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Band 18: Aktuelle Probleme der landwirtschaftlichen Flächennutzung, 2003 PDF

89 Pages·2003·1.86 MB·German
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Preview Band 18: Aktuelle Probleme der landwirtschaftlichen Flächennutzung, 2003

Inhalt Seite Vorwort Die agrarpolitische Diskussion wird zur Zeit von Themen wie EU-Agrar- Vorwort 5 reform und aktuelle WTO-Verhandlungen geprägt, wichtige andere Themen- stellungen der Landwirtschaft treten dabei in den Hintergrund und werden von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Die landwirtschaftliche Flächen- Landwirtschaftliche Flächennutzung unter dem Einfluss von 7 nutzung zählt dabei zweifelsohne zu den wichtigsten Problemfeldern. Flächenentzug und Kompensationsleistungen im Rahmen der Eingriffsregelung Die Ausweitung der Siedlungsflächen in Deutschland von über 120 ha täg- von Prof. Dr. Siegfried Bauer, Claudia Geiger, Tania Runge, lich geht fast ausschließlich zu Lasten der Landwirtschaft. Diese ist dabei in Andrea Soboth doppelter Hinsicht betroffen, neben dem Flächenverbrauch muss sie vielfach noch Flächen für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen bereit- stellen. Über die Verknappung der Ressource Boden hinaus, ist die Landwirt- schaft wachsenden Ansprüchen des Naturschutzes und einem gleichzeitig Landwirtschaft und Naturschutz im großflächigen Markt- 49 steigenden Kostendruck ausgesetzt. In diesem Spannungsfeld bewegen sich fruchtbau die durch die Edmund Rehwinkel-Stiftung geförderten vier Arbeiten. von Prof. Dr. Theodor Fock, Prof. Dr. Mathias Grünwald, Dr. Joachim Kasten, Prof. Dr. Lutz Vetter, Bärbel Zander Die erste Studie geht der Frage nach, inwieweit durch die Landwirtschaft ökologische Aufwertungen im Sinne der Ausgleichsregelung geleistet werden können, welche Maßnahmen dafür geeignet sind und wie sich diese in die landwirtschaftlichen Betriebe integrieren lassen. Lösungsvorschläge bei Flä- Potenziale, Probleme und Umsetzungsstrategien der Vergrö- 93 chennutzungskonflikten im großstrukturierten Marktfruchtbau zwischen land- ßerung ackerbaulicher Bewirtschaftungseinheiten aus organi- wirtschaftlicher Produktion und Naturschutzzielen fließen in die zweite Arbeit satorisch-ökonomischer Sicht ein. Organisatorische Grundlagen und rechtliche Probleme einer Zusammen- von Elmar Stein, Dr. Detlev Möller, legung von Ackerflächen münden in der dritten Studie in einem praktisch an- Prof. Dr. Dr. h. c. Friedrich Kuhlmann wendbaren Leitfaden zur Durchführung von Flächenzusammenlegungen. Die vierte Untersuchung fasst praktische Erfahrungen einer flurstücksübergrei- fenden Landbewirtschaftung der Gemeinde Riedhausen zusammen und zeigt unter arbeitswirtschaftlichen und landschaftsökologischen Aspekten ein bis- Identifizierung von Problemen und Lösungsansätzen einer 139 lang noch nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Optimierung auf. Gewannebewirtschaftung insbesondere aus landschaftsöko- logischer Sicht unter Berücksichtigung organisatorischer Mit der Verbreitung dieses Bandes an Interessenten aus Wissenschaft sowie technischer und arbeitswirtschaft-licher Aspekte und Praxis, Politik und Verwaltung soll die Diskussion über die aktuellen und von Prof. Dr. Reiner Mohn, Prof. Dr. Hans-Karl Hauffe, praxisrelevanten Themen intensiviert und Impulse für eine erfolgreiche Um- Prof. Dr. Reinhard Reich, Wolfgang Bortt, Marc Arheidt setzung der präsentierten Lösungsansätze gegeben werden. Frankfurt am Main Dr. h.c. Uwe Zimpelmann im April 2003 Mitglied des Vorstandes der Landwirtschaftlichen Rentenbank Landwirtschaftliche Flächennutzung unter dem Einfluss von Flächenentzug und Kompensationsleistungen im Rah- men der Eingriffsregelung von Siegfried Bauer, Claudia Geiger, Tania Runge, Andrea Soboth Inhaltsverzeichnis 1. Einführung..................................................................................................8 2 Kompensationspraxis in den Bundesländern..........................................11 2.1 Hintergrund der Befragung..........................................................11 2.2 Ziel und Aufbau der Befragung der Bundesländer.......................12 2.3 Ergebnisse der Befragung...........................................................13 3 Ansätze für Kompensationsleistungen landwirtschaftlicher Betriebe......18 4 Organisatorische Aspekte bei Kompensationsmaßnahmen mit der Landwirtschaft.........................................................................................22 5 Rechtliche Aspekte bei Kompensationsmaßnahmen mit der Landwirtschaft.........................................................................................26 6 Ökonomische Aspekte bei Kompensationsmaßnahmen mit der Landwirtschaft.........................................................................................30 6.1 Betriebliche Zusammenhänge und finanzielle Betroffenheit........30 6.2 Ein Betriebsmodell zur Modellierung ökologisch-ökonomischer Zusammenhänge.........................................................................32 6.3 Anwendung des Modells für ein konkretes Fallbeispiel................34 7 Schlussfolgerungen und Empfehlungen.................................................42 8 Literaturverzeichnis.................................................................................46 6 7 Landwirtschaftliche Flächennutzung unter dem Einfluss Der überwiegende Teil des Flächenentzugs betrifft vergleichsweise gute von Flächenentzug