Debeka Allgemeine Versicherung AG Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – Privat – – Stand 1. Januar 2020 – Inhaltsverzeichnis A.4.10 Höhere Gewalt A.4.11 Fallen weitere Kosten an? A.4.12 Lieferung des Unfallmeldesteckers und Download der Unfall melde-App A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? A.4.13 Gewährleistung A.4.14 Beendigung des Unfallmeldediensts A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie Anderen zu fügen A.5 Kfz-Unfallversicherung – wenn Insassen verletzt oder getötet A.1.1 Was ist versichert? werden A.1.2 Wer ist versichert? A.5.1 Was ist versichert? A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? A.5.2 Wer ist versichert? A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.3 Versicherbare Fahrzeuge A.1.5 Was ist nicht versichert? A.5.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.5 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung? A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug A.5.6 Leistung bei Invalidität A.2.1 Was ist versichert? A.5.7 Leistung bei Tod A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? A.5.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? Krankheiten oder Gebrechen? A.2.4 Wer ist versichert? A.5.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.5.10 Was ist nicht versichert? A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust? A.2.7 Was zahlen wir in der GAP-Versicherung? A.6 Fahrerschutzversicherung A.2.8 Was zahlen wir bei Beschädigung ohne bzw. mit Werkstattbin A.6.1 Was ist versichert? dung? A.6.2 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.2.9 Sachverständigenkosten A.6.3 Welche Leistungen umfasst die Fahrerschutzversicherung? A.2.10 Mehrwertsteuer A.6.4 Wann erhalten Sie keine Leistungen aus der Fahrerschutzver A.2.11 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung sicherung (vorrangige Leistungspflicht Dritter)? A.2.12 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)? A.6.5 Fälligkeit unserer Zahlung A.2.13 Selbstbeteiligung A.6.6 Was ist nicht versichert? A.2.14 Was wir nicht ersetzen und Hinweise zum Verbleib von Rest- und Altteilen A.7 Erweiterter Versicherungsschutz für Elektro-/Hybridfahrzeuge A.2.15 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung A.7.1 Was ist versichert? A.2.16 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie nicht A.7.2 Neupreisentschädigung selbst gefahren sind? A.7.3 Entsorgungskosten A.2.17 Was ist nicht versichert? A.7.4 Abzug neu für alt A.2.18 Meinungsverschiedenheit über die Schadenshöhe (Sachver A.7.5 Was ist nicht versichert? ständigenverfahren) A.7.6 Kündigung A.2.19 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör A.7.7 Verpflichtung Dritter A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kosten erstattung A.3.1 Was ist versichert? B Beginn des Vertrags und vorläufiger Versicherungsschutz A.3.2 Wer ist versichert? A.3.3 Versicherbare Fahrzeuge B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz A.3.5 Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder wegen verlorenen bzw. defekten Fahrzeugschlüsseln C Beitragszahlung A.3.6 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise A.3.7 Zusätzliche Leistungen bei einer Auslandsreise C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags A.3.8 Was ist nicht versichert? C.2 Zahlung des Folgebeitrags A.3.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung C.3 Nicht rechtzeitige Zahlung bei Fahrzeugwechsel A.3.10 Verpflichtung Dritter C.4 Beitragspflicht bei Nachhaftung in der Kfz-Haftpflichtversiche rung XX A.4 Unfallmeldedienst – technisch unterstützte Hilfe nach einem 1 1 3131 Notfall, Unfall oder einer Panne für PKW PP 11 A.4.1 Automatische Notfallmeldung FF D D A.4.2 Manuelles Auslösen der Notfallmeldung D Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des Fahr 24 24 A.4.3 Benachrichtigung von Rettungskräften zeugs? 00 VFVF A.4.4 Benachrichtigung der Unfallmeldestelle bei Panne oder Unfall 02A02A ohne Erfordernis von Rettungskräften D.1 Bei allen Versicherungsarten 3030 A.4.5 Für welches Fahrzeug gilt die Leistung? D.2 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 20) 20) A.4.6 Bei welchen Ereignissen leistet der Unfallmeldedienst? 00 B FZ 1 (01.08.2B FZ 1 (01.08.2 AAA...444...789 WWIznu eerw lrVc ehhelcaerhtf üVeegmoinur eanränugu s?Asmnelsitczphureunncgh eG nae umbfi üedsti ess etBeneh eits rdtfaüenlrlt d Ussnelefinais?ltlmunegld?edienst Seite 1 von 50 Seite 1 von 50 E Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall? I.7 Einstufung nach Abgabe des Schadensverlaufs I.8 Auskünfte über den Schadensverlauf E.1 Bei allen Versicherungsarten E.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung E.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung J Beitragsänderung aufgrund tariflicher Maßnahmen E.4 Zusätzlich beim Autoschutzbrief E.5 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung J.1 Typklasse E.6 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? J.2 Regionalklasse J.3 Alter des Versicherungsnehmers und jüngsten Fahrers J.4 Tarifänderung F Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen J.5 Kündigungsrecht J.6 Gesetzliche Änderung des Leistungsumfangs in der Kfz-Haft pflichtversicherung G Laufzeit und Kündigung des Vertrags, Veräußerung des J.7 Änderung der Tarifstruktur Fahrzeugs G.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? K Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen G.2 Wann und aus welchem Anlass können Sie den Versicherungs Umstands vertrag kündigen? G.3 Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungs K.1 Änderung des Schadensfreiheitsrabatts vertrag kündigen? K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten K.3 Änderung der Regionalklasse wegen Wohnsitzwechsel G.5 Form und Zugang der Kündigung K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberech G.6 Beitragsabrechnung nach Kündigung nung G.7 Was ist bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahr K.5 Änderung der Art und Verwendung des Fahrzeugs zeugs zu beachten? G.8 Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung) L Versicherungssteuer H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit un gestempelten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen M Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderungen H.1 Was ist bei Außerbetriebsetzung zu beachten? H.2 Welche Besonderheiten gelten bei Saisonkennzeichen? N Gesetzliche Verjährung H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen H.4 Kurzzeitkennzeichen O Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände O.1 Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind I Schadensfreiheitsrabatt-System O.2 Gerichtsstände I.