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Das Bank- und Börsen-ABC: Stand: März 2009 PDF

122 Pages·2010·13.82 MB·German
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PAPER 1C Das Bank- und Börsen-Abc Bearbeitet von Dr. Kerstin Altendorf· Thomas Schlüter · Wolfgang Skorpel Dirk Stein · Dr. Ahrend Weber PAPER1C Herausgeber. Bundesverband deutscher Banken e. V., Berlin Stand: März 2009 14., überarbeitete Ausgabe © Copyright 2009 by Bank-Verlag GmbH Postfach 45 02 09 · 50877 Köln Design/Realisation: Lemke Werbeagentur GmbH & Co.-KG, Köln bontype media AG, Bonn Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verbreitung außerhalb der engen Gren zen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Bank-Verlags unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie die Einspeiche rung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Drude: Broermann Offset-Druck GmbH, Troisdarf-Spich PAPER1C Fast jeder nimmt heute die Dienstleistungen van Banken in Anspruch. Ein Bankkonto gehört zu den Selbstverständlichkeiten des täglichen Lebens. Wie in anderen Bereichen, z. B. in der Medizin oder der Technik, werden auch in den Banken und an den Börsen zahlreiche Begriffe verwendet, die selbst dem wirtschaftlich Interessierten nicht immer ohne weiteres verständlich sind. In diesem vom Bundesverband deutscher Banken herausgegebenen "Bank-und Börsen-Abc# sind die wichtigsten und ge bräuchlichsten Fachausdrücke zusammengefasst. Dabei wurde versucht, die Begriffe in knapper und leicht verständlicher Form zu erläutern und durch Hinweise auf andere Stichwörter Verbindungen aufzuzeigen oder Ergänzungen zu geben. Wir hoffen, dass das "Bank-und Börsen-Abcu allen Lesern das Ver ständnis bankwirtschaftlicher Grundlagen und Zusammenhänge er leichtern wird. Kritische Anregungen und Hinweise aus dem Leserkreis werden gern aufgegriffen. PAPER•c 4) PAPER 1C ( Abwertung 5 (indirekte Abschreibung). Von den verschie denen Abschreibungsmethoden sind die -+ lineare und die degressive Abschreibung -+ Abbuchungsverfahren: -+ Lastschri(tver die wichtigsten. fahren. Abtretung: Auch Zession genannt; Übertra Abgeltungssteuer: Seit Beginn 2009 wird gung einer Forderung gegen einen Dritten jeder Kapitalertrag, der über den Sparer (Drittschuldner) durch den bisherigen Gläu Pauschbetrag hinausgeht, pauschal mit biger (Zedenten) auf einen neuen Gläu 25 % besteuert. biger (Zessionar); im Bankgeschäft meist zur Sicherung eines Kredites. -+Sicherungs- Abrechnungsverkehr:-+ Clearing. zession. ABS: Abkürzung für Asset Backed Secu- Abtretungsverbot: Vertragliche, zumeist in -+ rities. Einkaufsbedingungen enthaltene Absprache zwischen Gläubiger und Schuldner, die der Abschluss: Als Abschluss bezeichnet man Forderung die Übertragbarkeit nimmt. Eine die endgültige Vereinbarung über ein Ge- gleichwohl vorgenommene Abtretung ist schäft (Vertragsschluss), den Jahresab- unwirksam. Dies gilt nicht bei Geldforderun- schluss eines Unternehmens mit-+ Bilanz, gen zwischen Kaufleuten. - Gewinn- und Verlustrechnung und evtl. - Anhang sowie den - Kontoabschluss. Abwertung: Verminderung des Außenwer tes (Wechselkurses) einer - Währung im Abschreibung: Die Bilanz eines