und Kompensationsleistungen im Rah- landwirtschaftliche Standorte. Dies hängt mit einer Reihe von Gründen zusam- men der Eingriffsregelung men. Einmal ist auf die historische Siedlung zu verweisen, die überwiegend auf günstigen landwirtschaftlichen Standorten stattfand und dazu führte, dass sich die großen Städte und Ballungsgebiete zumeist in landwirtschaftliche Gunstlagen gebildet haben und noch dort befinden. Insbesondere in diesen Gebieten führt der 1 Einführung Flächenentzug zu einer immer weiter fortschreitenden Intensivierung und Spezialisierung auf den verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen. Auch heute Wer Umweltgüter und Natur verbraucht, muss für Ausgleich sorgen. Diese scheidet in Mittelgebirgslagen ein hoher Anteil der Flächen aufgrund der topogra- simple und einleuchtende Aussage spiegelt nichts anderes als das in der Um- phischen Lage für Siedlungszwecke von vorne herein aus. In benachteiligten weltökonomik lange bekannte Verursacherprinzip wider. Dieses Verursacher- Gebieten mit landwirtschaftlichen Grenzertragsflächen fehlt häufig die benötigte prinzip ist im Rahmen der sog. Eingriffsregelung nach dem Bundesnatur- Infrastruktur (Verkehrsanbindung) für Siedlungszwecke. Andere weniger gute schutzgesetz bzw. dem Baugesetzbuch fest verankert. Wegen dieser strikten landwirtschaftliche Standorte stehen z. T. unter Schutzauflagen (Natur- bzw. und gesetzlich fixierten Anwendung des Verursacherprinzips stellt die Ein- Landschaftsschutz, Wasserschutzgebiete) und scheiden von daher für eine griffsregelung eines der wichtigsten und „härtesten“ Instrumente des Natur- Bebauung aus. Schließlich werden im Rahmen der Regional- und Bauleitplanung schutzes dar. Nur in wenigen anderen Bereichen der Umwelt- und Natur- bestimmte Gebiete aus landschaftsästhetischen Gründen oder zur Regelung des schutzpolitik ist eine ähnlich konsequente Anwendung des Verursacherprin- Kleinklimas (Kaltluftschneisen) von Bebauung ausgenommen. Damit engen sich zips zu finden. in einzelnen Regionen, die für Siedlung überhaupt noch in Frage kommenden Flächen erheblich ein. Die dargestellte Entwicklung mit dem Verlust landwirt- Im Wesentlichen geht es dabei darum, dass die durch Eingriffe hervorge- schaftlicher Flächen als Folge lässt sich auf ein Bündel von Bestimmungsfaktoren rufenen ökologischen Belastungen und Schädigungen des Naturhaushaltes an zurückführen. Dominierende Triebkraft ist sicherlich die wirtschaftliche Entwick- anderer Stelle "ausgeglichen" werden sollen. Diese ökologischen Belastungen lung, die zu einem erhöhten Flächenbedarf für private und gewerbliche Siedlung werden häufig mit den Begriff „Flächenverbrauch“ gekennzeichnet, womit sowie für Verkehrszwecke geführt hat. Rechtliche Regelungen und planerische eigentlich der Verbrauch bzw. der Verlust der ökologischen Funktionen Vorgaben haben diesen Prozess teilweise gelenkt und regional beeinflusst, aber durch Verwendung/Umwidmung von Freiflächen für Siedlungszwecke verstan- nicht die Grundtendenzen maßgeblich verändern können. den wird. Genau diese Beeinträchtigung der ökologischen Funktionen bildet Der generelle Trend der Flächennutzung lässt sich quasi als Spiegelbild der den Ausgangspunkt für die weiteren Überlegungen zu Kompensationsmaß- wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung auffassen, die u. a. durch nahmen. steigende Ansprüche für Wohnen und Wohnumfeld (Zunahme der Wohnfläche je Seit Beginn der 90er Jahre liegt der Flächenverbrauch (Ausweitung der Einwohner), durch eine erhöhte Mobilität und zunehmendes Transportwesen, Siedlungsflächen) unverändert bei 120-130 ha pro Tag im Bundesgebiet durch eine Verlagerung von gesellschaftlichen Funktionen in den ländlichen (DOSCH 2001). Dabei geht die Zunahme dieser Flächen fast ausschließlich Raum, sowie durch einen generellen Bedeutungsverlust der Landwirtschaft zu Lasten einer entsprechenden Abnahme der landwirtschaftlichen Flächen, gekennzeichnet ist. die etwa 47.000 ha pro Jahr beträgt. Anders ausgedrückt heißt dies, dass etwa 3-4 mittleren landwirtschaftlichen Familienbetrieben pro Tag bzw. etwa 1.000 Betrieben pro Jahr die Produktionsgrundlage entzogen wird. Dies bedeutet, Die Landwirtschaft ist von diesem Prozess in doppelter Weise betroffen: ein- dass sich die landwirtschaftliche Nutzfläche um etwa 0,3% pro Jahr vermin- mal durch den Flächenentzug für Bebauung und Infrastruktur und zum anderen in dert. Dieser relative Flächenentzug mag vergleichsweise niedrig erscheinen Form einer Nutzungskonkurrenz bei Flächen mit ökologischem Aufwertungspo- und beträgt in der Tat nur einen Bruchteil des jährlichen Zuwachses der Flä- tenzial, die nicht selten zu einem weiteren Flächenentzug für Kompensationszwe- chenproduktivität (etwa 1,5-2% pro Jahr), dennoch ergeben sich bei längerfris- cke führt (vgl. Abb. 1) . tig anhaltenden Trends gravierende Probleme in verschiedenen Regionen, insbesondere in ballungsnahen Gebieten. 