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) Anhang 1: Tabellen zum Schadensfreiheitsrabatt-System I.2 Ersteinstufung I.2.1 Einstufung in Klasse 0 1 PKW I.2.2 Einstufung in SF-Klasse ½, SF-Klasse 2 oder SF-Klasse 4 1.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Bei I.2.3 Anrechnung des Schadensverlaufs der Kfz-Haftpflicht- in der tragssätze Vollkaskoversicherung 1.2 Rückstufung im Schadensfall I.2.4 Gleichgestellte Fahrerlaubnisse 2 Krafträder, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder I.3 Jährliche Neueinstufung 2.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Bei I.3.1 Wirksamwerden der Neueinstufung tragssätze I.3.2 Besserstufung bei schadensfreiem Verlauf 2.2 Rückstufung im Schadensfall I.3.3 Besserstufung bei Saisonkennzeichen I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen 4, 2, ½, Klasse 0 3 Campingfahrzeuge (Wohnmobile) oder Schadensklassen S oder M 3.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Bei I.3.5 Rückstufung bei schadensbelastetem Verlauf tragssätze I.3.6 Rabattschutz 3.2 Rückstufung im Schadensfall I.4 Was bedeutet schadensfreier oder schadensbelasteter Ver 4 Trikes und Quads lauf? 4.1 Einstufung in Schadensfreiheitsklassen (SF-Klassen) und Bei I.4.1 Schadensfreier Verlauf tragssätze I.4.2 Schadensbelasteter Verlauf 4.2 Rückstufung im Schadensfall I.5 Wie Sie eine Rückstufung vermeiden können X I.5.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung 2 Anhang 2:Merkmale zur Beitragsberechnung 31 I.5.2 In der Vollkaskoversicherung P 1 F D I.6 Übernahme eines Schadensverlaufs 1 Merkmale zur Beitragsberechnung bei PKW 24 I.6.1 In welchen Fällen wird ein Schadensverlauf übernommen? 2 Merkmale zur Beitragsberechnung bei Krafträdern VF0 I.6.2 Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme? 3 Merkmale zur Beitragsberechnung bei Leichtkrafträdern und 2A I.6.3 Wie wirkt sich eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes Kleinkrafträdern 300 auf den Schadensverlauf aus? 4 Merkmale zur Beitragsberechnung bei Campingfahrzeugen 20) I.6.4 Übernahme des Schadensverlaufs nach Betriebsübergang (Wohnmobile) B FZ 1 (01.08.20 567 MMMeeerrrkkkmmmaaallleee zzzuuurrr BBBeeeiiitttrrraaagggsssbbbeeerrreeeccchhhnnnuuunnnggg bbbeeeiii WATrnoikhheänsnw guaengrdne Qnaunahdäsn gern Seite 2 von 50 Anhang 3:Tabellen zu den Typklassen (PKW) Anhang 7: Besondere Bedingungen für das Leistungspaket Com fort Plus bei PKW 1 Kfz-Haftpflichtversicherung 1 Erweiterung des Eigenschadens 2 Vollkaskoversicherung 2 Auslandsschadensschutz – besonderer Schutz bei einem un 3 Teilkaskoversicherung verschuldeten Verkehrsunfall im Ausland 3 Fahrerschutzversicherung 4 Neupreisentschädigung Anhang 4:Tabellen zu den Regionalklassen 5 Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge 6 Abzug neu für alt 1 PKW 7 Sonderausstattung 1.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 8 Erweiterte Wildschadensklausel 1.2 Vollkaskoversicherung 9 Weitere Elementarschäden 1.3 Teilkaskoversicherung 10 Folgeschäden durch Tierbiss 11 Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl oder Raub 2 Krafträder von Schlüsseln 2.1 Kfz-Haftpflichtversicherung 12 Totalentwendung 2.2 Teilkaskoversicherung 13 Ersatz von Betriebsmitteln 14 Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss 15 Ersatz von mobilen Navigationsgeräten Anhang 5: Beitragsgruppen 16 Entsorgung/Resteverwertung nach Totalschaden 17 Erweiterung des Unfallbegriffs 1 Beitragsgruppe B 18 Mitversicherung der Unterschlagung 2 Beitragsgruppe V 3 Beitragsgruppe N Anlage zu Anhang 7: Auslandsschadensschutz Anhang 6: Art und Verwendung von Fahrzeugen 1 Was ist versichert? 2 Wer ist versichert? 1 Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen 3 Versichertes Fahrzeug 2 Leichtkrafträder 4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz 3 Kleinkrafträder 5 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)? 4 Krafträder 6 Welches Recht gilt? 5 PKW 7 Was ist nicht versichert? 6 Trikes 8 Verpflichtung Dritter, Anrechnung der Leistungen Dritter 7 Quads 9 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung 8 Mietwagen 9 Taxen 10 Selbstfahrervermietfahrzeuge Anhang 8: Leistungserweiterungen für Campingfahrzeuge 11 Leasingfahrzeuge (Wohnmobile) 12 Kraftomnibusse 13 Campingfahrzeuge 1 Auslandsschadensschutz – besonderer Schutz bei einem un 14 Werkverkehr verschuldeten Verkehrsunfall im Ausland 15 Gewerblicher Güterverkehr 2 Fahrerschutzversicherung 16 Umzugsverkehr 3 Abzug neu für alt 17 Wechselaufbauten 4 Erweiterte Wildschadensklausel 18 Landwirtschaftliche Zugmaschinen 5 Weitere Elementarschäden 19 Melkwagen und Milchsammel-Tankwagen 6 Folgeschäden durch Tierbiss 20 Sonstige landwirtschaftliche Sonderfahrzeuge 7 Austausch von Schlössern nach Einbruchdiebstahl oder Raub 21 Milchtankwagen von Schlüsseln 22 Selbstfahrende Arbeitsmaschinen 8 Ersatz von Betriebsmitteln 23 LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse 9 Ersatz von Aggregatschäden durch Kurzschluss 24 LKW über 3,5 t zulässige Gesamtmasse 25 Zugmaschinen 26 Fahrzeuge mit amtlichen grünen Kennzeichen X 3 1 3 P 1 F D 4 2 0 F V A 2 0 0 3 0) 2 0 B FZ 1 (01.08.2 Seite 3 von 50 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) – Privat – – Stand 1. Januar 2020 – Die Kfz-Versicherung umfasst, je nach Inhalt des Versicherungsver - Campingfahrzeuge (Wohnmobile) trags, folgende Versicherungsarten: - Trikes und Quads - Anhänger (bis 3 t Nutzlast) und Wohnwagenanhänger - Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) Die AKB gelten nicht für Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzei - Kaskoversicherung (A.2) chen führen müssen. - Autoschutzbrief (A.3) - Unfallmeldedienst (A.4) Maßgeblich für die Zuordnung der Fahrzeuge sind folgende Eintragun - Unfallversicherung (A.5) gen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. - Fahrerschutzversicherung (A.6) Teil II (Fahrzeugbrief) oder in anderen amtlichen Urkunden: - Erweiterter Versicherungsschutz für Elektro-/Hybridfahrzeuge (A.7) - Hersteller, Art, Typ - Motorleistung, Hubraum, Fahrzeugalter Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Kfz-Unfallversicherung sind jeweils recht - Aufbau, Verwendung lich selbstständige Verträge. In Ihrem Versicherungsschein können - Anzahl der Plätze, Nutzlast Sie sehen, welche Versicherungsarten und welchen Versicherungs umfang Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. Bei PKW gelten diese Bedingungen für die Leistungspakete Comfort Die AKB gelten bei den o. g. Versicherungsarten für