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DA-Asyl Stand 18.01.2016 PDF

268 Pages·2016·1.54 MB·German
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DA-Asyl Stand 18.01.2016 Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Index A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z (Bedienungsanleitung) Urheberrechtsklausel Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwer- tung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorheri- gen Zustimmung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Das Bundesamt als Herausgeber behält sich das ausschließliche Recht auf Veröffentlichung und Verbreitung in schriftlicher und elektronischer Form ausdrücklich vor. Dies gilt insbesondere für Ver- vielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeiche- rung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Auszugsweiser Nachdruck und Ver- vielfältigung auch für innerbetriebliche Zwecke nur mit Quellenangabe und vorheriger Ge- nehmigung des Bundesamtes gestattet. -A- Abschiebungsandrohung - Allgemeines - Nachträgliche Änderung oder Konkretisierung des Zielstaats - Verzicht auf Abschiebungsandrohung bei Aufenthaltsrecht der Eltern/eines Eltern- teils - Abschiebungsandrohung für minderjährige und begleitete Kinder Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG - Tatbestandsvoraussetzungen der Abschiebungsverbote - Bindung der Ausländerbehörde - Absehen von einer Entscheidung nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG - Wegen fehlendem Rechtschutzinteresse keine Entscheidung zu § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG - Wiederaufgreifen des Verfahrens zu § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG Abschiebung vor Entscheidung Ärztliche Unterlagen Akten- und Personenzusatzinformationen Akteneinsicht - Vorbemerkungen - Grundsätzliches - Informationsfreiheitsgesetz - Verfahren - Besonderheiten bei Folgeverfahren und isolierten Wiederaufgreifensanträgen zu § 60 Abs.5 und 7 AufenthG - Aktenanforderung durch das BVA, eine ABH oder den UNHCR Anfragen - Ahmadiyya - an das Auswärtige Amt - an Institute, Institutionen und Universitäten Anfragen der Ausländerbehörden gemäß § 72 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz Anhörung - Allgemeines - Erstbefragung durch Landesaufnahmestellen - Anschriftenermittlung - Verlegung - Verspätetes Erscheinen - Anhörung von begleiteten Minderjährigen - Gäste Inhaltsverzeichnis 1/8 Stand 07/15 - Niederschrift der Anhörung - Zusammenarbeit mit den Ausreisezentren (ARZ) bzw. Zentralen Rückführungsstel- len (ZRS) der Bundesländer Anhörungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (Videoanhörungen) Asylanträge von Personen, die zuvor bereits in einem anderen Staat einen Asylantrag ge- stellt haben Aufenthaltsgestattungen - Zuständigkeiten - Erteilung von Besuchserlaubnissen nach § 57 AsylG Auskunftserteilung - Auskünfte zur Arbeit des Bundesamtes - Auskünfte zum Asylverfahren -B- Befangenheitsanträge Belehrungen Bescheide - Sachverhaltsdarstellung - Entscheidungsgründe - Tenorierung - Offensichtlich unbegründete und unbeachtliche Bescheide - Entscheidungen nach § 29a AsylG (Sicherer Herkunftsstaat) - Vorlagepflicht vor Zustellung - Bescheidübersetzung - Zustellung bei unbekannter Anschrift (öffentliche Zustellung) - Zustellung in Gemeinschaftsunterkünften - Erneute Bescheidzustellung Besondere Verfahren -C- Clearingverfahren -D- Datenaustausch im internationalen Bereich - Zuständigkeit Inhaltsverzeichnis 2/8 Stand 07/15 - Dokumente des Schweizer Bundesamtes für Migration (BfM) Deutsche