8 9 Abbildung 1: Wirkungsgefüge der Hauptakteure in der Eingriffsregelung tivierung der Eingriffsregelung (Öko-Konto, Flächenpool, effektive Kontrolle) Überlegungen zur verstärkten Einbeziehung der Landwirtschaft. EEEiiinnngggrrriiiffffffsssvvveeerrruuurrrsssaaaccchhheeerrr In diesem Beitrag wird daher der Frage weiter nachgegangen, inwieweit Na- turaufwertungen im Sinne der Kompensation in landwirtschaftlichen Betrieben FFFaaaccchhhppplllaaannnuuunnnggg BBBaaauuullleeeiiitttppplllaaannnuuunnnggg erfolgen können, welche Maßnahmen dafür geeignet sind und wie sich diese FFllääcchheenn-- EEiinnggrriiffff iinn in landwirtschaftliche Betriebe integrieren lassen sowie welche finanziellen eennttzzuugg nnnzzziiippp NNaattuurrhhaauusshhaalltt Ausgleichsbeträge dafür notwendig sind. Mit diesen Fragen sind eine Reihe ppprrriii von rechtlichen, organisatorischen und ökonomischen Problembereichen auf- NNNuuutttzzzuuunnngggssskkkooonnnkkkuuurrrrrreeennnzzz LLaannddwwiirrttsscchhaafftt hhheeerrr--- NNaattuurrsscchhuuttzz gfliekwteo rmfeitn l.a Lnedtwztiretnlicdhliechn gBeehtrti eebse unm a bLzöusbuanugesnw eugned vuonnd eMinöegrl icKhoknekituernre, ndzies itKuoanti-- ccc aaasss on zu kooperativen Lösungsansätzen zu kommen, die auch für die beteiligten uuurrr NNuuttzzuunnggss-- eeerrr KKooooppeerraattiioonn Kommunen bzw. andere Eingriffsträger die notwendige Kompensation von kkoonnkkuurrrreennzz VVV Eingriffschäden auf sichere und langfristig verlässliche Füße zu stellen. KKoommppeennssaattiioonn 2 Kompensationspraxis in den Bundesländern Quelle: verändert nach Geiger, Hahn 2001 2.1 Hintergrund der Befragung Die Folge davon ist, neben anderen Kräften auf dem Bodenmarkt, eine Im Zuge des hier beschriebenen Forschungsvorhabens wurde eine Befragung zusätzliche Verknappung des regionalen Bodenangebots. Der Flächenbedarf der Bundesländer zur Kompensationspraxis durchgeführt. Die Landesebene für Kompensation variiert je Eingriff und je nach Art der Kompensationsmaß- als Adressat der Befragung wurde dabei bewusst ausgewählt, da insbesonde- nahmen. Häufig wird mit einem Verhältnis von 1:1 (Siedlungsfläche zu Kom- re für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, für die städtebauliche Aus- pensationsfläche) gerechnet. Gegenüber den vergleichsweise attraktiven gleichsregelung nach BauGB u.a. länderspezifische Durchführungsverordnun- Baulandpreisen versuchen dabei die Vorhabensträger (Kommunen, private gen ausschlaggebend sind. Für den Fall der Eingriffsregelung sieht das Natur- Träger) durchgängig, die notwendigen Flächen für Kompensationsmaßnah- schutzrecht eine bundesweite Rahmenregelung vor, überlässt jedoch den men zu den üblichen landwirtschaftlichen Verkehrswerten zu erwerben. Damit einzelnen Bundesländern die Konkretisierung in den Landesnaturschutzgeset- ergibt sich für die Landwirtschaft eine gespaltene Situation, die erheblichen zen. Dies führt zu 16 Regelungen, die im Detail entscheidend voneinander Konfliktstoff auf dörflicher Ebene beinhaltet: Betriebe, die lukrative Bauflächen abweichen können. Diese Vielfalt von Länderregelungen in der Eingriffsrege- veräußern können, andere Betriebe, die Flächen zu wesentlich niedrigeren lung wird in Zukunft durch die Übergangsfrist zur Umsetzung der novellierten Preisen für Kompensationsmaßnahmen abgeben sollen. Für landwirtschaftli- bundesrechtlichen Rahmenregelung sogar noch zunehmen, da bis zum 4. che Betriebe, die in solchen Regionen noch über potenzielle Bauflächen ver- April 2004 die alte und neue Rechtsgebung nebeneinander Bestand haben fügen, bedeutet dies eine Stärkung ihrer Machtpositionen bei Verkaufsver- werden (JESSEL 2002a). Als eines der ersten Bundesländer hat Hessen die handlungen, da kaum Alternativen existieren. neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur Eingriffsregelung in das hessische Nach den derzeitigen Erfahrungen besteht sowohl aus naturschutzfachli- Naturschutzgesetz (HENatG 2002)1 umgesetzt. Der hessische Landesgesetz- cher als auch aus landwirtschaftlicher Sicht wie auch aus Sicht der Vorhabens- geber hat dabei die Pflicht zur Abstimmung von Ausgleichs- und Ersatzmaß- träger und der Kommunen eine weitverbreitete Unzufriedenheit mit den gel- nahmen mit den Belangen der Land-, Forst- und Fisch- tenden Regelungen. Der relativ starken rechtlichen Stellung steht in der prakti- schen Anwendung der Eingriffsregelung eine unzureichende Wirkungsbilanz des Instruments entgegen (MÜLLER–PFANNENSTIEL et al. 1998). Deshalb gibt es neben einer Reihe weiterer Ansätze für eine Flexibilisierung und Effek- 1 HENatG in der Fassung vom 16.4.1996 (GVBl. I S. 145) zuletzt geändert durch Ge- setz vom 18. Juni 2002 (GVBl. I S. 364) 10 11 ereiwirtschaft neu ins Gesetz aufgenommen. Die Maßnahmen sollen darüber staaten, naturräumliche Gegebenheiten, Agrarstrukturen etc.) sowie der man- hinaus weiterhin dem Nachhaltigkeitsgrundsatz gehorchen, einen regionalen gelnden Verfügbarkeit von Daten zur Kompensationspraxis der regionalen Bezug aufweisen, der Landschaftsplanung nicht widersprechen und Träger (meist Kommunen) schwierig war. Es fehlen durchgängig landesweite flächensparend ausgestaltet sein (HENatG 2002,§6b (4)). Ackerbaulich Kataster zu Kompensationsflächen und -maßnahmen. Ein Teil der Bundeslän- genutzte Flächen sind nach der Novellierung nur noch dann für der sah sich daher nicht einmal in der Lage, eine Grobeinschätzung zur Kom- Kompensationsmaßnahmen geeignet, wenn dies den Darstellung des pensationspraxis abzugeben. Landschaftsplans nicht widerspricht und spezifische Kriterien erfüllt werden. Dies und die in vielen Bundesländern noch nicht abgeschlossene Frage Möglich wären beispielsweise Kompensationsmaßnahmen, die eine weitere der Strategieentwicklung hinsichtlich einer stärkeren Integration der Landwirt- ackerbauliche Nutzung zulassen (BATTEFELD 2002). Weiterhin macht der schaft in die Kompensationspraxis hat sowohl Rücklauf als auch Datenqualität hessische Landesgesetzgeber von der Möglichkeit der Erhebung von beeinflusst. Von einer quantitativen Auswertung