Versicherungs und Comfort Plus. Abweichende Leistungserweiterungen des Leis verträge von folgenden, in Deutschland zugelassenen, Kraftfahrzeu tungspakets Comfort Plus sind in Anhang 7 geregelt. Die Leistungser gen: weiterungen für Campingfahrzeuge (Wohnmobile) sind in Anhang 8 beschrieben. - PKW - Krafträder, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. A Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Versicherung? A.1 Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie Anderen zugelassenes Kraftfahrzeug beschädigt? Dann ersetzen zufügen wir diesen Sachschaden so, als wäre ein Dritter geschä digt worden. Die Ersatzleistung ist dabei auf den Fahr A.1.1 Was ist versichert? zeugschaden beschränkt. Wir erstatteten keine zusätzli chen Schadenspositionen, wie z. B. Nutzungsausfall und Sie haben einen Anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs geschä Mietwagenkosten. digt? Begründete und unbegründete Schadensersatzansprüche A.1.1.1 Wir stellen Sie von Schadensersatzansprüchen frei, wenn A.1.1.3 Bei begründeten Ansprüchen leisten wir Schadensersatz durch den Gebrauch des Fahrzeugs in Geld. a) Personen verletzt oder getötet werden, A.1.1.4 Unbegründete oder überhöhte Ansprüche wehren wir auf b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhan unsere Kosten ab. den kommen, Regulierungsvollmacht c) reine Vermögensschäden verursacht werden, d) der Umwelt Schäden nach dem Umweltschadensge A.1.1.5 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie gerichtete Ansprüche setz zugefügt werden, die auf einem Unfall, einer Pan in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren. Wir geben ne oder einer plötzlichen und unfallartigen Störung alle dafür zweckmäßigen Erklärungen im Rahmen unse des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Kraftfahr res pflichtgemäßen Ermessens ab. zeugs (Betriebsstörung) beruhen, Mitversicherung von Anhängern, Aufliegern und abgeschleppten Fahr und deswegen gegen Sie oder uns Schadensersatzan zeugen sprüche wegen Haftpflichtbestimmungen des Bürgerli chen Gesetzbuchs, des Straßenverkehrsgesetzes, des A.1.1.6 Ist ein Anhänger oder Auflieger mit dem versicherten Umweltschadensgesetzes oder wegen anderer gesetzli Kraftfahrzeug verbunden? Dann erstreckt sich der Versi cher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend ge cherungsschutz auch hierauf. macht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehören neben dem Fahren z. B. das Ein- und Aussteigen sowie Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge ohne X das Be- und Entladen. eigenen Haftpflichtversicherungsschutz, die mit dem versi 14 cherten Kraftfahrzeug abgeschleppt oder geschleppt wer 3 1P Nach dem Umweltschadensgesetz haften wir für alle Um den. 4 D F wumelwtseclhtsäcdheänd,l idcihee dr uGrcühte dr iea uBf edföerrd Sertruanßge g mefiät hIhrlricehme rF oadherr Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger, der Auflieger, 02 zeug verursacht werden, unabhängig von einem Verschul das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während F AV den. Für alle Umweltschäden, die durch die Nutzung Ih des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst 002 res Fahrzeugs im Zusammenhang mit einer beruflichen und sich noch in Bewegung befindet. 3 20) Tätigkeit entstehen, haften wir verschuldensabhängig. Führen fremder Fahrzeuge im Ausland 0 B FZ 1 (01.08.2 SAi.e1 .h1a.2ben mHbitra aIbhuercenhm dS Feieas h vorzederesurig c heeeininret ee nimg eFitnvaeehsrrsz Kiecruhageftsrft aeeh irnPz eeaurnsgdo ebnre esbsce hiamäud f iGgStei?e A.1.1.7 SQDiauena hnda osbidenendr baeeuinic uhCn assmo elpcinhineegn fS aPchKhrzäWedu,e gen i (nvW eKorrshaincfthmraeodrbt,, i eld)i nive e TrSrsiiikece ho,e dereti?nr Seite 4 von 50 Ihr in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehe- oder Le sich nach dem im jeweiligen Reiseland gesetzlich vorge benspartner als Fahrer beim Gebrauch eines gemieteten, schriebenen Versicherungsumfang. Sie haben jedoch min versicherungspflichtigen PKW, Campingfahrzeugs (Wohn destens den vertraglich vereinbarten Versicherungs mobils) oder Kraftrads auf einer Reise im Ausland nach schutz. A.1.4.1 verursachen. Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) Versicherungsschutz besteht vom Tag der Anmietung für höchstens einen Monat. Kein Versicherungsschutz be A.1.4.2 Haben wir Ihnen eine internationale Versicherungskarte steht, soweit aus der für das gemietete Fahrzeug abge ausgehändigt? Dann erstreckt sich Ihr Versicherungs schlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung Deckung be schutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung auch auf die dort steht. Wir leisten höchstens bis zu den vertraglich verein genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbe barten Versicherungssummen. zeichnungen nicht durchgestrichen sind. Der Versiche rungsumfang richtet sich nach A.1.4.1 Satz 2 und 3. A.1.2 Wer ist versichert? A.1.5 Was ist nicht versichert? Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgen de Personen (mitversicherte Personen): Vorsatz a) den Halter des Fahrzeugs, A.1.5.1 Schäden, die Sie vorsätzlich und widerrechtlich herbeifüh b) den Eigentümer des Fahrzeugs, ren, sind nicht versichert. c) den Fahrer des Fahrzeugs, Genehmigte Rennen d) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner A.1.5.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die im Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht Rahmen einer Beteiligung an behördlich genehmigten nur gelegentlich begleitet, kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei de nen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an e) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das versi kommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. cherte Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke Die Teilnahme an behördlich nicht genehmigten Fahrtver gebraucht wird, anstaltungen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.6 dar. f) den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines nach Beschädigung des versicherten Fahrzeugs A.1.1.6 mitversicherten Fahrzeugs. Die genannten Personen können selbstständig Ansprüche aus dem A.1.5.3 Für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhan Versicherungsvertrag an uns stellen. denkommen des versicherten Fahrzeugs besteht kein Ver sicherungsschutz. A.1.