Unter internationalen Handels- und Zahlungsver -+ nehmens soll den tatsächlichen Wert der kehr. Bei freien Wechselkursen ergibt sich Vermögensgegenstände zeigen. Deshalb ein Abwertungseffekt, wenn die Währung muss die Wertminderung von Gebäuden, Ma eines Landes stärker angeboten als nachge schinen, sonstigen Wirtschaftsgütern (z. B. fragt wird. Als Folge der Abwertung werden durch Abnutzung) sowie von Forderungen Einfuhren teurer und Ausfuhren billiger. Ab· und Krediten (z. B. durch Zahlungsunfähig wertung kann deshalb ein Mittel sein, die keit des Schuldners) berücksichtigt werden. Handelsbilanz und Dienstleistungsbilanz -+ Entweder wird der Aktivposten (-+ Aktiva) (- Zahlungsbilanz) zu aktivieren; aller entsprechend niedriger bewertet (=direkte dings kann eine Abwertung inflationäre (-+ Abschreibung) oder ein Gegenposten (Wert Inflation) Tendenzen verstärken bzw. her berichtigung) auf der Passivseite gebildet vorrufen. Gegensatz: -+Aufwertung. PAPER 1C 6 Abzinsung) Abzinsung: Verfahren der -+ Zinseszins· Abschreibung für Abnutzung oder Substanz· Rechnung, um den Barwert ader Anfangs· verringerung. wert aus einem gegebenen Endbetrag bei vorgegebener Laufzeit und Verzinsung zu AG: Abk. für-+ Aktiengesellschaft. ermitteln. AGB: Abk. für -+ Al/gemeine Geschäftsbe· Abzinsungspapiere: Wertpapiere, bei de· dingungen. nen zum Erwerbszeitpunkt die für die ge· samte Laufzeit zu entrichtenden Zinsen vom AGB·Pfandrecht: Bestimmung in den -+ zu zahlenden Preis abgezogen werden. Hier· AGB der Banken, wanach die Bank an allen zu gehören z. B. - Finanzierungsschätze in ihrem Besitz befindlichen Wertpapieren des Bundes und-+ Zero-Bonds. und Sachen des Kunden sowie an allen For· derungen des Kunden gegen die Bank ein Ad-hac-MitteUung: Aktiengesellschaften Pfandrecht für sämtliche Ansprüche aus der sind nach § 15 Wertpapierhandelsgesetz Geschäftsverbindung hat. verpflichtet, Unternehmensnachrichten, die den Aktienkurs beeinflussen können, Agio: (Lat. -ital. ·frz. Aufgeld); in Prozent unverzüglich mitzuteilen. Dies erfolgt über oder Euro ausgedrückter Preisaufschlag, eine Ad-hoc-Mitteilung, die alle Aktionäre z. B. auf den Nennwert eines Wert· -+ -+ gleichmäßig und gleichzeitig erreichen soll. papiers (das Agio entspricht dann der Diffe· renz zwischen Ausgabepreis und Nennwert) Ad-hoc-Publizität: Verpflichtung börsen oder auf den -+ Wechselkurs einer-+ Sorte. notierter Wertpapieremittenten, neue, der Gegensatz: - Disagio. Öffentlichkeit unbekannte Tatsachen aus ihrem Unternehmensbereich unverzüglich AKA: Abk. für - Ausfuhrkredit-Gesellschaft bekannt zu geben, sofern sie den Kurs des mbH. Wertpapieres erheblich beeinflussen kön· nen. Eine Nichtbeachtung der Ad-hoc-Pu· Akkreditiv: Anweisung einer Bank an eine blizität kann von der Bundesanstalt für andere, im Auftrag ihres Kunden einem -+ Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ge· Dritten einen bestimmten Geldbetrag unter ahndet werden. bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Vor allem im Außenhandel gebräuchliche Zah AfA: Abk. für Absetzung für Abnutzung; lungsform. Die Auszahlung erfolgt nur nach steuerrechtlicher Begriff für planmäßige Legitimationsprüfung (Bar-Akkreditiv) oder