der Befragung wurde aus Ersatzgeldern Gebrauch und weitet die Verwendungsmöglichkeiten dieser diesem Grund abgesehen, die nachfolgend vorgestellten Ergebnisse verste- Gelder deutlich aus, indem allgemein „die Mittel aus der Ausgleichsabgabe [...] hen sich als Hinweise zu Grundtendenzen im angesprochen Politikfeld. für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwenden“ sind (HENatG 2002, §6 (3)). Insgesamt zeigt sich, dass durch die Novellierung die Rolle der Landwirtschaft in der Eingriffsregelung stärker akzentuiert wurde, 2.3 Ergebnisse der Befragung da zum einen die spezifischen landwirtschaftlichen Belange in Zukunft stärkere Berücksichtigung finden sollen, zum anderen landwirtschaftliche In der momentanen Kompensationspraxis werden in der Mehrzahl der Länder Produktionsstandorte für die agrarische Nutzung gesichert werden sollen. Maßnahmen wie die Anpflanzung von Gehölzen, die Schaffung und Renaturie- rung von Gewässern sowie Extensivierungsmaßnahmen im Rahmen der Ein- griffsregelung durchgeführt, gefolgt von der Anpflanzung von Einzelbäumen 2.2 Ziel und Aufbau der Befragung der Bundesländer und Maßnahmen in Wäldern. Die Anlage von Streuobstbeständen und Entsie- gelungsmaßnahmen sowie die Anlage von Krautsäumen erlangen nur in ein- Die Befragung der Bundesländer hatte zum Ziel, übergeordnete Einschätzun- zelnen Bundesländern eine höhere Bedeutung. gen der Landesebene zu Flächeninanspruchnahme und Problemen mit der Als Hauptprobleme der bisherigen Kompensationspraxis werden von den Eingriffsregelung sowie spezifische Informationen zu Kompensationsmaß- Bundesländern die Flächenverfügbarkeit, die Kontrollproblematik sowie die nahmen mit der Landwirtschaft (hier mit Blick auf die gesamten möglichen Finanzierung von Maßnahmendurchführung und Unterhaltung genannt. Prob- Maßnahmen wie Landschaftspflegemaßnahmen durch Landwirte, produktions- lematisiert werden weiterhin die fortschreitende Flächeninanspruchnahmen integrierte Maßnahmen, Produktionsumstellung auf ökologischen Landbau) zu durch Eingriffe aber auch durch die Erfordernisse der Kompensation. erhalten. Da bei Kompensation mit der Landwirtschaft im hohem Maße sowohl naturschutzfachliche als auch landwirtschaftliche Fragen berührt werden, Die Flächenverfügbarkeit wird dabei von vielen Bundesländern insbe- wurden einerseits die Umwelt-/Naturschutzressorts und andererseits die land- sondere in der Nähe von Ballungsgebieten als besonders gravierend und wirtschaftlichen Abteilungen der Länderministerien um Beantwortung des konfliktreich eingeschätzt. Einige (sowohl Flächen- als auch Stadtstaaten) Fragebogens gebeten. Von 16 angeschriebenen Bundesländern haben insge- sehen jedoch für alle Regionen zunehmend Probleme. Betrachtet man alleine samt 12 Bundesländer2 geantwortet, wobei in der Mehrzahl nur die fachlich die Flächeninanspruchnahmen durch Kompensationsmaßnahmen (ohne dabei zuständige Abteilung (in der Regel aus dem Naturschutz, z. T. aber in Koope- die Bedeutung des Flächenverbrauchs durch Eingriffe als eigentliches Prob- ration mit der Landwirtschaft) den Fragebogen bearbeitet hat. lem negieren zu wollen), so zeigt sich folgendes Bild: Insgesamt zeigte sich, dass eine Beantwortung der Fragen für viele Bun- In der momentanen Praxis werden nach Einschätzung auf Länderebene in desländer aufgrund der deutlichen Landesspezifika (Flächenstaaten, Stadt- hohem Maße zur Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen landwirt- schaftliche Flächen benötigt (mehr als die Hälfte), einen deutlich geringeren Anteil nehmen Waldflächen ein (bis zu einem Viertel), Maßnahmen im Bereich von Gewässern, auf Brachflächen, auf Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie 2 Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rhein- auf Abbauland sind von untergeordneter Bedeutung. In der Aufschlüsselung land-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen 12 13 der Flächenanteile nach Eigentumsverhältnissen zeigt sich eine deutliche Die Antworten zur Frage nach Vor-/Nachteilen einer stärkeren Beteiligung Tendenz der Maßnahmenrealisierung auf Flächen im Privateigentum (in der Landwirtschaft an der Eingriffsregelung können nach folgenden Aspekten einigen Bundesländern bis zu 90%). Das Zurückgreifen auf Flächen der öffent- geordnet werden: grundsätzliche Einschätzungen, Vor-/Nachteile aus Sicht lichen Hand ist weniger bedeutend, Flächen gemeinnütziger Gesellschaften einzelner Akteursgruppen sowie für einzelne Formen der Integration. spielen trotz der momentanen Diskussion um kommunale/regionale Flächen- Allgemein werden aus Sicht der Bundesländer bei der Durchführung von pools kaum eine Rolle. Kompensationsmaßnahmen mit Beteiligung der Landwirtschaft mehr Vor- als Zur Flächenbereitstellung wird angeführt, dass zum einen die rechtzeiti- Nachteile gesehen. Die Vorteile lassen sich kennzeichnen als: ge Bereitstellung der Flächen schwierig und häufig die Verfügbarkeit von Flä- - Ökonomische Vorteile durch eine kostengünstige Umsetzung von Maß- chen mit räumlich-funktionalen Bezug zum Eingriff nicht oder nur sehr lose nahmen und der Erschließung von Einkommensbeiträgen für Landwirte, gegeben ist, sowie dass insgesamt das Flächenangebot aufgrund steigender Flächenansprüche knapper wird. - Verfahrensvorteile durch eine größere Akzeptanz der Eingriffsregelung bei der Landwirtschaft und die Möglichkeit der Auflösung von Flächennut- Die Erfolgskontrolle (Umsetzungs- und Wirksamkeitskontrolle) der Ein- zungskonflikten zwischen