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssum Beschädigung von Anhängern, Aufliegern oder abgeschleppten Fahr men)? zeugen Höchstzahlung A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit A.1.3.1 Wir zahlen pro Schadensereignis höchstens die für Per dem versicherten Fahrzeug verbundenen Anhängers oder sonen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils vereinbar Aufliegers oder eines mit dem versicherten Fahrzeug ge ten Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusammen schleppten oder abgeschleppten Fahrzeugs. Wenn mit hängende Schäden mit derselben Ursache gelten als ein dem versicherten Fahrzeug ohne gewerbliche Absicht ein einziges Schadensereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungs betriebsunfähiges Fahrzeug im Rahmen üblicher Hilfeleis summen sehen Sie in Ihrem Versicherungsschein. tung abgeschleppt wird, besteht für dabei am abge schleppten Fahrzeug verursachte Schäden Versiche A.1.3.2 Bei Schäden von berechtigten Insassen in einem mitversi rungsschutz. cherten Anhänger gelten die gesetzlichen Mindestversi cherungssummen. Beschädigung von beförderten Sachen Versicherungssummen im Rahmen der Umweltschadenshaftpflicht A.1.5.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von A.1.3.3 Innerhalb der vertraglich vereinbarten Versicherungssum Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert wer men stellen wir Sie bis zu 5 Millionen Euro pro Schadens den. ereignis – maximal aber 10 Millionen Euro pro Jahr – von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Um Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die In weltschäden nach dem Umweltschadensgesetz frei. sassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mitführen (z. B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Bei Fahrten, die über Diese Begrenzung gilt nicht für Ansprüche, die auch ohne wiegend der Personenbeförderung dienen, besteht außer bestehendes Umweltschadensgesetz wegen gesetzlicher dem Versicherungsschutz für Sachen, die Insassen eines Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie gel Kraftfahrzeugs für den persönlichen Gebrauch üblicher tend gemacht werden können. weise mitführen (z. B. Reisegepäck, Reiseproviant). Kein Übersteigen der Versicherungssummen Versicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter Insassen. A.1.3.4 Die erhobenen Ansprüche übersteigen die Versicherungs Ihr Schadensersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person summen? Dann zahlen wir nur nach den Bestimmungen X 15 des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflicht A.1.5.6 Eine mitversicherte Person hat bei Ihnen, dem Halter 1P3 versicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahr 4 D F eseinlbesnt anuicfkhot momdeenr . nicht vollständig erfüllten Anspruch zFeauhgrzse euignsecnh Sadcheand enna cvhe ruAr.s1a.c1h.2t? hDinaanuns b eksetienh t Vüebresri cdheen 2 F0 rungsschutz für Sach- oder Vermögensschäden. Versiche V 2A A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? rungsschutz besteht jedoch für Personenschäden (wenn 0 0 Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt werden). 3 Versicherungsschutz in Europa und in der EU 0) 2 0 B FZ 1 (01.08.2 A.1.4.1 Drssuocinehwg eiesnKs dfczUeh-nHnu itaozafn utp ßinfgel iecrdehheutövnrroe eprngsä.ei cisohIcghehrrra eupnVnh geGis rsecbibhciieehentetee rtun Gn, Irghdesninesez cnzehu nur Vt zEEe uurrsrriocoichpphtäaeeist Seite 5 von 50 Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen Bis zu einem Versicherungswert von 5.000 Euro verzich ten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unter A.1.5.7 Entstehen reine Vermögensschäden, weil Liefer- und Be versicherung. förderungsfristen nicht eingehalten werden, besteht kein Gesondert mitversicherte Gegenstände Versicherungsschutz. Vertragliche Ansprüche A.2.1.4 Sie haben den Unfallmeldedienst nach A.4 abgeschlos sen? Dann erhalten Sie und die Gastnutzer gemäß A.4.8 A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprü bei unfallbedingter Beschädigung des für den Unfallmelde che, soweit sie wegen eines Vertrags oder besonderer Zu dienst genutzten mobilen Endgeräts (z. B. Smartphone) sage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinaus unter folgenden Voraussetzungen Ersatz: gehen. - Ihr Fahrzeug ist vollkaskoversichert und es ist ein ver Schäden durch Kernenergie sichertes Ereignis nach A.2.3 eingetreten oder - Ihr Fahrzeug ist teilkaskoversichert und es hat sich A.1.5.9 Schäden durch Kernenergie sind nicht versichert. ein Wildschaden nach A.2.2.4 ereignet. Nicht versicherbare Gegenstände A.2 Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug A.2.1.5 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, ins A.2.1 Was ist versichert? besondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Handys und Ihr Fahrzeug mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, andere Datenträger als in A.2.1.1 Ihr Fahrzeug ist gegen Beschädigung, Zerstörung oder A.2.1.2 e), Faltgarage, Vorzelt, Reisegepäck, persönliche Verlust wegen eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko) Gegenstände der Insassen). oder A.2.3 (Vollkasko) versichert. Fahrzeugteile und Fahr zeugzubehör nach A.2.1.2 und A.2.1.3 sind mitversichert, A 2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? wenn sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversi cherte Teile). Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Ver lust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile, durch Beitragsfrei mitversicherte Teile die nachfolgenden Ereignisse: Brand und Explosion A.2.1.2 Soweit in A.2.1.3 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versi cherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert: A.2.2.1 Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs a) fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und angebaute oder unter Verschluss verwahrte Fahrzeug sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Schmor- und teile. Sengschäden gelten nicht als Brand. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämp b) fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug an fen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. gebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahr tes Fahrzeugzubehör, das aufgrund gesetzlicher Be Entwendung stimmungen mitzuführen ist (z. B. Verbandskasten, Warndreieck) sowie Zubehör zur Unfallaufnahme, Un A.2.2.2 Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Dieb fallabsicherung und Pannenhilfe (z. B. Abschleppseil, stahl und Raub. Feuerlöscher, serienmäßig mitgeführtes Bordwerk zeug), Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch in seinem eigenen Interes c) Fotoapparate bis zu einem Gesamtwert von 50 Euro, se, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt über d) unter Verschluss verwahrte Ladegeräte und Ladeka lassen wird. bel zum Aufladen eines Elektro-/Hybridfahrzeugs bis Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter 1.000 Euro, nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Unbe e) unter Verschluss verwahrte Datenträger für mitversi fugter Gebrauch liegt insbesondere nicht vor, wenn der cherte Geräte nach A.2.1.3 a) bis maximal 200 Euro. Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt- oder Hotelmit Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile arbeiter). Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung A.2.1.3 Die folgenden Fahrzeugteile sind ohne Mehrbeitrag mit versichert, wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind: A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Ha gel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahr a) Multifunktions- und Kombinationsgeräte (Audio-, zeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung Video-, Radio-, Telekommunikationsgeräte und/oder von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schä Navigationssysteme) bis zu einem Gesamtneuwert den, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Er von maximal 5.000 Euro (brutto), eignisse Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug ge worfen werden. Nicht versichert sind Schäden, die der b) zugelassene Veränderungen am Fahrwerk, Trieb 316 X w(Teurnki,n gA)u, sdpieu ffd, eIrn nSetenirgaeurmun go ddeerr aMno tdoerlre isKtaurnogs,s edreies FVaehrhrearlt ewnesg veenr uerisnaecsh dt uhracth. diese Ereignisse veranlassten P F1 Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhal Zusammenstoß mit Haarwild D tens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahr 024 zeugs führen, individuell für das Fahrzeug angefertig A.2.2.4 Versichert ist der Zusammenstoß des fahrenden Fahr AVF te Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie be zeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bun 02 sondere Oberflächenbehandlungen bis zu einem Ge desjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein) sowie Bär, Mar 0) 30 samtneuwert von maximal 5.000 Euro (brutto). derhund, Waschbär und Wolf. 2 B FZ 1 (01.08.20 Dziaseuet usrd gdeGtrreüe idclsekaa lrimiücshbtt n ehveröe ulhriweeegierne rbatn alddsree t jr ies Wuwt.neetrielts rn 5au.)r0 mu0n0itd vE ebur)sr iogc eh(nebarrtun, tnwtotee)?nn nDF daaihnerns GA.l2a.s2b.r5uch VFaehrsrizcehuegrts . sAinlsd VBerrugclahssuchnägd geenl teann Gdlears - Vuenrdg laKsuunnsgt stdoeffs Seite 6 von 50 scheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn - das Fahrzeug aufgrund der Wetterlage oder aufgrund scheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. des Seegangs über Bord gespült wird oder Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapi von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssyste tän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, men, Solarmodulen, Displays und Monitoren. die Passagiere oder die Ladung zu retten. Wir erstatten die Kosten einer erforderlichen Reinigung des Fahrzeugs. Zudem übernehmen wir die Kosten für A.2.4 Wer ist versichert? den Ersatz von Leuchtmitteln, Plaketten und Vignetten. Weitere Folgeschäden sind nicht versichert. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und weitere Personen, in deren Interesse der Vertrag geschlossen ist (z. B. Leasinggeber als Ist bei einem Totalschaden oder einer Zerstörung des Eigentümer des Fahrzeugs). Fahrzeugs auch ein Glasbruchschaden entstanden? Dann ersetzen wir, wenn nur eine Teilkaskoversicherung A.2.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? besteht, den Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert (Zeit wert) der Glasteile. Mit der Kasko haben Sie Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zur Kurzschlussschäden an der Verkabelung Europäischen Union gehören. A.2.2.6 Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Ver zeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versi lust? chert. Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert Tierbiss A.2.6.1 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs A.2.2.7 Versichert sind Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen oder seiner Teile zahlen wir den Wiederbeschaffungswert Marder) an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummiman abzüglich eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs schetten und Dämmmatten. Alle Folgeschäden, insbeson bzw. seiner Teile. dere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind nicht versichert. Lassen Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstö rung reparieren, gilt A.2.8.1. A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert? Neupreisentschädigung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Ver lust des Fahrzeugs, einschließlich seiner mitversicherten Teile, durch A.2.6.2 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des PKW in die nachfolgenden Ereignisse: nerhalb von 6 Monaten nach dessen Erstzulassung, zah len wir den Neupreis des Fahrzeugs (A.2.12). Dies gilt Ereignisse der Teilkasko auch dann, wenn Ihr PKW innerhalb von 6 Monaten nach der Erstzulassung beschädigt wird und die erforderlichen A.2.3.1 Versichert sind die Schadensereignisse der Teilkasko Kosten der Reparatur mindestens 80 Prozent des Neu nach A.2.2. preises betragen. Voraussetzung ist, dass bei Eintritt des Schadens derjenige Eigentümer des Fahrzeugs ist, der Unfall es auch als Neufahrzeug vom Kfz-Händler oder Kfz-Her steller erworben hat. Den vorhandenen Restwert des A.2.3.2 Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch einen Unfall. Fahrzeugs ziehen wir von unserer Leistung ab. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen, plötzlich mit me chanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereig Hat Ihr Fahrzeug einen nicht reparierten Vorschaden? nis. Dann ziehen wir die hierfür erforderlichen Reparaturkos ten von der Erstattungsleistung ab. Keine Unfallschäden sind insbesondere: - Schäden wegen eines Bremsvorgangs (z. B. Schä A.2.6.3 Die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende den an den Bremsen oder den Reifen, Schäden am Neupreisentschädigung zahlen wir nur in der Höhe, in der Fahrzeug durch rutschende Ladung), sie tatsächlich für die Reparatur des Fahrzeugs oder den Erwerb eines anderen Fahrzeugs gezahlt wird. Die Zah - Schäden wegen eines Betriebsvorgangs (z. B. Schä lung muss innerhalb von einem Jahr nach Feststellung den durch Abnutzung, Bedienungsfehler oder Überbe des Anspruchs auf Neupreisentschädigung erfolgen. Sie anspruchung des Fahrzeugs), müssen diese durch Vorlage einer Reparaturrechnung - Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahr oder eines Kaufvertrags nachweisen. zeug ohne Einwirkung von außen (z. B. Rangier- und Neuzulassung nach Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Verwindungsschäden) oder - reine Bruchschäden. A.2.6.4 Wir übernehmen bei Totalschaden, Zerstörung oder Ver lust des Fahrzeugs die nachgewiesenen Kosten für Zulas Mut- oder böswillige Handlungen sung und Kennzeichen – höchstens jedoch 150 Euro. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr neues Fahrzeug bei A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Per uns versichern. sonen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrau chen. Berechtigt sind insbesondere Personen, die Entsorgung/Resteverwertung nach Totalschaden - vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des A.2.6.5 Bei einem Totalschaden übernehmen wir die nachgewie X Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Werkstatt- oder 7 senen Kosten für die Entsorgung bzw. Resteverwertung P31 Hotelmitarbeiter oder des Fahrzeugs – höchstens jedoch 1.000 Euro. Voraus 1 4 D F - itne ne insetemh eNnä h(ezv. erBh.ä ldtneisss zeun d eAmrb Veietnrfeühgmunegr,s bFearemcihlietign- sveetrzsuicnhge rdna. f ür ist, dass Sie Ihr neues Fahrzeug bei uns 2 0 oder Haushaltsangehörige). VF Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und 02A Transport auf einer Fähre Restwert? 0 3 020) A.2.3.4 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des A.2.6.6 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kos B FZ 1 (01.08.2 F-ahrdgzaeeshu tg Soscd haeiurfff estinraenr dFeät,h rkeo ldliaddieurrtc, hle ecnktsscthelhäegnt , oddaesrs unter tfeunn gdsewr eRrte üpbaerarstuter igdeens . F ahrzeugs dessen Wiederbeschaf Seite 7 von 50 A.2.6.7 Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie am rädern, PKW, Trikes und Quads nur entsprechende Abzü Schadenstag für den Kauf eines gleichwertigen gebrauch ge auf Bereifung, Batterie/Akkumulator und Lackierung ten Fahrzeugs bezahlen müssen. vor. Bei allen anderen Fahrzeugen ist dieser Abzug bis zum Ablauf des 3. Kalenderjahrs nach der Erstzulassung A.2.6.8 Der Restwert ist der erzielbare Verkaufspreis des Fahr des Fahrzeugs beschränkt. Nach den genannten 3 bzw. 4 zeugs im beschädigten oder zerstörten Zustand. Jahren erfolgt jeweils für Ersatzteile ein Abzug neu für alt. Werkstattbindung A.2.7 Was zahlen wir in der GAP-Versicherung? A.2.8.4 Sie haben eine Werkstattbindung mit uns vereinbart? Für die GAP-Versicherung gelten die Bestimmungen der Kaskoversi Dann gelten die Bestimmungen der Kaskoversicherung cherung. mit folgenden Besonderheiten: Nach einem Schaden an Ihrem PKW wählen wir eine ge A.2.7.1 Der Leasingvertrag Ihres PKW wird wegen eines Total eignete Werkstatt aus und übernehmen die Reparaturkos schadens, Verlusts oder wegen Zerstörung vorzeitig been ten. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie uns rechtzeitig det? Dann zahlen wir neben dem Wiederbeschaffungs kontaktieren. wert auch den Differenzbetrag, der sich aus der höheren Restleasingforderung des versicherten Fahrzeugs ohne Sie lassen Ihren PKW in einer anderen, nicht von uns aus Zinsen ergibt. Die Ersatzleistung ist begrenzt auf den Neu gewählten Werkstatt reparieren? Dann übernehmen wir preis Ihres Fahrzeugs. Die Höhe der abgezinsten Restlea 85 Prozent der ersatzfähigen und tatsächlich angefalle singforderung ergibt sich aus den restlichen Leasingraten nen Reparaturkosten. und dem möglicherweise im Leasingvertrag vereinbarten Restwert des Fahrzeugs. Ihr Fahrzeug wird nicht, nicht vollständig oder nicht fach gerecht repariert? Dann zahlen wir die ersatzfähigen Wie derherstellungskosten nach A.2.8.1 b) (ohne Mehrwert A.2.7.2 Bei kreditfinanzierten PKW erstatten wir die Differenz zwi steuer), die bei einer Reparatur in einer von uns ausge schen dem Finanzierungs-Restbetrag und dem Wiederbe wählten Partnerwerkstatt entstanden wären. Bei einem To schaffungswert. Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Be talschaden erstatten wir die erforderlichen Kosten nach trag, der bei vorzeitiger, schadensbedingter Beendigung A.2.8.1 b). des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist. Die Er satzleistung ist begrenzt auf den Neupreis des Fahr Die besonderen Bestimmungen zur Werkstattbindung gel zeugs. ten für Schadensfälle in Deutschland, bei denen Ihr PKW oder mitversicherte Teile beschädigt werden. Gleiches gilt Der Betrag vermindert sich um den Zinsvorteil, den der bei einem Unfall im Ausland, wenn Sie Ihr Fahrzeug an Kreditgeber durch die vorzeitige Befriedigung des Kredit schließend in Deutschland reparieren lassen. Dies gilt vertrags erlangt. Der Kredit muss nachweislich ausschließ auch bei Zerstörung oder Verlust von mitversicherten Tei lich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen wor len. den sein. A.2.9 Sachverständigenkosten A.2.7.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Elektro-/Hybridfahr zeuge, bei denen ausschließlich der Akkumulator geleast Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir des oder finanziert ist. sen Beauftragung veranlasst oder zugestimmt haben. A.2.8 Was zahlen wir bei Beschädigung ohne bzw. mit Werk A.2.10 Mehrwertsteuer stattbindung? Innerhalb der unter A.2.6 bzw. A.2.8 genannten Grenzen erstatten wir Reparatur die Mehrwertsteuer nur, wenn und soweit diese bei der konkreten Art der Schadensabrechnung tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwert A.2.8.1 Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die erforderli steuer erstatten wir nicht, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt chen Reparaturkosten bis zu folgenden Obergrenzen: sind. a) Weisen Sie die vollständige und fachgerechte Repara A.2.11 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung tur des Fahrzeugs nach, zahlen wir die hierfür erfor derlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaf Wiederauffinden des Fahrzeugs fungswerts nach A.2.6.7. Fehlt dieser Nachweis, zah len wir nach A.2.8.1 b). A.2.11.1 Ihr Fahrzeug wird entwendet und wieder aufgefunden? b) Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht Dann sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug wieder zurückzu fachgerecht repariert, zahlen wir die erforderlichen nehmen, wenn Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe - es innerhalb eines Monats nach Eingang der Scha des Wiederbeschaffungswerts abzüglich Restwert densanzeige wieder aufgefunden wird und (siehe A.2.6.7 und A.2.6.8). - Sie Ihr Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit ob Abschleppen jektiv zumutbaren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können. A.2.8.2 Ihr beschädigtes Fahrzeug muss abgeschleppt werden? Dann übernehmen wir die Kosten für das Abschleppen A.2.11.2 Ihr Fahrzeug wird in mehr als 50 km Entfernung (Luftlinie) vom Schadensort bis zur nächsten und für die Reparatur von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden? Dann geeigneten Werkstatt. Wir zahlen jedoch nicht, wenn ein übernehmen wir die Kosten einer Bahnfahrkarte 2. Klasse Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Kosten zu 18 X übernehmen. Die Kosten des Abschleppens werden auf fUünr sdeiree HLieni-s tuunndg Risüt cbkefaghrertn, zut ma uIfh re iFnaeh Hrzöecuhgs taebnztfuehrnoulenng. 