Staatsangehörigkeit - Asylantrag bei ggf. bestehender deutscher Staatsangehörigkeit - Löschung von Akten wegen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit - Verfahrensweise nach Aktenvorlage - Verfahrensweise bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren Drittstaatenregelung Dublinverfahren (ist ab 01.01.2014 in einer gesonderten Dienstanweisung enthalten) -E- Ed-Behandlung Einreise- und Aufenthaltsverbot Erlöschen der Rechtsstellung gem. § 72 AsylVfG - Zuständigkeit - Erneuter Asylantrag nach Erlöschen der Rechtsstellung EU-Staatsangehörige - Asylanträge von Staatsangehörigen aus Mitgliedstaaten der EU - Rechtliche Grundlage - Vorgehensweise bei Asylanträgen von Unionsbürgern -F- Familienasyl/internationaler Schutz für Familienangehörige Familieneinheit (§ 14a AsylG) - Antragsfiktion auf Grund Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel (§ 14 a Abs. 1 AsylG) - Antragsfiktion auf Grund Anzeige beim Bundesamt (§ 14a Abs. 2 AsylG) - Verzicht auf Durchführung eines Asylverfahrens (§ 14 a Abs. 3 AsylG) Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylG - Allgemeines - Verfolgungshandlung - Wahrscheinlichkeitsmaßstab/Vorfluchtgründe - Verfolgungsakteur - Nichtstaatliche Verfolgung - Verfolgungsgründe - Ausschlussgründe gem. § 60 Abs. 8 AufenthG oder § 3 Abs. 2 AsylG Inhaltsverzeichnis 3/8 Stand 07/15 - Rechtsfolgenhinweis bei Anwendung von § 60 Abs. 8 AufenthG - Interner Schutz Folgeanträge - Grundsatz - Zuständigkeit und Antragstellung - Ed-Behandlung - Anhörung - Nachfluchtatbestände - Mitteilung an die ABH - Entscheidung - Antragsrücknahme Folgeanträge während noch laufenden Gerichtsverfahrens - Folgeanträge während das Erst- oder Folgeverfahren in der Hauptsache noch an- hängig ist - Folgeantragstellung nach Schluss der mündlichen Verhandlung - Folgeantragstellung nach Erhebung einer Klage gegen den Erstbescheid, die nach Auffassung des Bundesamtes unzulässig ist Folgeverfahren nach § 20 AsylG - Nichtbefolgung der Weiterleitung (§§ 20, Abs. 2, 22 Abs. 3 AsylG) - Weiterleitung von einer AE an die zust. AE - Verpflichtung zur Antragstellung bei der AS (§ 23 AsylG) - Abschiebungsandrohung/-anordnung -G- -H- Haftfälle - Erstantragstellung aus der Haft (§ 14 Abs. 3 AsylG) - Folgeantragstellung aus der Haft -I- Identifizierungsverfahren -J- -K- Krankheitsbedingte Abschiebungsverbote (Allgemeiner Teil) Krankheitsbedingte Abschiebungsverbote (VS-NfD) Inhaltsverzeichnis 4/8 Stand 07/15 -L- -M- Medizinische Untersuchung bei Hinweis auf erlittene Verfolgung oder erlittenen ernsthaf- ten Schaden in der Vergangenheit Mehrfachidentitäten - Definitionen - Zuständigkeit - Bearbeitung - Anhörung - Benachrichtigungspflicht - AZR Menschenhandel -N- -O- Öffentlichkeitsarbeit -P- Pässe und Originaldokumente - Herausgabe von Pässen an die ABH - Übermittlung von Untersuchungsberichten der PTU an die ABH Presseanfragen Priorität (bei der Bearbeitung von Asylanträgen) Prognoseentscheidung (gem. § 50 Abs. 1 S. 1 AsylG) -Q- Qualitätssicherung Inhaltsverzeichnis 5/8 Stand 07/15 -R- Rechtliches Gehör Rechtsbehelfsbelehrung Rücknahme von Asylanträgen - Nichtbetreiben des Verfahrens -S- Sicherheit (VS-NfD) Sonderbeauftragte - Allgemeines - Besonderheiten des Verfahrens - Frauenspezifische Verfolgung - Kurzübersicht/Berichte Staatenlose Staatsangehörigkeit - Zweifel an der angegebenen Staatsangehörigkeit - Verfahren bei Durchführung einer S-T-A - Verfahren ohne Durchführung einer S-T-A - Mehrere Staatsangehörigkeiten Subsidiärer Schutz - Zuständigkeit - Gemeinsame Voraussetzungen für