Naturschutz und Landwirtschaft sowie in Folge griffsregelung kann nach Einschätzung der Bundesländer durch Kataster deut- davon einer erleichterten Flächenbereitstellung sowie als lich verbessert werden. - Vorteile in der Durchführung durch eine praxisnahe Umsetzung mit Herausgestellt werden neben der Problematik der Finanzierung von Maß- Ausführungsbetrieben vor Ort sowie der Sicherung der Kulturlandschaft nahmen und Pflege weiterhin folgende Aspekte: durch Erhalt der Flächen für die Landwirtschaft. - Die Organisation der Eingriffsregelung als Huckepackverfahren Von einigen Bundesländern wird auf folgende Probleme hingewiesen: - Mangelnde Kreativität der Planer bei der Ausgestaltung von Ausgleichs- - Naturschutzfachliche Probleme, da spezielle Naturschutzziele mit Kom- /Ersatzmaßnahmen pensationsmaßnahmen durch Landwirte nicht erreicht werden können und die fachgerechte Pflege durch unzureichende Kontrollmechanismen nicht - Planer werden nicht von Naturschutzbehörden, sondern von Vorhabens- ausreichend gesichert ist. trägern beauftragt - Soziale Probleme, da z. T. allgemein wenig Interesse der Landwirtschaft - Mangelnde Durchsetzung(smöglichkeiten) fachlicher Belange der an Nutzungsextensivierung vorherrscht (z. B. Thüringen) und nicht genü- Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. gend landwirtschaftliche Betriebe aufgrund des Rückzugs aus Teilräumen vorhanden sind (z. B. Hamburg). Maßnahmen der Eingriffsregelung in Vorranggebieten des Naturschutzes zu lenken halten viele Bundesländer für sinnvoll. Grundlage hierfür ist jedoch, - Die problematische rechtliche Sicherung. dass die gewählten Flächen aufwertungsfähig und -bedürftig sind und keine - Ökonomische Probleme, da Mitnahmeeffekte durch die Landwirtschaft bestehenden Rechtsvorschriften durch die Kompensationsmaßnahmen ersetzt vermutet werden. werden. Mit der Eingriffsregelung scheint somit ein mögliches Instrument zur Umsetzung des Biotopverbundes (auch mit Blick auf Natura 2000) gegeben zu Die Vorteile aus Sicht der Akteure auf Landesebene sind die folgenden (vgl. sein. Abb. 2): Als Planungsinstrumente zur Darstellung der Suchräume für Kompensati- - Für die Akteursgruppe Landwirtschaft wird die Reduzierung des Flä- onsmaßnahmen sprechen sich die Bundesländer für eine Vielzahl an Pla- chenentzugs sowie die Erschließung neuer Einkommensquellen als ent- nungsinstrumenten über verschiedene Planungsebenen aus. Dabei sehen die scheidender Vorteil einer stärkeren Integration gesehen. meisten Länder die Landschaftsplanung als relevant an, jedoch jeweils lan- - Aus Sicht des Naturschutzes werden durch die Einbeziehung der Land- desspezifisch in Ergänzung mit der Regionalplanung, der Flächennutzungs- wirtschaft in die Eingriffsregelung die Akzeptanz des Instrumentes verbes- planung, der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung sowie weiteren informel- sert, die Kosten der Maßnahmenrealisierung und Unterhaltung minimiert len Planungen inklusive eigenständiger Flächenpoolkonzepte. und durch die Extensivierung auf größerer Fläche die Kulturland- 14 15 schaft erhalten und Naturschutz außerhalb der Schutzgebiete realisiert. Die Bundesländer wurden gezielt nach Landschaftspflegemaßnahmen Insgesamt wird die stärkere Integration der Landwirtschaft in die Eingriffs- und produktionsintegierten Kompensationsmaßnahmen befragt. Dabei gelten regelung als konfliktmindernd in Bezug auf den Naturschutz bewertet. als Landschaftspflegemaßnahmen die Maßnahmen, bei denen kein landwirt- - Als Vorteil für die Akteursgruppe Verwaltung wird eine Vereinfachung schaftliches Produktionsziel mehr verfolgt wird. Dagegen werden als produkti- der Flächenbereitstellung erwartet. onsintegrierte Maßnahmen die Maßnahmen bezeichnet, die über die ord- nungsgemäße Bewirtschaftung hinausgehen, bei denen jedoch trotz (zusätzli- - Für die Vorhabensträger wird von den Bundesländern die verbesserte cher) ökologischer Beschränkungen der Bewirtschaftungsweise die landwirt- Flächenverfügbarkeit als entscheidender Vorteil gesehen, so dass insge- schaftliche Produktion im Vordergrund stehen bleibt. samt von einer schnelleren Verfahrensabwicklung für den Vorhabensträ- ger ausgegangen wird. Als Chance bewertet wird auch die Möglichkeit, die Hinsichtlich einer Integration der Landwirtschaft zur Durchführung von Verantwortlichkeit der Umsetzung der Kompensationserfordernisse auf Landschaftspflegemaßnahmen werden folgende Vorteile gesehen: die Mög- Dritte zu übertragen. lichkeit der Erzielung von landwirtschaftlichen Zusatzeinkommen, Ortsnähe - Auch für die kommunale Ebene (Trägerin der Bauleitplanung) wird von und zeitliche Flexibilität von landwirtschaftlichen Betrieben, Auslastung freier den Bundesländern die vereinfachte Flächenverfügbarkeit als der ent- Arbeitsressourcen, Maschinen und Geräte sowie die Aufwuchsverwertung im scheidende Vorteil gewertet. Spezifische Vorteile ergeben sich für die landwirtschaftlichen Produktionsprozess. Als Schwierigkeit wird eine fehlende Kommune jedoch weiterhin durch eine politische Befriedung des Terrains Fachkenntnis der Landwirte bei Erstellungsmaßnahmen sowie im speziellen durch die Integration der örtlichen landwirtschaftlichen Betriebe. Artenschutz gesehen. Außerdem werden z. T. Probleme bei der Integration der Maßnahmen in das Betriebskonzept erwartet. Abbildung 2: Vorteile einer stärkeren Integration der Landwirtschaft in die Kompensationspraxis aus Sicht der beteiligten Akteure Die Vor- und Nachteile der