gegen Aushändigung der vom Auftraggeber PAPER 1C ( Aktienbuch 7 vorgeschriebenen Dokumente (Dokumen- Aktienanalyse: Untersuchung und Prognose ten-Akkreditiv). - Remboursgeschäft. der - Kurs- und - Rendite-Entwicklung von - Aktien. Verfahren der Aktienanalyse sind: Aktie: Urkunde, die ihrem Inhaber einen > Fundamentalanalyse: Sie prüft Bilanz Anteil am - Grundkapital einer - Aktien daten und Ertragskraft des jeweiligen gesellschaft (AG) und bestimmte Mitglied Unternehmens und zieht Rückschlüsse schaftsrechte am Unternehmen verbrieft. auf die Kurs- und Dividendenchancen Der Inhaber einer Aktie (Aktionär) ist also der Aktie. Teilhaber bzw. Miteigentümer am Vermö > Technische bzw. Chart-Analyse: Aus Auf gen der AG. Seine Rechte werden durch das zeichnungen und grafischen Darstellun Aktiengesetz festgelegt. Man unterschei gen (Charts) der bisherigen Kurs- und det: Umsatzentwicklung, die das Börsenver - Stückaktien halten der Anleger in der Vergangenheit - nennwertlose Aktien widerspiegeln, werden Kursprognosen Nennwertaktien entwickelt. Inhaberaktien: übertragbar durch Ei nigung und Übergabe. Sie sind in der Aktienanleihe: Anleihe, deren jährliche Ver Bundesrepublik Deutschland üblich und zinsung garantiert und unabhängig von der für den Aktienhandel am besten geeig Entwicklung der zu Grunde liegenden Aktie net. -+Inhaberpapiere. ist. Die Rückzahlung der Anleihe hängt vom - Namensaktien: Lauten auf den Namen Schlusskurs der Aktie einige Tage vor Fäl des jeweiligen Inhabers, der außerdem ligkeit ab. Notiert die Aktie bei oder über in das Aktienbuch des Unternehmens einem bei Emission festgelegten Kurs, dem eingetragen wird. Namensaktien kön Basispreis, wird die Anleihe zum Nenn -+ nen nur durch -+ Indossament übertra betrag getilgt. Sinkt der Aktienkurs unter gen werden. den Basispreis, erhält der Anleihegläubiger - Stammaktien: Anteile, die allen Eigen nicht den Nennbetrag ausgezahlt, sondern tümern die gleichen Rechte einräumen. Aktien der betreffenden Gattung mit einem - Vorzugsaktien: Aktien, die ihren Inha geringeren Gegenwert. bern Sonderrechte (z. B. auf erhöhte -+ Dividende) einräumen, oft aber da Aktienbuch: Bei -+ Aktiengesellschaften für ein eingeschränktes -+ Stimmrecht geführtes Buch, in dem gern. § 67 AktG die haben. Etwa sechs Prozent des Geldver emittierten -+ Namensaktien mit Angabe mögens der privaten Haushalte sind in des Inhabers nach Namen, Wohnsitz und Aktien angelegt. Beruf einzutragen sind. PAPER 1C 8 Aktienfonds) Aktienfonds: Investmentfonds, der sich diesem Rückkauf auf einer Hauptversamm- ausschließ/ich oder überwiegend aus in- lung zugestimmt haben. und/oder ausländischen -+ Aktien zusam mensetzt. -+Investmentgesellschaften. Aktiensplitt: Bei einem Aktiensplitt wird die - Aktie in zwei oder mehrere Anteile Aktiengesellschaft: Abk.: AG; Kapitalge aufgeteilt. Dadurch verbilligt sich die Aktie sellschaft, deren Gesellschafter (Aktionäre) optisch. Der Anteil einer Aktie am Grund mit ihren Einlagen an dem in -+ Aktien kapital vermindert sich dabei entsprechend zerlegten -+ Grundkapital beteiligt sind. dem Splittverhältnis, so dass durch den Ak Gesetzliche Grundlage: Aktiengesetz vom tiensplitt für den