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Privatrecht - Kallwass / Abels, Inhaltsverzeichnis PDF

44 Pages·2012·0.3 MB·German
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Privatrecht Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht von Dr. jur. Wolfgang Kallwass, Dr. jur. Peter Abels 21.,überarbeiteteAuflage Privatrecht –Kallwass / Abels schnell undportofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Gesamtdarstellungen zum BGB, allgemeine Fragen zum Zivilrecht –Recht für Wirtschaftswissenschaftler –Recht Verlag Franz Vahlen München 2011 VerlagFranzVahlenimInternet: www.vahlen.de ISBN9783800638963 Kallwass/Abels Privatrecht Privatrecht Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht von Dr. jur. Wolfgang Kallwass Dr. jur. Peter Abels Diplom-Psychologe Diplom-Psychologe 21., überarbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München ISBN 978-3-8006-3896-3 © 2011 Franz Vahlen GmbH, Wilhelmstraße 9, 80801 München Satz: Textservice Zink, Neue Steige 33, 74869 Schwarzach Druck und Bindung: Bercker Grafischer Betrieb, GmbH Hooge Weg 101, 47624 Kevelaer Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff) Vorwort zur 21. Auflage Seit der ersten Auflage folgt dieses Buch dem Ideal, das Recht mit den Augen des Lernenden zu sehen und es in einer klaren, leicht verständlichen Sprache darzustel- len. Das ist vielleicht der entscheidende Grund, weshalb das „Privatrecht“ seit Jahr- zehnten bei seinen drei Leserkreisen eine so weite Verbreitung findet. Den ersten und größten Leserkreis bilden Wirtschaftsstudenten, die eine an- spruchsvolle Prüfung im Fach Privatrecht ablegen müssen. Sie haben hier ein Buch, das den gesamten Prüfungsstoff des Bürgerlichen Rechts (auch: des Privatvermö- gensrechts) enthält, außerdem des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts, das an vielen Hochschulen zum Prüfungsstoff gehört. Nur wenige Hochschulen erwar- ten Basis-Kenntnisse im Zivilprozess und Insolvenzrecht – dieser Teil ist hier kurz gefasst. Den zweiten Leserkreis hat das Buch unter Rechtsstudenten gefunden, vor allem in den neuen Studiengängen. Rechtsstudenten machen oft die Erfahrung, dass sie im Laufe ihrer Semester differenzierte Kenntnisse auf einzelnen Gebieten des Privat- rechts erworben haben, dass ihnen aber eine solide Basis fehlt, in die sie ihr Wissen integrieren können. Außerdem dient das Buch als Basis der Vorbereitung auf die Prüfung im Fach Wirt- schaftsrecht für angehende Wirtschaftsprüfer; es gehört zum Lehrmaterial der Deutschen Akademie für Steuern, Recht und Wirtschaft in Köln. Der Wissensstoff ist nicht nach dem äußeren Aufbau der Gesetze, sondern nach Sach- und Problemkreisen geordnet. Bei wissenschaftlichen Streitfragen wird im Text der Standpunkt der Rechtsprechung dargestellt; abweichende Ansichten und Kritik an der Rechtsprechung finden sich lediglich in den Fußnoten. Die Darstel- lung der einzelnen Rechtsgebiete beginnt jeweils mit einer einführenden Übersicht und endet mit einer Zusammenfassung in Form eines Klausurschemas für die Lö- sung eines praktischen Falls; Wissensstoff und Klausurtechnik werden also jeweils zusammen in einem integrierten Arbeitsgang vermittelt. Im abschließenden Ab- schnitt sind die einzelnen Schemata in zwei große Klausurschemata zusammenge- fasst, die in hoch konzentrierter Form den wesentlichen Inhalt dieses Buches, das Kernwissen für die Prüfung im Fach Privatrecht enthalten. Seit ein paar Jahren bietet das Buch auch eine (lernpsychologisch fundierte) Ge- brauchsanleitung. Wer ihr folgt, lernt nicht nur besser Jura, er lernt auch, lernpsy- chologisch besser zu studieren. Seit der 20. Auflage hat das Buch zwei Autoren. Wir beide, Peter Abels und Wolf- gang Kallwass sind Juristen und Psychologen; wir arbeiten seit vielen Jahren als Gesellschafter der Akademie zusammen und haben viele Teile des Lehrmaterials gemeinsam erarbeitet. VI Vorwort zur 21. Auflage Die 20. Auflage war nach weniger als zwei Jahren vergriffen. Die hier vorliegende 21. Auflage berücksichtigt Rechtsprechung und Gesetzgebung nach dem Stand vom 1. März 2011. Köln, im März 2011 Wolfgang Kallwass Peter Abels Bitte lesen Sie zunächst diese Gebrauchsanleitung 1. Die Reihenfolge Wir raten Ihnen, dieses Buch mit einem Kurzdurchgang zu beginnen, der Ihnen ein erstes Wissen über die Grundstruktur und die wichtigsten Regeln des BGB vermit- telt. Nach unserer langjährigen didaktischen Erfahrung ist diese „erste Bahnung“ besonders lernökonomisch. Am besten gehen Sie in dieser Reihenfolge vor: §1 I (Vorbemerkung) §4II (Aufbau des BGB) §8 (Die wichtigsten Rechtsbegriffe) §10 (Vertragsfreiheit) §28 I (Stellvertretung) §35 (Grundbegriffe des Schuldrechts) §37 (Vertragsverletzung und unerlaubte Handlung) §60 (Grundsätze über dingliche Rechte) §61 (Besitz) §62 (Übereignung von beweglichen Sachen) §70I, II (Gutglaubensschutz bei beweglichen Sachen) §74 (Übergabeprinzip und Eintragungsgrundsatz). Nach dem Kurzdurchgang fahren Sie im Buch mit dem ersten Abschnitt oder mit einem Abschnitt fort, der Ihrem konkreten Bedürfnis (z.B. dem Thema in einer Nahunterrichtsveranstaltung) entspricht. 