: So wird schon bei namentlicherNen nung in der Öffentlichkeitoder in den Medieneine Abmahnung durch die Ärzte kammer befürchtet. Die Unterdrückung ärztlicher Selbstdarstellung bedeutet für neu niedergelassene Ärztinnen und Ärzte einen erschwerten Beginn ihrer beruf lichen Laufbahn. Die Verfasserin war zunächst ebenfalls mit dem Werbeverbot für Rechtsanwälte konfrontiert.OhnedieAufhebungdiesesWerbeverbotes1996wärederzügigeAuf baueinerselbständigenAnwaltskanzlei- trotzderanwaltliehenSpezialisierungim Arzt- und Gesundheitsrecht und eines bestehendenBeratungsbedarfes- erheblich erschwertgewesen.Erst durch die nun erlaubte Versendung von Broschürenüber die Anwaltskanzlei und Rundschreiben über die Veranstaltung arztrechtlicher Se minarekonntendieÄrzte von diesemneuenAngebotKenntnis erlangen. AuchjungeengagierteundqualifizierteÄrztinnenundÄrztemüssenindenschwie rigen ZeitenderGesundheitsreformen,knappenBudgetsundZulassungsbeschrän kungennochChancenhaben,eineselbständigeExistenzzugründen.DasneueWer berecht für Ärzte kann dazu beitragen, ihnen - wie den etabliertenÄrztinnen und Ärzten- zueiner angemessenenundwürdigenDarstellungihrerLeistungenzuver helfen.Dieses Buch beschreibthierfürden rechtlichenRahmenund diekonkreten MöglichkeitenerlaubterärztlicherWerbung.Es würdigt insbesonderedie aktuelle Rechtsprechungdes Bundesverfassungsgerichts. Werner,meinerFamilie,meinenFreundenund Vera danke ichfürihre Unterstützung. Heidelberg,April 2001 Beate Bahner, Rechtsanwältin Inhaltsübersicht VII Inhaltsübersieht Einfiihrung . 2 Begriffsbestimmungen 5 3 RechtlicheGrundlagenärztlicherWerbung 15 4 DasjahrzehntelangeWerbeverbot 37 5 DieAufhebungdesärztlichenWerbeverbotes 51 6 Wasistsachliche Werbung? 65 7 InhaltlichzulässigeAngaben/Informationen 77 8 Zulässige Werbeträger 119 9 RechtlicheGrenzenärztlicherWerbung 197 10 DasVerbotderberufswidrigenWerbung 217 11 Exkurs:SchönheitsmedizinundWerbung 307 12 Exkurs:Klinik-undInstitutswerbung 315 13 WerbeverstößeundihreRechtsfolgen 333 14 Zusammenfassung 349 15 Anhang 351 16 Literaturverzeichnis 359 17 Rechtsprechungsverzeichnis 363 18 Stichwortverzeichnis 377 Inhaltsverzeichnis IX Inhaltsverzeichnis 1 Einführung ..................................................... 1 2 Begriffsbestimmungen............................................ 5 2.1 WasistWerbung? ...................•...•.....•...•......... 5 2.1.1 WesenundBegriffderWerbung............................. 5 2.1.2 GegenstandderWerbung 7 2.1.3 DieVielfaltderWerbung 7 2.104 DieGefahrenderWerbung................................. 8 2.1.5 DiejuristischenKategorienderWerbung. ..................... 9 2.1.6 Abgrenzungen.......................................... 10 2.2 WasistWettbewerb? ...•......................•.......•.... 12 2.2.1 DerBegriffdesWettbewerbs 12 2.2.2 WettbewerbunterÄrzten 13 3 RechtlicheGrundlagenärztlicherWerbung ....................•... 15 3.1 DasRechtzurWerbungnach den Freiheitsgrundrechten 15 3.1.1 DieBerufsfreiheitderÄrzte 16 3.1.2 DasSelbstbestimmungs-undInformationsrechtderPatienten 17 3.1.2.1 DasRechtderPatientenauffreieArztwahl. ............. 17 3.1.2.2 DasRechtderPatientenaufumfassendeInformation 18 3.1.3 DasInformationsrechtderÄrzte 20 3.1.3.1 DasRechtaufAnkündigungumfassenderInformationen... 