Aktionär kein Wertzuwachs 6. September 1965. -+ Gesellschaftsfor entsteht. men. Aktionär: -+ Aktie. Aktienindex: -+ Index; -+ DAJ<©; -+ Dow Jones; - Composite-Dax; - MDAJ<©; - Aktionärsbrief. Mitteilung der Aktienge Nikkei-Index; Dow-Jones-STOXX-Indizes; - sellschaft an ihre Aktionäre, z. B. Einla SDAJ<©; - TecDAJ<©. dung zur - Hauptversammlung, Bericht erstattung über letzte Hauptversammlung, Aktienkapital: -+ Grundkapital einer - Zwischenbericht zur aktuellen Geschäftslage Aktiengesellschaft. der Gesellschaft. Aktienpaket: Größere Anzahl von -+Aktien Aktiva: Vermögen eines Unternehmens; eines bestimmten Unternehmens im Besitz aufgegliedert auf der linken Seite der -+ einer einzelnen Person oder eines anderen Bilanz in das -+ Anlagevermögen sowie in Unternehmens. -+ Sperrminorität. das - Umlaufvermögen. Gegensatz: - Passiva. Aktienrückkauf. Unternehmen kaufen ei- gene -+ Aktien, wenn sie Kapital anlegen Aktivgeschäfte: Bankgeschäfte, welche und den Kurs der Aktie steigern möchten. die auf der Aktivseite (-+ Aktiva) der Bank- Durch den Rückkauf steigt der Aktienkurs bilanz stehenden Posten betreffen, insbe- meistens, da sich wegen der geringeren sondere die ausgeliehenen Kredite. Gegen- Stückzahl von Aktien der Gewinn je Aktie er- satz: -+ Passivgeschäfte. höht In Deutschland können Unternehmen bis zu 10 % ihrer eigenen Aktien über die Akzept: Die Annahme eines gezogenen - Börse zurückkaufen, sofern die Aktionäre Wechsels durch den -+ Bezogenen. Durch PAPER 1C ( Amtlicher Handel 9 das Akzept wird der Bezogene zur Zahlung· einem höheren Dividendenanspruch ausge der Wechselsumme bei Fälligkeit verpflich stattet ist. tet. Altersvorsorge-Sondervermögen (AS): Akzeptkredit: Beim Akzeptkredit ( AS-Fonds haben das Ziel Vermögen für Akzept) verpflichtet sich eine Bank, einen die Altersvorsorge aufzubauen. Ihr Anlage -+ Wechsel, den der Kunde als Aussteller spektrum sind überwiegend Substanzwerte, ouf sie zieht, zu akzeptieren und bei Fällig d. h. Aktien und zum Teil auch Immobilien keit einzulösen. Der Kunde ist verpflichtet, bzw. Anteile an Offenen Immobilienfonds. den Wechselbetrag 1 bis 2 Tage vor Fällig Oie Grundstrukturen für die Zusammenset keit der Bank zur Verfügung zu stellen. zung der AS-Fonds sind gesetzlich geregelt. AS-Fonds werden als Sparpläne mit einer Altfinanz: Umfassendes Angebot an Finanz- Mindestlaufzeit von 18 Monaten angeboten. dienstleistungen durch -+ Kreditinstitute, Diese sehen regelmäßige Einzahlungen bis Versicherungen und andere Finanzinstitute. zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Erträge werden grundsätzlich thesauriert. Al/gemeine Geschäftsbedingungen: Abk.: AGB; für eine Vielzahl von Verträgen vor American Deposity Receipt (ADR): Von formulierte Vertragsbedingungen, die eine amerikanischen Banken ausgegebene Hinter Partei der anderen generell bei ihren Ver legungsscheine für ausländische Aktien, die tragsabschlüssen zu Grunde legt. Oie AGB an den amerikanischen Börsen gehandelt der Banken (Fassung vom 1. April 2002) werden. legen die Rechte und Pflichten des Kunden und der - Bank bei Bankgeschäften fest. American Option: Eine Kauf-oder Verkaufs· Sie sind neben den gesetzlichen Bestim