3 die Obergrenzen nach A.2.8.1 angerechnet. P von 1.500 km (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Stand 1 D F Abzug neu für alt ort des Fahrzeugs zum Fundort. 4 2 Eigentumsübergang nach Entwendung 0 VF A.2.8.3 Bei der Reparatur werden alte Teile gegen Neuteile aus 02A getauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu la A.2.11.3 Sind Sie nicht nach A.2.11.1 zur Rücknahme des Fahr 20) 30 cuknide rdt?e rD Laancnk izeireuhnegn ewinire nv odne mde An ltKero sutnedn ddeerr AEbrsnauttzztuenileg zeugs verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer. 0 B FZ 1 (01.08.2 eIzsent utsdgpasrs en co4hc.e hnK ndaieclenhn tB daeebrtgrjaaehglar aunbfea (ncn?he uDE afrüsnrtn za unltle)a.hs msuenng wIihr rbeesi KFarahfrt A.2.11.4 Wzzueinur ggh a(wzbi.re dBn .w Inhieardcehe E rD na.tu1sf,cg Eheä.f1ud niogddueennrg ?E wD.3ea)g ngenen ks üeterinzhtet urI hnPndfe lidncah estv inFe arAlhenrt Seite 8 von 50 teil am erzielbaren Verkaufserlös nach Abzug der erforder rauschender Mittel) fordern wir unsere Leistungen entsprechend der lichen Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückho Schwere des Verschuldens der Person zurück. lung und Verwertung entstanden sind. Ihr Anteil entspricht Außerdem fordern wir unsere Leistungen entsprechend der Schwere der Quote, um die wir Ihre Entschädigung gekürzt haben. des Verschuldens zurück, wenn der Fahrer den Diebstahl des Fahr zeugs oder seiner Teile ermöglicht hat. A.2.12 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädi gung)? Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häuslicher Ge meinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung nur bei vorsätzlicher Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Verursachung zurück. Fahrzeugs. Der Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der Kfz-Haft Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs oder – pflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte Person, der Mieter wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird oder der Entleiher einen Schaden herbeiführt. –eines vergleichbaren Nachfolgemodells am Schadenstag aufgewen det werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und marktüblicher Nach A.2.17 Was ist nicht versichert? lässe. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit A.2.13 Selbstbeteiligung A.2.17.1 Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht Wenn Sie mit uns eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese kein Versicherungsschutz. Wir verzichten auf den Ein bei jedem Schadensereignis von der Entschädigung abgezogen. Ob wand grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens. Die und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, se ser Verzicht gilt jedoch nicht, wenn Sie hen Sie in Ihrem Versicherungsschein. Behebt eine von uns ausge - den Schaden wegen des Genusses alkoholischer Ge wählte Partnerwerkstatt einen Steinschlagschaden an der Windschutz tränke oder anderer berauschender Mittel verursa scheibe durch Reparatur (nicht durch Austausch der Scheibe), erset chen oder zen wir die Reparaturkosten ohne Abzug einer Selbstbeteiligung. - den Diebstahl des Fahrzeugs oder seiner Teile ermög A.2.14 Was wir nicht ersetzen und Hinweise zum Verbleib von lichen. Rest- und Altteilen Dann sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Da Was wir nicht ersetzen bei richten wir uns nach der Schwere Ihres Verschuldens. Rennen A.2.14.1 Wir zahlen nicht: - Veränderungen, Verbesserungen und Verschleißrepa A.2.17.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei raturen, Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an - Folgeschäden, wie Verlust von Treibstoff und Be kommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. triebsmitteln (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit), Reifenschäden - Wertminderung, Zulassungskosten, Überführungskos ten, Verwaltungskosten, A.2.17.3 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder - Nutzungsausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs. zerstörte Reifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Reifen aufgrund eines Ereignisses beschädigt Hinweise zum Verbleib von Rest- und Altteilen oder zerstört werden, das gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden bei dem A.2.14.2 Rest- und Altteile sowie das nicht reparierte Fahrzeug blei versicherten Fahrzeug verursacht hat. ben bei Ihnen und werden zum Verkaufswert auf die Ent Touristenfahrten schädigung angerechnet. A.2.17.4 Kein Versicherungsschutz besteht für Touristenfahrten A.2.15 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung auf öffentlichen Rennstrecken. A.2.15.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Ent Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staats schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese innerhalb gewalt von 2 Wochen. A.2.17.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch A.2.15.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, aber die Hö Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maß he der Entschädigung lässt sich nicht innerhalb eines Mo nahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verur nats nach Schadensanzeige feststellen? Dann können sacht werden. Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädi Schäden durch Kernenergie gung verlangen. A.2.17.6 Schäden durch Kernenergie sind nicht versichert. A.2.15.3 Wenn Ihr Fahrzeug entwendet wurde, warten wir zu nächst ab, ob es wieder aufgefunden wird. Daher zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Mo A.2.18 Meinungsverschiedenheit über die Schadenshöhe nats nach Eingang der Schadensanzeige. (Sachverständigenverfahren) A.2.15.4 Sie wollen Ihren Anspruch auf Leistung abtreten oder ver A.2.18.1 Sie sind mit einer unserer folgenden Feststellungen nicht X 19 pfänden? Hierfür benötigen Sie unsere ausdrückliche Ge einverstanden? 