subsidiären Schutz - Die einzelnen Regelungen des § 4 Abs. 1 AsylVfG -T- Telearbeit - Grundsätzliches - Telearbeit ausschließende Tatbestände Texthandbuch Tod des Antragstellers Inhaltsverzeichnis 6/8 Stand 07/15 -U- Unbegleitete Minderjährige - Sonderbauftragte für unbegleitete Minderjährige - Altersbestimmung bei Minderjährigen - Anhörung unbegleiteter Minderjähriger -V- Verfolgung in Anknüpfung an das Merkmal Religion (VS-NfD) Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (VS-NfD) Videoanhörungen s. Anhörungen im Wege der Bild- und Tonübertragung (Videoanhörun- gen) Vorlagepflichten Vorlage von fremdsprachigen Schriftstücken / Dokumenten / Videokassetten / DVD`s im Erst- und Folgeverfahren - Fremdsprachige Schriftstücke - Videoaufnahmen -W- Widerruf/Rücknahme Wiederaufgreifensanträge zu § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG - Grundsatz - Zuständigkeit - Antragstellung - Anhörung - Mitteilung an die ABH - Entscheidung - Antragsrücknahme Wiederaufgreifen von Amts wegen im weiteren Sinne zu § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG - Vorbemerkung - Antrag/Eingangsbearbeitung - Aktenanlage und weitere Bearbeitung - Entscheidung Inhaltsverzeichnis 7/8 Stand 07/15 -X- -Y- -Z- Zeugen Zeugen-/Opferschutz Inhaltsverzeichnis 8/8 Stand 07/15 Dienstanweisung Asylverfahren Abschiebungsandrohung 1. Allgemeines Das Bundesamt erlässt nach § 34 Abs. 1 AsylG eine schriftliche Abschiebungsandrohung, wenn 1. der Ausländer nicht als Asylberechtigter anerkannt wird, 2. dem Ausländer nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, 2a. dem Ausländer kein subsidiärer Schutz gewährt wird, 3. die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes nicht vorliegen oder die Abschiebung ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Absatz 7 Satz 1 des AufenthG ausnahmsweise zulässig ist und 4. der Ausländer keinen Aufenthaltstitel besitzt. Auch bei der Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots (§ 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG) kann keine Abschiebungsandrohung in den Herkunftsstaat ergehen. Ist in diesen Fällen die Angabe eines alternativen Zielstaates, in den abgeschoben werden kann, nicht möglich, ist vom Erlass einer Abschiebungsandrohung abzusehen. Im Aus- nahmefall kann trotz des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG eine Abschiebung in das Herkunftsland zulässig sein. In diesen Ausnahmefällen entscheidet Referat 413 über den Erlass einer Abschiebungsandrohung, da Verfahren, in denen dies in Betracht kommt, nach dem Abschnitt „Besondere Verfahren“ dort bearbeitet werden. Nach § 59 Abs. 2 AufenthG ist in der Abschiebungsandrohung der Staat bzw. die Staaten zu bezeichnen, in die der Ausländer abgeschoben werden soll. Außerdem soll der Auslän- der darauf hingewiesen werden, dass er auch in einen anderen Staat abgeschoben wer- den kann, in den er einreisen darf oder der zu seiner Übernahme verpflichtet ist. 2. Nachträgliche Änderung oder Konkretisierung des Zielstaats Nach § 59 Abs. 1 AufenthG soll die Abschiebung schriftlich unter Bestimmung einer Aus- reisefrist angedroht werden. In der Androhung soll der Staat bezeichnet werden, in den der Ausländer abgeschoben werden soll. Eine Abschiebung kann nur in den konkret be- zeichneten Zielstaat erfolgen. Abschiebungsandrohung 1/6 Stand 07/15

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Ahmadiyya. - an das Auswärtige Amt bestimmte Prozessabläufe im Workflow zu erreichen (z.B. „ed-Behandlung nicht möglich“ und „Info
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