Umsetzung von Landschaftspflegemaßnah- men durch Landwirte werden grundsätzlich auch bei produktionsintegrierten NNaattuurrsscchhuuttzz LLaannddwwiirrttsscchhaafftt Kompensationsmaßnahmen gesehen. Eine dauerhafte Pflege der Kultur- landschaft durch Nutzung kann mit Hilfe der Eingriffsregelung befördert wer- den, da hier die Kompensationsmaßnahmen in den Wirtschaftsbetrieb integ- riert und auf das betriebliche Wirtschafts- und Nutzungskonzept abgestimmt AAkkzzeeppttaannzz KKoosstteennmmiinniimmiieerruunngg RReedduuzziieerruunngg FFllääcchheenneennttzzuugg werden können. Als Vorteil wird weiterhin die Möglichkeit einer kostengünsti- KKuullttuurrllaannddsscchhaaffttsseerrhhaalltt VVOORRTTEEIILLEE EEiinnkkoommmmeennssqquueellllee gen und fachgerechten Durchführung der Kompensationsmaßnahmen disku- KKoonnfflliikkttmmiinniimmiieerruunngg KKoommppeennssaattiioonn mmiitt ddeerr tiert. Schwierigkeiten werden hier v. a. bei der Nachprüfbarkeit der Einhaltung LLaannddwwiirrttsscchhaafftt aauuss der Bewirtschaftungsauflagen und dem daraus resultierenden Kontrollaufwand SSiicchhtt ddeerr AAkktteeuurree gesehen. Außerdem wird vereinzelt problematisiert, dass Anpassungen der Landwirtschaft an dynamische Marktentwicklungen durch die Dauerhaftigkeit der Bindung bei Kompensationsmaßnahmen schwieriger werden. FFllääcchheennbbeerreeiittsstteelllluunngg FFsscclläähhccnnhheeeellnnlleevvrreeeerr ffVVüüeeggrrbbffaaaahhrrkkrreeeenniitt FFllääccBBhheeeeffrrnniieevvddeerruuffnnüügggg bbddaaeerrsskk eeiitt Die Integration des Ökolandbaus in die Kompensationspraxis wird im ppoolliittiisscchheenn TTeerrrraaiinn Vergleich zu den obigen Maßnahmen von den Bundesländern kritischer ein- geschätzt. Hier werden v. a. Fragen einer möglichen Aufwertung durch den Ökologischen Landbau (Aufwertungspotenzial durch Extensivierung, nicht VVeerrwwaallttuunngg VVoorrhhaabbeennssttrrääggeerr KKoommmmuunnee durch Produktionsumstellung, Aufwertung nur für die Schutzgüter Wasser und Boden, Aufwertung im Bereich Arten und Biotope nur durch zusätzliche Maß- Quelle: eigene Darstellung nahmen) sowie Fragen der Förderung (Doppelförderung) kritisch diskutiert. Als spezifischer Vorteil besteht die Möglichkeit der Einhaltung der Bewirtschaf- tungsauflagen durch eingeführte Prüfverfahren des ökologischen Landbaus zu überprüfen. Außerdem wird auf eine stärkere Aufgeschlossenheit ökologisch 16 17 wirtschaftender Landwirte gegenüber Naturschutzfragen sowie eine durch das im Naturhaushalt durch einen Eingriff kann durch investive, landschaftspflege- Selbstverständnis begründete höhere Eigenverantwortung hingewiesen. rische oder produktionsintegrierte Maßnahmen zur Wiederherstellung beein- trächtigter Funktionen ausgeglichen werden (s. Abb. 3). Auf die Frage, ob die Bundesländer regionale Einsatzschwerpunkte für produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen sehen, ergab sich kein Abbildung 3: Formen der Kompensation mit der Landwirtschaft einheitliches Bild. Einige Bundesländer sehen durchaus regionale Einsatz- schwerpunkte jedoch mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Zum einen sind es Rückzugsräume der Landwirtschaft sowie Räume mit einem hohen Anteil marginaler Standorte mit dem Ziel des Erhalts der Kulturlandschaft. Zum an- deren in Ballungsräumen, die oft auch landwirtschaftliche Gunststandorte sind Investive Maßnahmen mit dem Ziel der Schaffung eines Biotopverbundes. 3 Ansätze für Kompensationsleistungen landwirt- Landschaftspflege schaftlicher Betriebe Landwirtschaftliche Betriebe Landwirtschaftliche Betriebe sind, wie in der Einführung bereits erwähnt, in Produktionsintegrierte Maßnahmen mehrfacher Hinsicht von Eingriffen und deren naturschutzrechtlichen Folgen betroffen. Neben dem konventionellen Maßnahmenvollzug (Erwerb von Flä- chen und Realisierung investiver Maßnahmen, häufig nur mit anfänglicher Flächenbereitstellung Pflege) kann eine naturschutzorientierte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen als Kompensation für Eingriffe ausgestaltet werden. Eine angepasste Landbewirtschaftung kann in verschiedener Hinsicht eine ökologische Aufwer- Quelle: eigene Darstellung tung in der Landschaft erreichen. Als Kompensationsmaßnahmen können Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von Biotopen und Landschaftsstruktu- Investive Maßnahmen, wie z. B. die Anlage von Hecken, Saumstreifen ren durch landwirtschaftliche Betriebe durchgeführt werden. Aber auch be- oder Feldgehölzen, die Anlage von Tümpeln, die Renaturierung von Vorflutern stimmte Formen der Landbewirtschaftung können positive Umweltwirkungen und kleineren Bächen und vor allem die im Anschluss dieser Maßnahmen entfalten und mithin ökologische Funktionen übernehmen. erforderlichen Pflegemaßnahmen können von landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden. Auch bei der Bereitstellung landwirtschaftlicher Flächen Der kompensatorische Wertgewinn bei Leistungen der Landwirtschaft er- (z. B. Poolflächen) für eine spätere Aufwertung durch Nutzungsänderung kön- gibt sich aus der Differenz zwischen dem Zustand einer Fläche bei ordnungs- nen landwirtschaftliche Betriebe eine wichtige Rolle übernehmen. gemäßer landwirtschaftlicher Bewirtschaftung bzw. dem Ist-Zustand (sofern dieser ökologisch höherwertig ist) und dem ökologischen Zustand bei Durch- Landschaftspflegeleistungen der Landwirtschaft können z. B. Maßnahmen führung definierter Bewirtschaftungsweisen. wie Heckenschneiden, Mähen von Trockenrasen oder das Offenhalten von