3 P nehmigung, solange Ihr Anspruch nicht endgültig fest 1 D F steht. -- HWöiehdee drbeess Scchhaaffduenngss,wert oder 4 F02 A.2.16 Können wir unsere Leistung zurückfordern, wenn Sie - Umfang der erforderlichen Reparaturarbeiten. V 2A nicht selbst gefahren sind? Dann kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein 0 0) 30 Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug und Sachverständigenausschuss entscheiden. 02 kommt es dabei zu einem Schadensereignis? Dann fordern wir von B FZ 1 (01.08.2 deFiraeehsigrelnär isPss eivgroskroesniät tu(zznl.is cBeh.r eGo dLeeenrius tsgusrno agble knfoa hnhourllriäs zscushiregür c vGke,e rwutrreäsnnankc ehs tioe hd daeatr.s a BSnecdhie argedrroe bbneesr A.2.18.2 Ffvaoühnrr zd2ee uWng Aosacuhcshesvnceh nrusastcäsh nb dAeignueeffnno.nr deWenre uSnnnieg Sukieneid n oewdnier Srj eaw ceihri nvieennrns etKärhrnaadfltib Seite 9 von 50 gen benennen, wird dieser von dem jeweils anderen be Wiederherstellung der Fahrbereitschaft stimmt. A.3.5.2 Wir lassen Ihr Fahrzeug am Schadensort von einem Pan A.2.18.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein nenhilfsfahrzeug auf unsere Kosten wieder fahrbereit ma weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann, der chen. vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt Sie organisieren die Pannenhilfe selbst? Dann erstatten werden soll. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Per wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten bis zu son des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsge 110 Euro (einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit richt benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwi geführten und verwendeten Kleinteile). schen den jeweils von den beiden Sachverständigen ge schätzten Beträgen liegen. Abschleppen des Fahrzeugs A.2.18.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens tragen Sie A.3.5.3 Ihr Fahrzeug kann am Schadensort nicht wieder fahrbe bzw. wir in dem Verhältnis, in dem die Sache für Sie bzw. reit gemacht werden? Dann lassen wir Ihr Fahrzeug auf uns entschieden wird. unsere Kosten in Ihre Wunschwerkstatt bis 50 km Entfer nung abschleppen (einschließlich Gepäck und nicht ge Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den werblich beförderter Ladung). Rechtsweg zu beschreiten. Sie organisieren das Abschleppen selbst? Dann erstatten A.2.19 Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör wir Ihnen die dadurch entstehenden Kosten bis zu 160 Euro. Kosten für den Einsatz eines Pannenhilfsfahr Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitver zeugs rechnen wir darauf an. sicherten Teilen gelten A.2.6 und A.2.8 bis A.2.18 entsprechend. Bergen des Fahrzeugs A.3 Autoschutzbrief – Hilfe für unterwegs als Service oder Kos A.3.5.4 Ist Ihr Fahrzeug von der Straße abgekommen? Dann las tenerstattung sen wir Ihr Fahrzeug auf unsere Kosten bergen (ein schließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter La Den Autoschutzbrief können Sie nur zusammen mit einer Kfz-Haft dung). pflichtversicherung für dasselbe Fahrzeug abschließen. Sie haben Ihren Fahrzeugschlüssel verloren oder dieser ist defekt? Dann erbringen wir folgende Leistungen: A.3.1 Was ist versichert? Fahrzeugschlüssel-Service Versichert sind die in A.3.5 bis A.3.7 genannten Schadensereignisse. Wir erbringen die jeweils aufgeführten Leistungen als Service oder er A.3.5.5 Wir vermitteln die Beschaffung eines Ersatzschlüssels statten die Ihnen entstandenen Kosten im Rahmen dieser Bedingun und übernehmen die Kosten für dessen Versand bis zu gen. 100 Euro. Die Kosten für den Ersatzschlüssel überneh men wir nicht. A.3.2 Wer ist versichert? Weiter- oder Rückfahrt Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen. A.3.5.6 Die Kosten für folgende Fahrten werden erstattet: A.3.3 Versicherbare Fahrzeuge a) Die Rückfahrt vom Schadensort zu Ihrem ständigen Wohnsitz oder Sie können den Autoschutzbrief für folgende Fahrzeuge abschließen: b) die Weiterfahrt vom Schadensort zum Zielort (inner - PKW halb des versicherten Gebiets nach A.3.4) und - Krafträder, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder c) die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohn - Trikes und Quads sitz, - Campingfahrzeuge (Wohnmobile) mit einem zulässigen Ge samtgewicht bis zu 4 t d) die Fahrt einer Person von Ihrem Wohnsitz oder vom Zielort zum wieder fahrbereiten Fahrzeug am Scha Mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sind einge densort. schlossen. Bei einer einfachen Entfernung unter 1.200 Bahnkilome A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? tern erstatten wir die entstandenen Kosten bis zur Höhe der Bahnfahrtkosten 2. Klasse. Bei größerer Entfernung Mit dem Autoschutzbrief haben Sie Versicherungsschutz in den geo erstatten wir die entstandenen Kosten bis zur Höhe der graphischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebie Bahnfahrtkosten 1. Klasse oder der Liegewagenkosten, je ten, die zur Europäischen Union gehören. weils einschließlich Zuschlägen. A.3.5 Hilfe bei Panne, Unfall, Diebstahl oder wegen verlore Übernachtung nen bzw. defekten Fahrzeugschlüsseln A 3.5.7 Auf Wunsch vermitteln wir eine Übernachtungsmöglich Sie haben mit Ihrem Fahrzeug eine Panne oder einen Unfall? Dann keit und übernehmen die Kosten für maximal 3 Übernach erbringen wir folgende Leistungen: tungen. Sie nehmen auch die Leistung Weiter- oder Rück Was versteht man unter Panne oder Unfall? fahrt nach A.3.5.6 in Anspruch? Dann zahlen wir nur eine Übernachtung. X 0 32 A.3.5.1 Eine Panne oder ein Unfall liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug Sobald Ihnen Ihr Fahrzeug wieder fahrbereit zur Verfü 1P aus eigener Kraft nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr gung steht, zahlen wir keine weiteren Übernachtungskos F D verkehrssicher ist. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- ten. Je Übernachtung und Person übernehmen wir maxi 24 oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittel mal 75 Euro. F0 bar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das 2AV Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Mietwagen 0 0 0) 3 Zusätzlich gelten folgende Ereignisse als Panne: A.3.5.8 Ist Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit und kann nicht am selben 2 20 Tag repariert werden? Dann vermitteln wir Ihnen bei ei 0 08. - nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akku nem versicherten Ereignis ein gleichwertiges Ersatzfahr n 5 B FZ 1 (01. -- meFnauthllaerzteoerrtuseg rb soecdih eElürl semskeittr lo fiamfals hvcrehzreesmucgh Telornessibesntoefnf bFeafhürlzlteeur gTank zeug. Seite 10 vo
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