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Betriebe als Teil der Volkswirtschaft PDF

107 Pages·1978·2.804 MB·German
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Betriebe als Teil der Volkswirtschaft Von Professor Dr. Eduard M ä n dIe Inhaltsverzeichnis Seite A. Betriebe im Netz gesamtwirtschaftlicher Beziehungen 3 B. Begriff und Abgrenzung des Betriebes . . . . . 7 1. Betrieb und betriebliche Leistungserstellung 7 II. Abgrenzung zwischen Betrieb und Unternehmung 8 1. Betrieb und Unternehmung als gleichrangige Begriffe 8 2. Unternehmen als Ober- und Betrieb als Unterbergiff 8 3. Betrieb als Ober- und Unternehmung als Unterbegriff 10 III. Betriebe in der Wirtschaftsstatistik . 12 1. Arbeitsstätte als Ort betrieblicher Leistungserstellung 13 2. Unternehmen .. 13 3. Betriebe. . . . . . . . . . . 13 C. Arten der Betriebe bzw. Unternehmen 16 1. Betriebsarten nach der Art der betrieblichen Leistung 16 1. Produktionsbetriebe . 16 2. Dienstleistungsbetriebe . 20 3. Versorgungsbetriebe . 24 4. Betriebsentwicklung und -leistung in den Wirtschafts- zweigen . . .................. . 26 II. Betriebsarten bzw. Unternehmensarten nach der Größe . 34 1. Wesen der Betriebs- bzw. Unternehmensgröße .... 34 2. Entwicklung der Betriebs- bzw. Unternehmensstruktur in der Bundesrepublik . . . . . . . . . . . 38 3. Beurteilung der Betriebs- und Unternehmens konzentration . . . . . . . . . . . . 42 III. Sonderfragen typischer Unternehmensarten 55 1. Multinationale Unternehmen . . 55 2. Mittelständische Unternehmen (Klein- und Mittelunternehmen) 60 Seite D. Standorte der Betriebe bzw. Unternehmen 71 1. Wesen des Standortes . . . . . . 71 1. Begriff des Standortes . . . . . 71 2. Problematik der Standortwahl 71 II. Standortmodell von J. H. v. Thünen . 73 1. Voraussetzungen des Standortmodells von J. H. v. Thünen. 74 2. Intensitätslehre der Agrarproduktion nach dem Standortmodell . . . . . . . . . . . . . . . 74 3. Standortlehre der Agrarproduktion . . . . . . 75 III. Bestimmungsgründe des gewerblichen Standorts . 77 1. Standortorientierung nach den Transportkosten 78 2. Standortorientierung nach den Kosten der Produktions- faktoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 79 3. Standortorientierung nach den Kosten der menschlichen Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . 80 4. Beschaffungsorientierung der Standortwahl . . 81 5. Standortwahl nach den Absatzmöglichkeiten . 83 6. Mehrfache Orientierung bei der Standortwahl 83 Antworten zu den Fragen 85 Literaturverzeichnis . . 106 ISBN 978-3-409-60451-2 ISBN 978-3-322-85418-6 (eBook) DOI 10.1007/978-3-322-85418-6 Betriebe im Netz gesamtwirtschaftlicher Beziehungen A. Betriebe im Netz gesamtwirtschaftlicher Beziehungen Lernziele: Nach Durcharbeitung dieses Abschnittes sollten Sie sich des Tatbestandes bewußt sein, daß 1. Betriebe in hohem Maße durch Entwicklungen außerhalb des Betriebs geschehens beeinflußt werden, auf welche die Unternehmensleitungen keinerlei Einfluß haben, 2. Betriebe einen erheblichen Teil ihrer Dispositionen und Funktions tätigkeit darauf abstellen, auf diese von außen kommenden (externen) Einfl üsse zu reagieren, 3. diese gesamtwirtschaftlichen Einwirkungen auf die Betriebe einerseits von selbständigen Veränderungen in der Volkswirtschaft herrühren, andererseits aber auch durch Entscheidungen der Politik, vor allem der Wirtschaftspolitik, bestimmt werden, 4. der Wirtschaftskreislauf den Zusammenhang der Betriebe zu den übri gen Sektoren der Volkswirtschaft im Sinne von Güter- und Geld strömen aufzeigt. In Abschnitt E der Wirtschaftlichen Grundlagen, Teil 3, wurde festgestellt, daß Betriebe im Wirtschaftskreislauf bestimmte Aufgaben erfüllen: Sie verkaufen Güter an private Haushalte, an andere Betriebe, an den Staat und das Ausland, woraus sie entsprechende Erlöse