2. Lesen im Gesetz Es ist unerlässlich, dass Sie jeden von uns zitierten Paragrafen im Gesetz nachle- sen. Diese scheinbar lästige Aktion vermittelt Ihnen das notwendige Handwerks- zeug. Eine Ausnahme bildet der 8. Abschnitt über das Prozess- und Insolvenzrecht, der für die mündliche Prüfung bestimmt ist. 3. Lernpsychologie Sie können sich die Arbeit mit dem Buch erheblich erleichtern, indem Sie von den Erkenntnissen der Lernpsychologie Gebrauch machen. VIII Gebrauchsanleitung a) Aktives Lesen Es beginnt damit, dass Sie aktiv lesen, indem Sie die wichtigsten Textstellen unter‐ streichen oder mit einem Marker kennzeichnen. Noch besser arbeiten Sie, wenn Sie sich von dem Inhalt eine gegliederte Zusammenfassung anfertigen. b) Die kleine Tagesportion Wählen Sie für das Durcharbeiten kleine Tagesportionen mit kurzen Wiederho‐ lungen. Ein solches verteiltes Lernen ist ökonomischer als das sog. massierte Lernen, bei dem große Portionen durchgearbeitet und in größeren Abständen (falls überhaupt) wiederholt werden. Viele Studierende arbeiten auf diese unöko- nomische Weise: Sie schieben zunächst auf bis kurz vor der Prüfung und arbeiten dann bis in die Nacht, weil sie meinen, dass sie sonst zuviel Zeit verlieren. Das Gegenteil ist der Fall, da zuviel des Gelesenen schon vor der Prüfung wieder ver- loren geht. c) Pausen Machen Sie spätestens nach jeweils 45 Minuten eine Lernpause von 5–10 Minuten, in der Sie nichts lesen. Ihr Hirn braucht diese kleine Pause, um das Gelesene zu verarbeiten. d) Die erste Wiederholung Damit der Lernstoff in Ihr Langzeitgedächtnis eingeht, müssen Sie ihn wieder‐ holen. Die erste Wiederholung machen Sie am besten innerhalb von 24 Stunden nach dem Lesen, also praktisch am gleichen oder am darauf folgenden Tag. Inner- halb dieser Zeit tritt nämlich der größte Informationsverlust durch Vergessen auf (ca. 70%!). Für die erste Wiederholung reicht es aus, Ihre gegliederte Zusammenfassung und die relevanten Vorschriften im Gesetz durchzugehen. Nur wenn Ihre Zusammen- fassung sehr dürftig ist, müssen Sie den Text im Buch nochmals kurz lesen. e) Verbindung mit Nahunterricht Besonders günstig ist es für Sie, wenn Sie das Durcharbeiten des Buches mit dem Besuch einer Vorlesung, einer Übung oder einer sonstigen Art von Nahunterricht verbinden. Im Idealfall – den Sie natürlich nicht immer erreichten – können Sie in drei Etappen vorgehen: (1) Kurz vor dem Nahunterricht (z.B. am Vortag) lesen Sie die einschlägigen Stel- len im Buch aktiv durch. (2) Während des Nahunterrichts machen Sie sich Notizen, die Sie schon beim Nie- derschreiben etwas gliedern (aktives Hören). Außerdem lesen Sie alle von dem Dozenten zitierten Vorschriften im Gesetz nach (notfalls Mut aufbringen und den Dozenten bitten, dass er Ihnen dazu die nötige Zeit lässt). (3) Kurz nach dem Nahunterricht arbeiten Sie die gegliederten Notizen aus dem Nahunterricht durch und lesen nochmals die zitierten Vorschriften im Gesetz nach. Gebrauchsanleitung IX f) Die zweite Wiederholung Zur Absicherung des Lernerfolgs brauchen Sie eine zweite Wiederholung. Dafür bieten sich die vielen Zusammenfassungen in diesem Buch und die beiden großen Aufbauschemata am Ende an (§§125, 126). Für diese Wiederholung können Sie sich Zeit lassen. Auch hier gibt es eine ideale Kombination, nämlich die Verbindung des Durchar- beitens mit dem Schreiben von Übungsklausuren aus dem behandelten Gebiet. 4. Motivation Noch zwei Bemerkungen zur Motivation: (1) Jedes Lernen wird durch Spaß an der Materie erleichtert. Sie sind deshalb im Vorteil, wenn Sie (ohne Selbstbetrug) feststellen, dass das Fach Privatrecht eine interessante Materie ist. (2) Jedes Lernen wird durch zu viel Angst und Stress gebremst. Stellen Sie deshalb keine Superprogramme auf, die Sie nicht einhalten können. Den Erfolg bringen die kleinen Tagesportionen. 5. The Learning of the Learning Wenn Sie es schaffen, sich mit dieser Gebrauchsanleitung anzufreunden, haben Sie nicht nur beim Erlernen des Fachs Privatrecht erhebliche Vorteile. Sie sind auch in allen anderen Fächern im Vorteil, weil Sie gelernt haben, lernpsychologisch richtig zu studieren. Viel Erfolg! Wolfgang Kallwass Peter Abels

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gang Kallwass sind Juristen und Psychologen; wir arbeiten seit vielen Jahren als. Gesellschafter der Akademie zusammen und haben viele Teile des
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