Bachläufen sein. Bei landschaftspflegerischen Leistungen fallen die landwirt- Landwirtschaftliche Betriebe bieten prinzipiell eine Vielzahl von Möglich- schaftlichen Flächen aus der Produktion. Es handelt sich also um reine Pflege- keiten, um ökologische Aufwertungen im Sinne der Eingriffsregelung zu errei- leistungen, die von der Landwirtschaft übernommen werden, bei denen keine chen. Im Einzelnen kommt es auf die durch den Eingriff verursachten Störun- oder nur minimale Erträge, wie sie z. B. durch die Entfernung von Grünlan- gen der Natur und Landschaft an, welche Maßnahmen als geeignet gelten daufwuchs minderer Qualität, erzielt werden. Sind landwirtschaftliche Betriebe können, da im Rahmen der Eingriffsregelung immer der funktionale Zusam- mit entsprechenden Gerätschaften und verfügbarer Arbeitskraftkapazität aus- menhang gewahrt bleiben muss. gestattet, kann die Durchführung sowohl investiver als auch landschaftspfle- Eine Verbesserung der Umweltqualität auf landwirtschaftlichen Standorten gerischer Leistungen eine aus finanzieller Sicht interessante Ergänzung zur im Sinne einer funktionelle Aufwertung im Hinblick auf bestimmte Schutzgüter ausschließlichen Nahrungsmittelproduktion darstellen. kann durch Leistungen der Landwirtschaft erzielt werden. Der Funktionsverlust 18 19 Eine Reihe dieser Maßnahmen sind bereits heute Bestandteil des Ver- insbesondere auf Standorten mit geringem Grundwasserabstand können der tragsnaturschutzes. Für die im Rahmen der Kompensation von Eingriffen oberste Bodenhorizont und die Grasnarbe geschont werden. durchgeführten Landschaftspflegeleistungen ebenso wie für die produktionsin- tegrierten Maßnahmen dürfen allerdings nicht gleichzeitig Zahlungen aus Tabelle 1: Bewertung von Kompensationsmaßnahmen auf Grünland bestehenden Agrarumweltprogrammen/Landschaftspflegeprogrammen in Anspruch genommen werden. Es muss darauf geachtet werden, dass es zu Maßnahmen auf Grünland Boden Grund- Oberflächen- Flora Fauna keiner Doppelförderung kommt, wobei jedoch eine Kombination aufeinander wasser wasser aufbauender Förderungen denkbar ist. Düngung mit Mengenauflagen + + + + + Vorteil der produktionsintegrierten Kompensation ist die Entschärfung von ohne Pflanzenschutz- 0 + + ++ + Flächennutzungskonflikten. Zum einen erfolgt die dauerhafte Sicherung von mitteleinsatz Flächen des Naturschutzes innerhalb der landwirtschaftlichen Produktion und zum anderen, sofern die Flächen im Besitz der Landwirtschaft verbleiben, ist Mahd eine ausschließliche Verwendung von Mitteln der Eingriffsregelung zur Natur- mit Schnittzeitauflage 0 0 0 ++ + aufwertung möglich. Dem landwirtschaftlichen Betrieb gehen auf diese Weise die Kompensationsflächen nicht als Produktionsstandorte verloren, die Bewirt- mit reduzierter Anzahl Schnitte (+) 0 0 + → ++ + → ++ schaftung wird lediglich durch zusätzliche Auflagen extensiviert und die Flä- chen werden somit ökologisch aufgewertet. Wenn das Entwicklungsziel der Beweidung Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung bestimmte mit Zeitpunktauflage + → ++ 0 0 + → ++ + Formen einer extensiv genutzten Kulturlandschaft sind, dann geht dies nur in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und einer angepassten Nutzung. Aus 0 (+) + ++ naturschutzfachlicher Sicht ist insbesondere auf offenzuhaltenden Grün- landstandorten eine Aufwertung durch nutzungsintegrierte Kompensation auf Ohne Wirkung teilweise positiv positiv sehr positiv landwirtschaftlich genutzten Flächen von besonderem Interesse. Quelle: eigene Zusammenstellung Wie aus den Tabellen 1 und 2 ersichtlich, üben ausgewählte Maßnahmen bzw. Nutzungseinschränkungen der Landwirtschaft eine positive Wirkung auf Bei Ausgleichsmaßnahmen auf Ackerland (s. Tab. 2) wird durch eine Re- die Schutzgüter Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Flora und Fauna duzierung der Düngung sowie durch den Verzicht von Pflanzenschutzmittel- aus. Es werden potenziell geeignete Maßnahmen auf Grünland und Ackerland Gaben, insbesondere in Bezug auf die Qualität der Grund- und Oberflächen- dargestellt, die z. T. auch kombiniert werden können. Durch die Integration gewässer eine positive Wirkung und somit eine ökologische Aufwertung er- naturschutzfachlicher Anforderungen in die Produktion lassen sich Kompensa- zielt. Gerade die zum Teil erheblichen Einträge von Pflanzenschutzmitteln in tionsmaßnahmen verstärkt mit den berechtigten betriebswirtschaftlichen Kal- Oberflächengewässer und die Einträge von Düngemittel ins Wasser stellen ein külen der Flächennutzer in Übereinstimmung bringen. häufiges Problem intensiver ackerbaulicher Bewirtschaftung dar. Durch eine Umwandlung von Ackerland in Grünland, insbesondere in Verbindung mit Der Tabelle 1 kann die positive Wirkung einer Düngung mit Mengenaufla- einer Extensivierung, kann aus naturschutzfachlicher Sicht eine erhebliche ge, des Verzichts auf Pflanzenschutzmitteleinsatz, später Mahdtermine bzw. Aufwertung der genutzten Flächen erreicht werden. Werden diese Einschrän- einer reduzierten Anzahl an Schnitten, sowie einer Beweidung mit Zeit- kungen auf zuvor intensiv genutzten, meist fruchtbaren Böden als Kompensa- punktauflagen auf Flora und Fauna entnommen werden. Insbesondere auf den tionsmaßnahmen durchgeführt, bewirkt dies bei Kompensationsmaßnahmen floristischen Artenreichtum der Grünlandflächen macht sich eine reduzierte einen hohen Wertzuwachs, so dass der Kompensationsflächenbedarf gering Anzahl an Schnitten und eine Beweidung mit Zeitpunktauflagen