erzielen, sie bezahlen Steuern und Abgaben (Betriebssteuern, wie z. B. die Gewerbe steuer, Mehrwertsteuer, Sozialabgaben) an den Staat oder öffentliche Körper schaften (Bundesanstalt für Arbeit z. B.), sie erhalten Suhventionszahlungen, d. h. finanzielle Sondervergünstigungen von öffentlichen Körperschaften, i. d. R. vom Staat, die sich als Ausgaben oder als Einnahmeverzichte auf die öffentlichen Haushalte auswirken und insofern Unterstützungscharakter haben, als die begünstigten Betriebe keine geldlichen Gegenleistungen an die öffentliche Hand zu erbringen haben, sie fragen von privaten Haushalten Produktionsfaktoren (Arbeit, Boden, Kapital) nach und bezahlen diese; für die Betriebe stellen die entsprechenden Löhne und Zinsen Kosten dar, während sie für die Haushalte das Einkommen bilden, sie kaufen vom Ausland Güter (Importe von Rohstoffen, Halb- und Fertig fabrikaten) und geben diese in die Verarbeitung oder verkaufen sie als Han deIsguter an andere Betriebe weiter und sie fragen von den Banken Kredite nach und tätigen bei den Banken Ein lagen von Geld. In einer anderen Weise wird aber deutlich, daß sich über diese Kreislaufbezie hungen hinaus nachhaltige Einflüsse durch selbständige Veränderungen im volkswirtEchnftlichen Geschehen einstellen. Derartige autonome Veränderungen in der marktwirtschaftlichen Volkswirtschaft ergeben sich etwa: 3 Betriebe als Teil der Volkswirtschaft aus den Entscheidungen der Ver b rau c her (z. B. bestimmte Güter zu kaufen und die Nachfrage nach anderen Gütern einzustellen), aus Entscheidungen der Ar bei t n e h m er, (z. B. in einem bestimmten Betrieb oder Wirtschaftszweig einer Berufstätigkeit nachzugehen), aus Entscheidungen der U n t ern e h m e r (z. B. in bestimmten Branchen zu investieren, bestimmte Beschaffungsgüter im Ausland nachzufragen, andere Produkte als seither zu produzieren), aus den Entscheidungen j u n ger Me n s c h e n, eine bestimmte Berufs ausbildung anzustreben, oder von bislang n ich t b e s c h ä f t i g t e n Fra u e n, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Entscheidend für diese Form der Einwirkung auf die Betriebe ist der Tatbestand, daß die Veränderungen in der Volkswirtschaft nicht auf unmittelbare staatliche Beeinflussungen zurückzuführen sind, sondern sich die auf die Betriebe aus wirkenden Daten und Größen aus den autonomen Entscheidungen der Vielzahl der Wirtschaftssubjekte ergeben. In der modernen Volkswirtschaft werden aber auch in hohem Maße die Betriebs planungen und -entscheidungen vom Staat direkt oder indirekt durch den Ein satz wirtschaftspolitischer Instrumente, mittels derer bestimmte Zielsetzungen verwirklicht werden sollen (vgl. Wirtschaftliche Grundlagen, Teil 3), beeinflußt oder unmittelbar bestimmt. In der heutigen Marktwirtschaft ist eben keineswegs nur der Markt die alleinige Steuerungsinstanz für die betrieblichen Disposi tionen, sondern die Entscheidungsträger der Wirtschaftspolitik (Bundesregierung und Bundestag, Bundesbank, Länderregierungen und -parlamente, Gemeinden, Sozialversicherungsträger usw.) greifen unmittelbar oder mittelbar in die Be schlüsse des Managements eines Unternehmens ein. Beispiele: Direkter staatlicher Einfluß: Bestimmungen über Ladenschlußgesetz regeln die Öffnungszeiten für die Einzelhandelsgeschäfte; Regelungen des Bundes baugesetzes legen Standorte und Höhe der Betriebsgebäude fest; Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verbietet grundsätzlich die Preis absprachen zwischen Betrieben und die vertikale Preisbindung, d. h. die verbindliche Festlegung eines Preises durch den Produzenten gegenüber einem Weiterverkäufer; steuer- und sozialpolitische Gesetze regeln die Art und den Umfang der zwangsweise erhobenen Abgaben (Steuern, Gebüh ren, Beiträge u. a.) an den Staat und die Sozialversicherungsträger; Jugend