20 3.1.3.2 DasRechtaufUnterlassungbestimmterInformationen 21 3.104 DieMeinungsfreiheitderÄrzte 23 3.1.4.1 BegriffderMeinung. ............................... 23 3.1.4.2 MeinungsfreiheitundWerbung ....................... 24 3.104.3 MeinungoderTatsachenäußerung? ................ 25 3.10404 MeinungsfreiheitundStandesrecht 26 3.1.4.5 MeinungsfreiheitundKritik 27 3.1.5 DieEuropäischeMenschenrechtskonvention.................. 28 3.2 DasRechtzurWerbungnach höchstrichterlicherRechtsprechung . 29 3.2.1 DieRechtsprechungdesBundesverfassungsgerichts 29 3.2.1.1 MaßgeblicheEntscheidungendesBVerfGzumWerberecht. 32 3.2.1.2 KemaussagendesBVerfDzumärztlichenWerberecht 34 3.2.2 DerEuropäischeGerichtshoffiir Menschenrechte 34 3.2.3 RechtlicheHierarchie:Schaubild ........................... 36 4 DasjahrzehntelangeWerbeverbot 37 4.1 Werwarverantwortlichfür das ärztlicheWerbeverbot? .......... 37 4.1.1 DeutscherÄrztetag- ErlassderMusterberufsordnung 37 x Inhaltsverzeichnis 4.1.2 Landesärztekammem- ErlassderBerufsordnungen ............ 38 4.1.3 Normenpyramide:Schaubild 40 4.1.4 TraditionelleBegründungendesWerbeverbots 40 4.2 DasWerbeverbotund seineNachteilefürÄrzte 42 4.2.1 MissbrauchinnerhalbderKollegenschaft 42 4.2.2 ExistentielleBeeinträchtigungenaufgrundhoherInvestitionen. ... 43 4.2.3 WettbewerbsnachteilegegenüberKliniken 44 4.3 DasWerbeverbotund seineGefahrenfürPatienten •............. 45 4.3.1 GefahrendurchmangelndeInformation 45 4.3.2 GefahrendurchWerbungunprofessionellerAnbieter 47 4.4 Der zulässige "werblicheNebeneffekt" .....•.....•............. 48 5 DieAufhebungdes ärztlichenWerbeverbotes 51 5.1 Entwicklung .........................••.................... 51 5.1.1 DieNovellierungderMBO2000 ........................... 51 5.1.2 DieNovellierungderMBO2002 52 5.1.3 DieNeufassungdes§27MBO2002 ..................... 53 5.1.4 DieKonsequenzenderNovellierung 54 5.2 Dieneuen Auslegungskriteriendes§27Abs.1MBO 2002 55 5.2.1 GewährleistungdesInformationsanspruchsimInteresse derPatienten ........................................... 55 5.2.2 BeschränkungdesInformationsrechtszumSchutzederPatienten . 57 5.2.3 KeineKommerzialisierungdesArztberufes................... 58 5.2.3.1 Grundlagen....................................... 58 5.2.3.2 Gebotene Zurückhaltung. ........................... 59 5.2.4 DieAuslegungsgrundsätzederBundesärztekammer ............ 61 5.3 StellungnahmederAutorinzurNovellierungdesWerberechts ..... 62 6 Was istsachlicheWerbung? .............•..........•............. 65 6.1 DasErfordernisderSachlichkeitärztlicherWerbung 65 6.1.1 DerbesondereVertrauensvorschussdurchdiePatienten ......... 65 6.1.2 DerSchutzdiesesVertrauens durchdasStandesrecht........... 66 6.2 DieKriterienderSachlichkeit ................................ 67 6.2.1 SachlichkeitdesInhalts 68 6.2.2 SachlichkeitderDarstellung ............................... 72 6.2.3 SachlichkeitderKommunikation ........................... 73 6.2.3.1 ZulässigeKommunikationsmittel!Werbeträger 73 6.2.3.2 UnzulässigeKommunikationsmittel 75 7 Inhaltlichzulässige AngabenIInformationen 77 7.1 AngabevonQualifikationennach derWeiterbildungsordnung 77 7.1.1 Grundlagen ............................................ 77