bemerkbar, gehalten werden kann. wobei hier die Wirkung von positiv bis sehr positiv, je nach Beginn der Nut- zung, eingeschätzt werden kann. Auffallend sind auch die positiven bis sehr Die in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen konzentrieren sich auf Ein- positiven Wirkungen einer Beweidung mit Zeitpunktauflagen auf den Boden, schränkungen, die in den Produktionsablauf konventioneller Betriebe integriert 20 21 werden können, die Nutzungsaufgabe von Ackerland (Brache/ Sukzession) erfolgt dann die Einbindung der Landwirtschaft, da sie zum einen als Flächen- wurde daher in die Bewertung nicht mit einbezogen. bereitsteller zum anderen zur Durchführung der Maßnahmen benötigt wird. Diese späte Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange in der Eingriffsrege- Tabelle 2: Bewertung von Kompensationsmaßnahmen auf Ackerland lung führt jedoch zu den vielbeschriebenen Konflikten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz im Rahmen der Eingriffsregelung, durch eine frühzeitige Maßnahmen auf Ackerland Boden Grund- Oberflä- Flora Fauna Beteiligungs- und Kommunikationsstrategie könnte dem entgegen gewirkt wasser chengewäs- werden. Die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange durch die aktive ser Beteiligung von landwirtschaftlichen Berufs- und Interessensvertretungen sowie durch wirtschaftende Landwirte vor Ort unterscheidet sich aufgrund der Düngung mit Mengenauflage + + + + (+) Verfahrensabläufe in Bauleitplanung und in Planfeststellungsverfahren. Beiden Null-Düngung ++ ++ ++ ++ ++ Verfahren ist jedoch gemein, dass die Beteiligung der Landwirtschaft möglichst frühzeitig erfolgen sollte. keine PSM-Gabe 0 ++ ++ ++ +→ ++ In der Bauleitplanung (Abb. 4) findet neben der planerischen Vorbereitung pfluglose Bodenbearbeitung + 0 0 + 0 der Siedlungsentwicklung auch die planerische Bearbeitung der Kompensati- Umwandlung AL in GL + → ++ + + + → ++ + → ++ onserfordernisse statt. Quelle: eigene Zusammenstellung Abbildung 4: Beteiligung der Landwirtschaft im Verfahrensablauf der Bauleit- planung Als eine weitere Möglichkeit der Kompensation mit der Landwirtschaft im Rahmen der Eingriffsregelung wird die Umstellung auf ökologische Anbauver- AAbbsscchhäättzzuunngg ddeess KKoommppeennssaattiioonnssbbeeddaarrffeess 11.. IInnffoorrmmaattiioonn vvoonn KKaammmmeerr uunndd VVeerrbbaanndd EE 22.. IInnffoorrmmaattiioonn ddeerr vvoonn KKoommppeennssaa-- fahren diskutiert. Die von ökologischen Anbauverfahren ausgehenden positi- ENEN ttiioonnssmmaaßßnnaahhmmeennbbeettrrooffffeenneenn LLaannddwwiirrttee EBEB ((PPääcchhtteerr//EEiiggeennttüümmeerr)) ven Wirkungen werden weithin anerkannt. Die Frage jedoch, ob Maßnahmen ANAN KKoommppeennssaattiioonnssffllääcchheennvvoorraauusswwaahhll VVeerreeiinnbbaarruunngg vvoonn AAbbssiicchhttsseerrkklläärruunnggeenn PLPL des ökologischen Landbaus als Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der SS GG NN Eingriffsregelung angerechnet werden können, ist von einer möglichen Dop- ZUZU TT pelförderung abhängig. Wird die Umstellung auf ökologischen Landbau bereits NUNU NN über andere Programme gefördert, ist eine Anrechnung als Kompensations- HEHE VVeerrhhaannddlluunnggeenn uunndd VVeerrttrraaggssaabbsscchhlluussss mmiitt ÄCÄC ddeenn vvoonn vvoorrggeezzooggeenn dduurrcchhggeeffüühhrrtteenn leistung nicht zulässig. FLFL FFllääcchheenn--uunndd MMaaßß-- KKoommppeennssaattiioonnssmmaaßßnnaahhmmeenn bbeettrrooffffeenneenn nnaahhmmeennddaarrsstteelllluunngg LLaannddwwiirrtteenn ((PPääcchhtteerr//EEiiggeennttüümmeerr)) 4 Organisatorische Aspekte bei Kompensationsmaß- BBeessttiimmmmuunngg ddeerr KKoommppeennssaattiioonnssvveerrppfflliicchhttuunngg nahmen mit der Landwirtschaft EE ENEN EErrmmiittttlluunngg ddeess KKoommppeennssaattiioonnssffllääcchheennbbeeddaarrffeess ffüürr ddiiee nniicchhtt iimm BB-- EBEB PPllaannggeebbiieett aauussgglleeiicchhbbaarreenn BBeeeeiinnttrrääcchhttiigguunnggeenn DLaansd wdiartrsgcehsateftl ltzee igSt,p edkatsrsu msp emzöifgislcichhee rM aKßonmaphemnesna tifoünr sbmesatßimnamhtme eEnin gmriiftf stdaet-r NGSPLANNGSPLAN FFllääcchheennbbeerreeiittsstteelllluunngg bbeeVVmmtteerrooiirrttffhh ffddeeaaeennnnnneedd nnvvlluu ooLLnnnnaa ggnnKKeeddoonnwwmm uuiirrppttnneeeeddnnnn ssVV((aaPPeettääiirroottccrrnnhhaassttggeemmssrraa//aaEEßßbbiinnggssaaeecchhnnhhmmttllüüuueemmssnnssee rr)) bestände je nach funktionaler Beeinträchtigung eingesetzt werden können. UU UU AA Dazu ist jedoch die Beteiligung der Landwirtschaft in Planung und Konzeption BEBBEB DDuurrcchhffüühhrruunngg ddeerr ZZuuoorrddnnuunngg zzuu ddeenn vvoorrggeezzooggeenn sowie der aktiven Landwirte vor Ort zur Umsetzung notwendig. Betrachtet man KKoommppeennssaattiioonnssmmaaßßnnaahhmmeenn KKoommppeeddnnuussrraacctthhiiooggnneessffüümmhhaarrttßßeennnnaa hhmmeenn jedoch die heutige Kompensationspraxis, so zeigt sich, dass Landwirtschaft im Rahmen der Eingriffsregelung häufig, wenn überhaupt, erst spät beteiligt wird. Quelle: eigene Darstellung Der übliche Ablauf lässt sich kurz wie folgt charakterisieren: Eingriff und Kom- pensation werden planerisch vorbereitet, der Eingriff erfolgt, anschließend erfolgt die Suche nach Flächen zur Umsetzung der Kompensationserforder- nisse sowie die Suche nach Maßnahmenumsetzern. Auf der letzten Stufe 22 23

Description:
on ist durch den Übergang vom subatlantischen zum kontinentalen Klima gekennzeichnet, aber noch ozeanisch geprägt. Bei dieser Lokalität handelt
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