schutzgesetz verbietet die Beschäftigung Jugendlicher zu bestimmten Zei ten; das Immissionsschutzgesetz schützt die Bürger durch betriebliche Luft verunreinigungen, Geräusche und Erschütterungen; im Patentgesetz kann der Patentinhaber 18 Jahre lang alle anderen von der Benutzung der patentierten Erfindung ausschließen usw. Indirekter staatlicher Einfluß: Durch die Geldpolitik (Diskont-, Mindest reserve-, Offenmarktpolitik u. a.) wird nur unmittelbar auf die Unter nehmensentscheidung in dem Sinne eingewirkt, daß sich für die Betriebe lediglich die äußeren Rahmenbedingungen verändern (etwa die Kredite teurer werden), es jedoch letztlich den Unternehmensleitungen überlassen 4 Betriebe im Netz gesamtwirtschaftlicher Beziehungen bleibt, ob sie sich den gewandelten äußeren Verhältnissen anpassen wollen (sie können trotz gestiegener Kreditkosten weiter Investitionen mit Kre diten finanzieren, wenn sie der Meinung sind, daß sich aus der Investition insgesamt für das Unternehmen ein höherer Gewinn ergibt). Durch die Veränderung der Wechselkurse oder die Gewährung von Investitions prämien nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz ergeben sich eben falls nur indirekte Einwirkungen auf die Beschlüsse der Unternehmens leitungen (so kann bei Aufwertung der Inlandswährung und der damit verbundenen Verteuerung der exportierten Güter ein Betrieb trotzdem seine Preise auf den Auslandsmärkten unverändert lassen); die Gewäh rung einer Investitionsprämie durch den Staat überläßt es der freien Ent scheidung des Managements, ob zusätzlich investiert werden soll. Auf derartige extern wirkende Einflüsse auf das Betriebsgeschehen muß oder kann eine Reaktion des Betriebes erfolgen. Dieses Reagieren der Unternehmens leitungen wirkt sich auf Art, Inhalt und Umfang der betrieblichen Leistungs"", erstellung aus. So kann auf Grund der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur oder der Außenwirtschaftsbeziehungen bzw. durch die DM-Aufwertung oder durch umweltpolitische Maßnahmen des Staates die Produktion einer bestimm ten Ware für den Inlands- oder Auslandsmarkt aualitativ oder quantitativ ver ändert werden. Beispiele: Bei Geburtenrückgang wird sich die Spielwarenindustrie der eingeschränk ten AbsatzmöglichFeit bestimmter Spielwaren anpassen; sie kann aber gleichzeitig versuchen, neben den Kindern auch die Erwachsenen als poten tielle Käufer ihrer Produkte zu gewinnen oder aber durch die Erstellung von pädagogisch wertvollem Spielzeug die Eltern zu veranlassen, zusätz liche Ausgaben zum Kauf von Spielwaren für ihre Kinder zu tätigen. Die DM-Aufwertung kann bewirken, daß ein Betrieb der Maschinen industrie auf den Auslandsmärkten gegenüber der dortigen Konkurrenz preislich nicht mehr mithalten kann; er könnte dann versuchen, durch die Aufnahme neuer oder veränderter Erzeugnisse in verstärktem Umfange wieder für den Inlandsmarkt zu liefern. Die reaktiven betriebspolitischen Entscheidungen beziehen sich zumeist auch auf die Funktionen des Betriebes. Die Beschaffung, der Absatz, die Investitions tätigkeit, die Art und Weise der Produktion und des Personaleinsatzes und der Investition, der Absatzbemühungen usw. können sich durch die von außen auf den Betrieb zukommenden Einwirkungen dem Umfange oder der Art nach erheblich verändern. Beispiele: Maßnahmen der Umweltpolitik können die Betriebe dazu zwingen, bei der Produktion, bei der Lagerung oder bei der Beseitigung von Abfällen bestimmte Investitionen durchzuführen oder auf bestimmte Produktions verfahren zu verzichten. 5 Betriebe als Teil der Volkswirtschaft I Das Betriebsverfassungsgesetz zwingt die Unternehmensleitungen dazu, beim Personaleinsatz und der Personalveränderung bestimmte Regeln ein'uhal'en und e, eegelt außeedem die Mitbe,timmung d" Acbeitnehmee in betrieblichen Entscheidungsgremien (Aufsichtsrat). Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet eine extreme absatzpolitische Aktivität (etwa die vergleichende Werbung) und nimmt somit auf die Absatzfunktion des Betriebes Einfluß usw. I I I Selbstimdlge Entwicklung Gestaltung volkswlrtschaltlicher GroßenJ volkswlrtschaftlIcher Großen Emflusse Emfltisse durch die Politik, insbesondere die '-____- -'---"-'-=CC-'-"-'-"-'-"-_--' r--------..., WirtschaltsQOhhk r------------------------, --1--1 I Veranderung der WIrtschaftsstruktur ~1-__B_ e_tr_ie_b_e_ _ Entscheidungen der allgemeinen Politik I - Produktionsstruktur - Außenpohtik _ Branchenstruktur stellen Waren her oder fuhren dIe - Sicherheits-und MIlitarpohhk - Regionalstruktur (Standorte) Bereitstellung von H - BildungspolitIk I - Bevölkerungsstruktur Dienstleistungen Entscheidungen durch dIe - Marktstruktur mittels Wahrnehmung Gesellschaftspohtik l Veranderung des Wirtschaftsprozesses L--- folgender Funktionen '---"'So-z~ia-;l-p~ol"'it"'ik'---'--------' r~ durch: _ Beschältigungslage - Umweltpolitik _ Wirtschaltswachstum - Beschaffung - Bodenpolitik _ Geldwertstabilität - Lagerhaltung H - Wirtschaftsordnungspolitik J I Veränderung der Wlrtschaftsordnung ~ - Investitionen Entscheidungen durch dIe _ Finanzierung <-----,:::-_-:-w_I-:-rt_s_ch.:..:a.:..:l.::ts"-p.:..:ol_it.,.lk......,. ___- -' - Eigentumsverhaltmsse - Produktion - Wirtschaftsstrukturpolitik - Wettbewerb - Personalemsatz - Wirtschaftsprozeßpolitik - Unternehmenskonzentration _ Absatz (Konjunkturpolitik bzw. Geldpohtik) I Veränderung der ~ _ Transport - Verteilungspolitik Außenwirtschaftsbeziehungen - Außenwirtschaftspolitik - Exportmöglichkeiten - Wettbewerbspolitik - Importmöglichkeiten - Energiepolitik - Zahlungsbilanzverhältnisse - Rohstoffpolillk I Veränderung der Versorgung ~ der Betriebe - Rohstoffversorgung - Energieversorgung Schaubild 1: Gesamtwirtschaftliche Einflüsse auf die Betriebe Fragen: 1. Welche Kreislaufbeziehungen bestehen zwischen den Betrieben und den übrigen Sektoren der Wirtschaft? 2. Worin besteht der Unterschied bei den autonomen und den durch die staatliche Wirtschaftspolitik bewirkten Veränderungen auf die betrieb liche Situation? 3. Können auch Betriebe die äußeren Einflüsse, die sich letztlich auf ihre Situation auswirken, aktiv beeinflussen? 6 Begriff und Abgrenzung des Betriebes B. Begriff und Abgrenzung des Betriebes Lernziele: Nach Bearbeitung dieses Abschnittes sollten Sie 1. wissen, wie in der modernen Wirtschaftswissenschaft der Begriff des Betriebes definiert wird, 2. in der Lage sein, den Betriebsbegriff vom Unternehmensbegriff abzu grenzen, 3. die Unterschiede erkennen, die zwischen der wirtschaftswissenschaft lichen und der statistischen Begriffsbestimmung von Betrieb und Unter nehmung bestehen. I. Betrieb und betriebliche Leistungserstellung Der Begriff des Betriebes wird in der Wissenschaft, in der Statistik und im allgemeinen Sprachgebrauch sehr unterschiedlich benutzt. Im Rahmen dieses Beitrages soll auf die verschiedenartigen Bedeutungen, die dem Begriff des Betriebes zuerkannt wurden, nicht näher eingegangen werden; es werden im folgenden lediglich die wichtigsten Elemente des Betriebes aufgezeigt. Nach herrschender wirtschaftswissenschaftlicher Auffassung sind Betriebe in der Marktwirtschaft: aal Wirtschafts subjekte, die als Zellen der Gesamtwirtschaft selbständige Ent scheidungen fällen können (sie können autonom bestimmen was, wieviel, für wen, zu welchem Zeitpunkt und zu welcher Qualität produziert werden soll), bb) Institutionen, die den Einsatz, die Zusammenfassung und die Kombination der Produktionsfaktoren planen und durchführen: - als tee h n i sc h e Ein h e i t sind Betriebe die Ansammlung von Sach gegenständen und Apparaturen, - als s 0 z i ale Ein h e i t stellen sie die Zusammenarbeit