option, die jederzeit vor ihrem Verfalltermin mungen und Einzelabsprachen Grundlage ausgeübt werden kann; bei den meisten des -+ Bankvertrages. Daneben bestehen börsengehandelten Optionskontrakten han besondere Bedingungen für einzelne Ge delt es sich um amerikanische Optionen. -+ schäftsarten, z. B. Auslandsgeschäfte in Europäische Option Wertpapieren, Schrankfach u. a. m. Amortisation: Ratenweise -+ Tilgung einer Alte Aktie: Bezeichnung für eine -+ Aktie, Schuld nach einem festgelegten Plan. die im Gegensatz zur -+ jungen Aktie ent- weder zum Zeitpunkt der -+ Kapita/erhö- Amtlicher Handel: Marktsegment für -+ hung mit einem -+ Bezugsrecht oder mit Wertpapiere. Oie Kurse im amtlichen Han- PAPER 1C 10 Analyst) del werden durch den amtlichen Makler (-+ schließlich Dritten zustehende Gelder einge· Kursmakler) an der-+ Börse, im Amtlichen zahlt werden. Kursblatt der Börse im Internet veröffent licht. Zum Handel mit amtlicher Notierung Anhang: Bildet zusammen mit der -+ werden nur solche Wertpapiere zugelas Bilanz und der Gewinn- und Verlustrech· -+ sen, die bestimmte Bedingungen erfiillen. nung den Jahresabschluss von Kapitalge· Zum Beispiel müssen bei der Zulassung ein sellschaften (-+ Gesellschaftsformen). Im - Prospekt, der genaue Angaben über die Anhang werden die Bilanz sowie die Ge· Gesellschaft enthält, und jährlich die -+ winn- und Verlustrechnung erläutert und Bilanz im Bundesanzeiger und in mindes durch weitere Angaben ergänzt. tens einer als Börsenpflichtblatt zugelasse nen Tageszeitung veröffentlicht werden. Anlagevermögen: Vermögensteile eines -+ Geregelter Markt; -+ Freiverkehr. Unternehmens, die auf Dauer dem Ge· schäftsbetrieb dienen sollen und nicht zur Analyst: Aktienexperte, der die Perspekti Veräußerung bestimmt sind. Zum Anlage· ven eines börsennotierten Unternehmens vermögen gehören u. a. Grundstücke, Ge· untersucht und daraus die Kursentwicklung bäude, Maschinen, Finanzanlagen. Gegen· abzuleiten versucht. teil:-+ Umlau(vermöqen. Anderdepot: Spezielles Treuhand-Depot, Anleihekonsortium: Zur gemeinsamen das nur für Angehörige bestimmter Be Übernahme, Unterbringung und Kurspflege rufsgruppen (Rechtsanwälte, Notare, Wirt einer Anleihe gebildetes Konsortium -+ -+ schaftsprüfer, Steuerberater, Patentanwäl von Kreditinstituten. Platzierung. -+ te), die einem besonderen Standesrecht unterliegen, eröffnet wird und in das aus Anleihen: Sammelbegriff für in· und aus schließlich Driften gehörende Wertpa ländische festverzinsliche Schuldver· -+ -+ piere eingeliefert werden. schreibungen, die sowohl von öffentlichen Emittenten wie Bund, Länder und Gemein· Anderkonto: Spezielles Treuhandkon· den als auch von Kreditinstituten und von -+ IQ, das nur fiir Angehörige bestimmter privaten Unternehmen (- Industrieobliga· Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Notare, tionen) zur Finanzierung von Investitions· Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Patentan vorhaben, aber auch von internationalen wälte), die einem besonderen Standesrecht und supranationalen Organisationen aus· unterliegen, eröffnet wird und auf das aus- gegeben werden. Rentenwerte. -+

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