von Menschen in einer Leistungsgemeinschaft dar, die wirtschaftliche Güter produziert, - als 0 r ga n isa tor i s ehe Ein h e i t sind sie Dauerveranstaltungen, bei denen die Gütererstellung nach bestimmten Systemen und Regeln abläuft. ce) Produktionsstätten, die auf die Leistungserstellung ausgerichtet sind, d. h. die Waren produzieren und Dienstleistungen bereitstellen, dd) und zwar für den Bedarf Dritter, d. h. sie konsumieren die erstellten Güter nicht selbst (dies unterscheidet sie von den Haushalten, in denen ja auch eine Leistungser::;tellung vorgenommen wird), sondern - sie verkaufen die Güter an andere Betriebe, - an den Staat oder - an die Endverbraucher, ee) wobei in der marktwirtschaftlichen Ordnung die Leistungen am Markt zum Tausch gegen Geld angeboten werden. 7 Betriebe als Teil der Volkswirtschaft 11. Abgrenzung zwischen Betrieb und Unternehmung Die Begriffe Betrieb und Unternehmung werden in Praxis und Wissenschaft im Verhältnis zueinander sehr verschiedenartig angewandt. Zum einen wird zwi schen beiden Begriffen überhaupt k ein e t e r m i n 0 log i s ehe T ren - nun g vorgenommen; dabei erfolgt im Sprachgebrauch die gleichrangige Be nutzung des Begriffs des Betriebes, als auch des Begriffs der Unternehmung. Zum anderen wird entweder eine GI eie h 0 r d nun g beider Begriffe durch geführt oder eine U n t e r - bzw. Übe r 0 r d nun g des einen über den anderen Begriff vorgenommen. 1. Betrieb und Unternehmung als gleichrangige Begriffe Nach diesem Begriffsverständnis sind Betrieb und Unternehmung "zwei wesensverschiedene Aspekte ein und desselben Erfahrungsgegenstan des" (Erich Schäfer), d. h. es sind zwei gleichbedeutende und nicht trennbare Funktionsteile des leistungserstellenden Wirtschaftssubjekts. Nach Erich Schäfer (in seinem Lehrbuch "Die Unternehmung", 1956) ist die Unternehmung der Finanz- und Rechtsaspekt, der Betrieb dagegen der Innen aspekt, d. h. der innere Aufbau und Ablauf der Produktiveinheit. In ähnlicher Begriffsauslegung sieht Max R. Lehmann (in seinem Buch "All gemeine Betriebswirtschaftslehre", 3. Aufl., 1956) den Betrieb als die Pro duktionsseite und die Unternehmung als die Finanzseite des für Kunden Produktionsleistungen erstellenden Wirtschaftssubjekts an. Beispiel: Als U n t ern e h m u n g wird eine AG, eine GmbH, eine eG oder eine OHG angesehen, also betriebliche Rechtsformen, die sich nach ganz be stimmten Kriterien finanzieren und bei denen die Eigentumsverhältnisse in einem bestimmten Sinne geregelt sind. Sie bildet somit den äußeren Rahmen bzw. die Finanzseite des Be tri e b es. Dieser ist die interne "technische Seite" des Unternehmens. Der Betrieb besteht somit aus den Betriebsgrundstücken, Gebäuden, Maschinen, der Geschäftsausstattung und den in ihm beschäftigten Menschen. 2. Unternehmen als Ober- und Betrieb als Unterbegriff Nach dieser Begriffsvorstellung ist jedes U n t ern e h m e n eine mit Risiko verbundene Handlung, in der das Wagnis "etwas zu tun" (etwas zu unter nehmen) zum Ausdruck kommt. Somit ist das Unternehmen eine autonome Produktionsstätte, die durch Ausgliederung von Produktionsaufgaben aus den Haushalten ent standen ist, 8 Begriff und Abgrenzung des Betriebes - die von Unternehmern (Kapitalisten oder Managern, d. h. von den Kapital gebern Beauftragten) auf eigene Rechnung und Risiko betrieben wird, - mit der erklärenden Absicht der Gewinnerzielung für den Unternehmer bzw. den Kapitalgeber. Der B e tri e b stellt nach dieser Begriffsbestimmung lediglich die Summe der für den Produktionsvorgang benötigten Sachmittel, d. h. die technische Apparatur, dar. Er wird von der Unternehmensleitung zur Verwirklichung der angestrebten Unternehmenszwecke benützt; er ist somit dem Unternehmen untergeordnet. Beispiele: Alle privatwirtschaftlichen und auf Gewinnerzielung ausgerichteten Pro dukticnseinheiten werden unabhängig von der Rechtsform als Unterneh men angesehen. Dazu gehört ein Landwirtschaftsbetrieb genauso wie etwa ein Großkonzern der Elektroindustrie; ein kleiner Einzelhändler ebenso wie ein Reisebüro. Alle bedienen sich bestimmter technischer Produk tionsstätten, die dann als ihre Betriebe angesehen werden. Genossen schaften mit dem Ziel der Förderung ihrer Mitglieder, staatliche Betriebe (Straßenbahnen, Energiebetriebe, Bahn und Post) oder gemeinwirtschaft liche Betriebe (Bank für Gemeinwirtschaft, Coop-Unternehmensgruppe. Neue Heimat) sind nach dieser Definition keine Unternehmen, da ihr letzt licher Betriebszweck nicht in dem Gewinnziel besteht. Sie haben aber entsprechende Betriebe, um ihre speziellen Zielsetzungen - Mitglieder förderung bei den Genossenschaften, Erbringung eines allgemeinen Nut zens für die Gesamtheit der Bevölkerung - erreichen zu können. 9 Betriebe als Teil der Volkswirtschaft 3. Betrieb als Ober- und Unternehmung als Unterbegriff Nach einer extremen Vorstellung werden alle jene Einrichtungen in einer Ge sellschaft als Betriebe angesehen, in denen bestimmte Zielsetzungen durch rationalen Einsatz bestimmter Instrumente verwirklicht werden. Danach sind also Schulen, Kirchen und Parteien, aber auch Vereine mit ideeller Zwecksetzung als Betriebe einzustufen. In Anlehnung an diesen Begriff - aber mit einer deutlichen Einengung - werden B e tri e b e vielfach als jene Institutionen angesehen, in denen wirtschaftliche Ziele (Gewinnmaximierung, ökonomische Förderung der Mit glieder usw.) über die Erstellung von Betriebsleistungen (z. B. Verkauf von Waren, Zurverfügungstellung von Dienstleistungen) durch die ständige Kom bination von Produktionsfaktoren angestrebt werden. Der Betrieb ist danach jede ökonomische, Güter erstellende Produktionsstätte in der Volkswirtschaft. Abgrenzend dazu kommen U n t ern e h m e n nur in der marktwirtschaft lichen Ordnung vor; sie werden vor allem durch ihre Absicht der Gewinn erzielung zugunsten des privaten Unternehmens bzw. Anteilseigners (z. B. des Aktionärs) charakterisiert. Auf den bekannten Kölner Prof. Dr. Dr. mult. Erich Gutenberg geht eine nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland weit bekannt gewordene Differenzierung der Begriffe von Betrieb und Unternehmung zurück, nach welcher der Betrieb den Oberbegriff und die Unternehmung den Unterbegriff darstellt. Nach Gutenberg gibt es Grundsätze des betrieblichen Handeins, die für alle produzierenden Wirt schaftseinheiten gelten, gleichgültig, in welcher Wirtschaftsordnung - ob in der Marktwirtschaft oder der Zentralplanwirtschaft - sie sich befinden. Es gibt aber auch Merkmale, die in Bezug auf die leistungserstellende Wirtschaftseinheit nur in einer bestimmten Wirtschaftsordnung vorkommen. Die zuerst angeführ ten Grundsätze wurden als von der Wirtschaftsordnung unabhängige, sogenannte systemindifferente Tatbestände bezeichnet; die einer bestimmten Wirtschafts ordnung zugeordneten Kriterien wurden als systembezogene Tatbestände ein gestuft. a) Betrieb als systemindifferenter Begriff Sowohl in der Marktwirtschaft als auch in der Zentralplanwirtschaft gibt es Betriebe, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen: aal In Betrieben erfolgt eine Kombination der Produktionsfaktoren Arbeit, Werkstoffe und Betriebsmittel, um Güter zur menschlichen Bedürfnisbefriedi gung herzustellen. bb) In Betrieben wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet (vgl. Wirt schaftliche Grundlagen, Teil 1, S. 10 ff. und 55 ff.), indem eine optimale Kombi nation der Produktionsfaktoren vorgenommen bzw. angestrebt wird (niedrigster Kosteneinsatz, höchste Produktionsleistung, maximale Produktivität, geringe W irtschaftIichkei tsabweichung). 10

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